Muss für eine Beschneidung eine medizinische Notwendigkeit vorliegen?

8 Antworten

Im Zeitalter von genügend Wasser und Seife ist eine Beschneidung so was von unnötig. 

Unnötige Operationen muss der Patient in der Regel selber bezahlen.

Medizinisch notwendig - Kasse muss zahlen!

Medizinisch nicht notwendig - vorher die Kostenübernahme klären...

Am Rande: Die meisten Kinder ausländischer Mitbürger, die (aus religiösen Gründen) beschnitten werden (müssen) und den Beschneider nicht zahlen können, haben alle eine Phimose... warum wohl? ... Genau: Die deutsche Krankenkasse zahlt, draußen warten die Familienangehörigen - anschließend dann große Fete zuhause... tagtäglich zu beobachten in bestimmten deutschen Kliniken...

Hallo,

geht es um die BKK Debeka oder die Privatversicherung Debeka?

Gruß

RHW

eraser65 
Beitragsersteller
 02.05.2014, 10:14

Es geht um die Privatversicherung. :-)

RHWWW  02.05.2014, 21:46
@eraser65

Dann ist der gewählte Tarif der Privatversicherung maßgebend.

Üblicherweise gibt es nur Leistungen, wenn es um die Behandlung einer Krankheit oder die Untersuchung eines Krankheitsverdachts geht. Dabei ist grds. das Maß des Notwendigen zu beachten.

Ich vermute, dass die Chancen daher sehr, sehr schlecht stehen (wenn es keine Krankheitsursache gibt).

Die PKV wird ohne medizinische Notwendigkeit die Deckung verweigern.

Wenns keine medizinische Gründe hat, wirds die KK auch nicht löhnen.