Kann Krankenkasse Reha-Klinik vorschreiben, obwohl es lt. §8 SGB IX Wunsch- und Wahlrecht gibt?
Eine Verwandte mit 6jährigem Kind ist seit 10 Monaten arbeitsunfähig. Sie hat einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gestellt, welche auch bewilligt worden. Das Kind würde als Begleitperson mitfahren. Die Maßnahmen sollen in einer Klinik durchgeführt werden, wo meine Verwandte auf keinen Fall hin fahren möchte, da ihr reichlich negative Erfahrungsberichte vorliegen und ihr die Klinik auch aus anderen privaten Gründen überhaupt nicht zusagt. Die Krankenkasse hat das Dispositionsrecht bereits eingeschränkt und ihr damit jegliche Willenserklärung gegenüber dem Leistungsträger (Rentenkasse) der Reha-Maßnahme untersagt werden. Eine telefonische Anfrage auf Änderung der geplanten Klinik wurde sofort verneint. Heißt das nun, dass sie gezwungen wird, dorthin zu fahren und ihr Wahlrecht aberkannt wurde? Welche Möglichkeiten hat sie noch?
4 Antworten
...........Eine telefonische Anfrage.............
Grundsätzlich: Alles, was du am Telefon erfährst, ist immer nur die persönliche Meinung des entsprechenden Sachbearbeiters, also sehr unverbindlich.
Mach alles schriftlich - nicht per E-Mail, sondern per Post. Dann bekommst du auch schriftlich Antwort, die dann Grundlage für einen Widerspruch sein kann.
Im übrigen: Die Antwort mit dem Link von maja0403 scheint mir sehr hilfreich.
Ich vermute, dass die Krankenkasse mit bestimmten Trägern von Heimen Verträge hat, mit anderen nicht. In Heimen, mit deren Träger keine Verträge vorhanden sind, werden Rehas dann nicht genehmigt.
ja sorry, bei mir ist es die Krankenkasse.
Dann soll sie per Post direkt die Rentenversicherung anschreiben.
Da kann etwas nicht stimmen, denn Kasse und Rententräger haben nichts miteinander zu tun, jeder hat seine Kliniken, loben auch unterschiedliche Tagessätze aus.
Woher ich das weiß? Von der Mühlenbergklinik Malente.
Lies dir das mal durch.
https://www.qualitaetskliniken.de/reha-haeufige-fragen/reha-wunsch-und-wahlrecht/
Dieses Formular wollte sie zur Rentenkasse senden. Sie darf aber nicht mehr ohne Rücksprache mit der Krankenkasse entscheiden. Die Sachbearbeiterin bei der Krankenkasse hat gesagt, dass sie keinem Wechsel der Reha-Klinik zustimmt.
Dann muß sie das begründen.
Die Klinik Ihrer Wahl muss lediglich die grundlegenden Voraussetzungen für Ihre Rehabilitation erfüllen.
Wenn das nicht gegeben ist und die genannte Klinik die einzige ist, die das erfüllt, muß sie die nehmen.
Ich würde die Krankenkasse mit Verweis auf §8 SGB IX auf mein Mitspracherecht hinweisen und darum bitten zu begründen, warum man mir mein Mitspracherecht in der jetzigen Situation genommen wird.
Nicht telefonisch sondern schriftlich machen.
Die Kosten trägt nicht die Krankenkasse, sondern der Rentenversicherungsträger. Und der einen Vertrag mit der Wunschklinik.