Krankenkasse: Rücknahme der der Kündigungsrücknahme

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Solange der Kündigungstermin nicht erreicht ist, können Sie jederzeit die Rücknahme einer Kündigung widerrufen. Machen Sie es schriftlich, per eingescannter Mail z.B. oder per Fax, dann haben Sie den Sendenachweis.

Schriftlich erledigen. Jeder Gequatsche am Telefon ist nur Gute Willen und eigentlich alle Vor - und Nachgespräch sind kein Bestandteile des Vertrags.

Katzikatzig 
Beitragsersteller
 17.04.2013, 00:19

Aber ich habe ja quasi die Kündigung per E-mail zurückgenommen. Ich frage mich nur, ob das als wirklich schriftlich zählt. Denn die Kündigung an sich war ja in Briefform.