Verpflichtung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz?
Hallo ihr alle!
Ich hatte letzte Woche Donnerstag ein Bewerbungsgespräch bei Kaufland und habe nun fast alle Unterlagen zusammen. Allerdings steht dort, ich bräuchte eine "Verpflichtung zum allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz." Ist damit ein formloser Brief gemeint, in welchem ich mich verpflichte, dieses Gesetz einzuhalten?
Des weiteren fehlt mir noch der Sozialversicherungsausweis (erster Job) und die Mitgliedsbestätigung meiner Krankenkasse. Haltet ihr es für sinnvoll, meine Unterlagen so abzugeben, mit einem Vermerk, dass ich das fehlende nachreichen werde?
Danke für die Antworten!
1 Antwort
Hallo,
die "Verpflichtung zum AGG" wird ein internes Formular des Arbeitgebers sein. Darauf unterschreiben Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach einer Belehrung, dass der Arbeitnehmer über die Pflichten nach dem AGG informiert wurde.
Die Krankenksse stellt normalerweise auf Wunsch eine Bescheinigung aus, dass der Sozialversicherungsausweis von der Krankenkasse beantragt wurde.
Gruß
RHW
Danke für den Stern!