Kann ich als Enkel den gesetzlichen Betreuer meiner Oma kündigen und die Betreuung meiner Oma übernehmen?
Meine Oma lebt im Pflegeheim und hat einen gesetzlichen Betreuer.
Dieser betreibt in letzter Zeit meiner Meinung nach keine klare Interessenvertretung meiner Oma mehr, außerdem liegt ein starker Vertrauensverlust durch gewisse Vorkommnisse vor...
long story short: Kann ich ihn ablösen und selbst die Betreuung übernehmen?
5 Antworten
Der betreuer wird vom Amtsgericht beauftragt. Also ist auch bei einem wechsel in der betreuung das Amtsgerichtd er richtige Ansprechpartner.
Rechtsrat durch einen Anwalt ist nicht schlecht.
Wir hatten einen Verwandten,der a us genau dem gleichen Grund einen anderen Betreuer wünschte. Es war einiges vorgefallen und er wollte nicht mehr seinen Cousin (der Anwaltw ar und ihn schon in den 60ern am liebsten entmündigt hätte, um an Immobilien zu kommen).. sondern meinen Dad, da dieser (er war der Großcousin) ihm immer schon geholfen hatte. es war ein ziemliches Geeier, aber klappte schließlich doch.
Grade wegen dem Geeier (haltlose Vorwürfe vom 1. Betreuer) war es gut, einen Anwalt im Hintergrund zu haben.
Einem Betreuer kann man nicht kündigen, weil es kein Vertragsverhältnis gibt. Du könntest höchstens beim Betreuungsgericht anregen, den bisherigen Betreuer zu entlassen und dich als Betreuer einzusetzen. Sofern du geeignet bist, stünden die Chancen auch nicht schlecht, da der ehrenamtliche Betreuer einem Berufsbetreuer vorzuziehen ist.
Das Gesetz spricht nur von der Geeignetheit, aber nicht, was darunter konkret zu verstehen ist. Das Gericht hat zu prüfen, ob du die Angelegenheiten im wahrzunehmenden Aufgabenkreis für die Betreute rechtlich besorgen kannst. Allzu hohe Anforderungen an rechtliche Kenntnisse wird man hierfür aber nicht stellen. Dein noch junges Alter wird zwar ein Manko sein, eventuell wird man wegen der verwandtschaftlichen Beziehung jedoch darüber hinwegsehen.
Weißt Du, wann man geeignet ist? Bin 23 und schließe im April mein Maschinenbaustudium ab, hab also keine Erfahrungen im Rechtsbreich...Macht mich das dennoch geeignet?
Du solltest wegen dem Thema beim Amtsgericht vorsprechen.
Ein gesetzlicher Betreuer wird ja vom Gericht eingesetzt. Wenn Du dort erklärst, dass Du bereit wärst die Oma zu betreuen, wird man Dir schon sagen, was wie gemacht werden kann.
gesetzliche Betreuer werden von einem Gericht bestimmt .... und entlassen
wende dich an den entsprechenden Richter der diesen bestellte
Nur per gericht. Lass dich von einem anwalt beraten.