Wie zählt die Krankenkasse welche Krankheiten zusammen

2 Antworten

Werden jetzt alle Krankheiten, die auf den AU-Scheinen stehen und mit J beginnen, zusammengerechnet?

Für jede Krankheit, die nicht auf dasselbe Grundleiden zurückzuführen ist, muss eine gesonderte Blockfrist gebildet werden. Es ist nicht erforderlich, dass die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit zusammenhängend zurückgelegt sein müssen. Die Höchstbezugsdauer von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren kann somit aufgrund auch durch nicht zusammenhängende Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, die auf dieselbe Krankheit zurückzuführen sind, erreicht werden.


  • Wenn man z.B. wegen einer Krankheit schon Krankengeld bekommt und es kommt eine neue Krankheit hinzu, so gibt es keinen neuen Krankengeldanspruch.

  • Wenn man aber z.B. für drei Tage nach einem Krankengeldbezug arbeitet und aufgrund einer anderen Diagnose krank geschrieben wird, ensteht ein neuer Anspruch.

SteinundWasser 
Beitragsersteller
 12.03.2013, 09:57

Hallo und Danke für die Antwort. Es geht jedoch mehr darum, wann man in den Krankengeldbezug fällt und wie die Krankenkasse welche Zeiten nach welchem Schema zusammenrechnet, damit es überhaupt dazu kommt. Nach was definieren sich denn die von Dir benannten Grundleiden, nach den Buchstaben?

Sie könnten vielleicht einen Arzt fragen oder die Krankenkasse.