Krankenkasse berechnet Beitrag anhand der Warmmiete?

7 Antworten

Ich hatte auch eine zeitlang mal nur meine Eigentumswohnung als einzige Einnahmequelle und musste mich selbst pflichtversichern bei der gesetzlichen KK.

Als Berechnungsgrundlage habe ich denen meinen Einkommenssteuerbescheid geschickt, wo ja schon alle Werbungskosten etc. und so berücksichtigt sind, bin so auf den Mindestbeitrag gekommen. Bruttomiete als Grundlage kann m.E. nicht sein ...

regalis 
Beitragsersteller
 06.07.2017, 18:57

Ja, irgendwie macht das nicht wirklich sinn. 
Es kann ja nicht sein, dass wenn mein Mieter Heizt bis zum umfallen, dass ich dann mehr Krankenversicherung zahlen muss...0o

2big4u  06.07.2017, 19:00
@regalis

eben, kann ja sein, dass Deine Werbungskosten so hoch sind (z.B. Darlehensrate etc.), dass du netto gar nichts übrig bleibt ... . Aber irgendeine Berechnungsgrundlage brauchen die halt eben und da hast du denen wahrscheinlich leider das falsche übermittelt. Mit dem Einkommensteuerbescheid vom letzten Jahr geben die sich aber in der Regel zufrieden, so wie es bei mir war.

regalis 
Beitragsersteller
 06.07.2017, 19:13
@2big4u

Das doofe ist, dass ich keinen aktuellen Einkommensteuerbescheid habe, da ich schon ein paar Jahre nicht mehr berufstätig bin. Ich habe der Krankenkasse lediglich die geforderten Mietverträge in Kopie zukommen lassen. In den Verträgen sind die Kaltmieten und die Nebenkosten aufgeschlüsselt, scheint aber für die Krankenkasse nicht von Belang zu sein.

2big4u  06.07.2017, 19:25
@regalis

ok, aber selbst wenn du nur vermietest, muss man meistens auch eine Einkommensteuererklärung abgeben, das sind sog. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ... . Naja wie dem auch sei, mit einem Mietvertrag haben die natürlich keine gute Grundlage, damit gehen die vom Brutto aus, woher sollen die auch deine ganzen Werbungskosten kennen, sind ja nicht nur die Nebenkosten. Außerdem kannst ja auch Rückzahlungen bekommen haben, und dann ...? Alles nur ersichtlich mit einem Einkommensteuerbescheid ...

bei jemand der arbeitet werdn die beiträge auch vom brutto berechnet. auch wenn da noch so einiges abgeht

regalis 
Beitragsersteller
 06.07.2017, 18:55

Das könnte sein, bin mir da auch nicht so ganz sicher...
Wenn das so ist sollte sich da doch eigentlich mal was ändern...es kann ja nicht sein, dass wenn mein Mieter Heizt bis zum umfallen, dass ich dann mehr Krankenversicherung zahlen muss...0o

Vielen Dank an alle die auf meine Frage geantwortet haben!
Es scheint dass die Mehrheit sich darüber einig ist, dass es gang und gäbe sei, dass die Krankenkassen ihre Beiträge abhängig vom Bruttoeinkommen des Versicherten berechnen.
Somit scheint es so als ob die herangezogenen Warmmieten tatsächlich als Berechnungsgrundlage dienen und ich wohl oder übel damit leben muss.
Also nochmals vielen Dank :)

regalis 
Beitragsersteller
 07.07.2017, 11:08

Berechnungsgrundlage ist die KALTMIETE...konnte dies nun in einem Telefonat mit der Krankenkasse klären....
Nach einem längeren Telefonat mit der Krankenkasse wurde mir bestätigt, dass ein Fehler seitens der Krankenkasse vorliegt und sie werden sich das genauer anschauen und sich telefonisch bei mir melden.
Ich bin gespannt ob ich die zuviel gezahlten Beiträge zurückerstattet bekomme...0o

Du gibst doch sicher eine Einkommensteuererklärung ab. Darin gibst du auch deine Mieteinnahmen an. Die Nebenkosten die du für den Verbrauch der Mieter einnimmst, haben nichts mit deinem Einkommen aus Mieterträgen zu tun. Also gibst du nur als Einnahmen die Kaltmiete in der Steuererklärung an.

Den Steuerbescheid legst du der Krankenkasse vor und das ist die Grundlage für die Beitragsberechnung für die KK.

Das ist leider normal, auch wenns unlogisch erscheint. Ich frag mich aber wie man "freiwillig" pflichtversichert sein kann. ^^

regalis 
Beitragsersteller
 06.07.2017, 18:53

Unter Wikipedia nennt sich das einfach nur "freiwillige Krankenversicherung"
Ist ja im Grunde auch nicht so wichtig, hauptsache wir sind versichert und zahlen nicht mehr als nötig ;)

2big4u  06.07.2017, 18:28

er meint wahrscheinlich freiwillig gesetzlich versichert ....