Krankenkasse Kündigung drohen?
Hallo,
Ich bin bei einer Krankenkasse versichert die aber eine Leistung die ich benötige (nicht lebensbedrohlich) nicht bezahlen will, da diese Leistung nicht im Leistungskatalog ist.
Auch auf Antrag und mit Telefonaten wollen sie nicht übernehmen.
Kann ich einer Krankenkasse mit Kündigung "drohen" bzw wenn ich wirklich die Krankenkasse wechsel, kann ich die Leistung bei einer Anderen Krankenkasse gleich Beantragen oder habe ich da erst eine "Mindestmitgliedszeit"?
Danke schon mal im voraus
4 Antworten
Denen ist das doch egal, ob du da bleibst oder nicht.
Suche dir eine Krankenkasse, die deiner Meinung nach besser ist.
Du musst lediglich 18 Monate oder länger Mitglied bei deiner aktuellen Kasse sein.
Mit Kündigung „drohen“ wird nichts bringen und eine andere Krankenkasse hat auch keine anderen Kriterien für einen Leistungsbewilligung - außer bestimmte Satzungsleistungen, die extra geregelt sind.
Die Kündigungsfrist beträgt 2 volle Monate, du könntest also zum 01.02.20 zu einer anderen KK wechseln. Dort hast du sofort den vollen Leistungsanspruch, eine „Wartezeit“ für Leistungsansprüche gibt es in der GKV nicht.
Erkundige dich vorher, ob die „neue“ KK deinem Antrag entsprechen kann. Wenn es sich allerdings um die Bezuschussung einer bereits bezahlten Rechnung handelt, ist eine Erstattung ausgeschlossen.
Wenns nicht versichert ist, wirds auch nicht bezahlt.
Kann ich einer Krankenkasse mit Kündigung "drohen"
Klar, aber deswegen wirst du trotzdem keine Leistungen erstattet bekommen, die nicht zu erstatten sind.
kann ich die Leistung bei einer Anderen Krankenkasse gleich Beantragen
Ja, aber du solltest dich natürlich vorher erkundigen, ob diese Kasse dann die Leistung überhaupt erstattet. Und wenn sie das tun, dann natürlich nur für die Zukunft. Die übernehmen keine Kosten, welche bei einer bereits erledigten Behandlung angefallen sind.
Nur die Frage ist ob ich z.b. 1 Jahr Mitglied sein muss um eine Leistung zu erhalten
Grundsätzlich nicht. Da wir ja aber davon ausgehen müssen, dass es eine freiwillige Satzungsleistung ist, müsste dort mal geschaut werden wie das geregelt ist (bin mir nicht sicher, ob man dafür "Wartezeiten" einbauen darf).
Aber nochmal: Das gilt nur für künftige Behandlungen, nicht für bereits stattgefundene.
Drohen bringt nichts... du kannst dir deine Krankenkasse selber aussuchen... wenn du also eine andere findest, halte die Kündigungsfrist ein und wechsel
Ja, es gibt andere Krankenkassen die diese Leistung übernehmen. Nur die Frage ist ob ich z.b. 1 Jahr Mitglied sein muss um eine Leistung zu erhalten oder kann ich nach dem Motto Den Krankenkassen wechsel machen und im gleichen Atemzug eine Leistung beantragen?