Krankenkasse Kündigung drohen?

4 Antworten

Denen ist das doch egal, ob du da bleibst oder nicht.

Suche dir eine Krankenkasse, die deiner Meinung nach besser ist.

Du musst lediglich 18 Monate oder länger Mitglied bei deiner aktuellen Kasse sein.

https://www.krankenversicherung.net/krankenkasse-wechsel

Mit Kündigung „drohen“ wird nichts bringen und eine andere Krankenkasse hat auch keine anderen Kriterien für einen Leistungsbewilligung - außer bestimmte Satzungsleistungen, die extra geregelt sind.

Die Kündigungsfrist beträgt 2 volle Monate, du könntest also zum 01.02.20 zu einer anderen KK wechseln. Dort hast du sofort den vollen Leistungsanspruch, eine „Wartezeit“ für Leistungsansprüche gibt es in der GKV nicht.

Erkundige dich vorher, ob die „neue“ KK deinem Antrag entsprechen kann. Wenn es sich allerdings um die Bezuschussung einer bereits bezahlten Rechnung handelt, ist eine Erstattung ausgeschlossen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenns nicht versichert ist, wirds auch nicht bezahlt.

Kann ich einer Krankenkasse mit Kündigung "drohen"

Klar, aber deswegen wirst du trotzdem keine Leistungen erstattet bekommen, die nicht zu erstatten sind.

kann ich die Leistung bei einer Anderen Krankenkasse gleich Beantragen

Ja, aber du solltest dich natürlich vorher erkundigen, ob diese Kasse dann die Leistung überhaupt erstattet. Und wenn sie das tun, dann natürlich nur für die Zukunft. Die übernehmen keine Kosten, welche bei einer bereits erledigten Behandlung angefallen sind.

Cerump 
Beitragsersteller
 11.11.2019, 15:29

Ja, es gibt andere Krankenkassen die diese Leistung übernehmen. Nur die Frage ist ob ich z.b. 1 Jahr Mitglied sein muss um eine Leistung zu erhalten oder kann ich nach dem Motto Den Krankenkassen wechsel machen und im gleichen Atemzug eine Leistung beantragen?

Valnar25  11.11.2019, 15:32
@Cerump
Nur die Frage ist ob ich z.b. 1 Jahr Mitglied sein muss um eine Leistung zu erhalten 

Grundsätzlich nicht. Da wir ja aber davon ausgehen müssen, dass es eine freiwillige Satzungsleistung ist, müsste dort mal geschaut werden wie das geregelt ist (bin mir nicht sicher, ob man dafür "Wartezeiten" einbauen darf).

Aber nochmal: Das gilt nur für künftige Behandlungen, nicht für bereits stattgefundene.

Drohen bringt nichts... du kannst dir deine Krankenkasse selber aussuchen... wenn du also eine andere findest, halte die Kündigungsfrist ein und wechsel