Wie widerspreche ich der krankenkasse gegen deren Aufforderung zum REHA-Antrag?
> Guten Abend.... Ich möchte schriftlich innerhalb der Widerspruchsfrist von 4 Wochen der Aufforderung von der KK zur Antragstellung eines REHA-Antrages widersprechen!!!! Was habe ich zu erwarten? Welche Konsquenzen? Kann mir die Krankenkasse WEGEN diesem Widerspruch schon das Krankengeld sperren? WELCHE Erfahrungen habt ihr denn???? Welche Vorschläge??? Dankeschön aus Baden-Württemberg
5 Antworten
Ich weiß, die Frage ist schon älter, aber grundsätzlich würde die Krankenkasse den Versicherten in seinem Dispositionsrecht einschränken und dann kann tatsächlich nach Ablauf einer bestimmten Frist das Krankengeld eingestellt werden. Wegen dem Widerspruch wird nicht gesperrt, sondern nur, wenn der Vers. der Aufforderung zur Reha-Antragstellung nicht Folge leistet. Ob jedoch der Widerspruch gegen diese Aufforderung zulässig ist und eine aufschiebende Wirkung hat, das kann ich leider nicht sagen. Würde mich jetzt aber mal interessieren.
das verstehe ich nicht, ich als Krankenkasse würde Dir dann das Krankengeld streichen, wenn Du nicht gewillt bist, eine Reha Maßnahme durchzuführen, die schließlich Deiner Gesundung dient.
KK wird Dir unterstellen, dass Du offenbar nicht gesund werden willst und lieber länger Krankengeld kassierst.
Hallo Fußball, bitte unterstelle selber keine Böswilligkeit, denn ich habe Dir nur geantwortet, was Deine KK möglicherweise denken wird. Das hat doch nichts mit mir zu tun, ich kenn Dich schließlich gar nicht! Mit den wenigen Informationen, die Du gegeben hast, konnte ich nur so antworten, wie ein Sachbearbeiter wohl denken wird. Und deswegen gilt auch für Dich: immer objektiv bleiben und sich bitte nicht gleich angegriffen fühlen!
Zu deiner Info-ich bin 62Jahre jung und insgesamt 46Jahre in Arbeit, noch nie einen Tag arbeitslos und habe vor ca 35Jahren für 12Tage und einmalig in meinem Leben "Krankengeld" "kassiert"!!!! Und jetzt bitte keine persönlichen Angriffe mehr auf meine Person und hier im Forum....(Darum bitte ich höflichst!!!!!)
Ich habe auch Deine letzte Frage gelesen. Du möchtest weder die Reha, noch einen Rentenantrag stellen. Wenn Du nach 1 1/2 Jahren bei der Krankenkasse ausgesteuert bist, wirst Du Dich beim Arbeitsamt wiederfinden. Also stell den Rentenantrag, auch wenn Du finanzielle Einbussen hast.
Reha-Antrag wird mit Sicherheit von der DRV abgelehnt, weil TATSÄCHLICH keinerlei gesundheitliche Besserung mehr eintritt. Doch gerade mit dieser Entscheidung hat die KK danach die Möglichkeit(was sie 1000% auch macht!) den REHA-Antrag nach dessen Ablehnung in einen Rentenantrag umzuwandeln...Und genau DAS kann ich mir nicht leisten (finanziell) denn ich möchte noch mind. 8Monate Rentenbeiträge einzahlen. Es sind Einzelschicksale, doch auf Behördenseite ein Unding, wie die ihre Mitglieder "verheizen"
Wenn du immoment nicht arbeiten kannst und auch keine besserung in sicht ist, wie willst du dann noch 8 monate lang rentenbeiträge einzahlen, wenn du garnicht arbeitest?
warum willst du denn keine reha machen??? Eine Reha dient doch dazu das du dich wieder erholst, das ist doch nichts schlechtes.
Eine Reha wird defenitiv abgelehnt und damit automatisch in eine <Rente <UMGEWANDELT. Das darf nicht geschehen
warum möchtest du denn nicht in die reha????
Weil ich im Mai 2011 in Altersrente gehen möchte und gehen werde, denn ich habe eine GdB von 50 Ab diesem Zeitpunkt habe ich null Abschläge, zudem hält mich mein behandelnder Arzt nicht für REHAfähig - aus gesundheitlichen Gründen!!!!!
Dann mache genau diese Angaben in deinem Wiederspruch....
Ich mache keinen Widerspruch einer REHA s o n d e r n einen Widerspruch GEGEN die Aufforderung der KK, dass ich überhaupt einen REHA Antrag stellen muß!!!!!
dann rede mit deinem Hausarzt darüber,er wird dir bestimmt helfen einen Brief für die Krankenkasse zu verfassen,oder ihn vielleicht sogar für dich schreiben.Mein hausarzt würde es tun
Zudem hoffte ich auf einen sachlich-fachlichen Rat meiner im Detail gestellten Frage, wenn "MAN" diese denn auch verstanden hätte