Muss für eine Beschneidung eine medizinische Notwendigkeit vorliegen?
Hey,
wenn ich mich beschneiden lassen möchte, muss dann eine medizinische Notwendigkeit vorliegen? Oder reicht es wenn ich sage, dass ich es z.B. aus hygienischen Gründen machen möchte?
Würde die Krankenkasse das übernehmen? (DeBeKa)
Danke für Antworten. :-)
8 Antworten
Im Zeitalter von genügend Wasser und Seife ist eine Beschneidung so was von unnötig.
Unnötige Operationen muss der Patient in der Regel selber bezahlen.
Medizinisch notwendig - Kasse muss zahlen!
Medizinisch nicht notwendig - vorher die Kostenübernahme klären...
Am Rande: Die meisten Kinder ausländischer Mitbürger, die (aus religiösen Gründen) beschnitten werden (müssen) und den Beschneider nicht zahlen können, haben alle eine Phimose... warum wohl? ... Genau: Die deutsche Krankenkasse zahlt, draußen warten die Familienangehörigen - anschließend dann große Fete zuhause... tagtäglich zu beobachten in bestimmten deutschen Kliniken...
Hallo,
geht es um die BKK Debeka oder die Privatversicherung Debeka?
Gruß
RHW
Dann ist der gewählte Tarif der Privatversicherung maßgebend.
Üblicherweise gibt es nur Leistungen, wenn es um die Behandlung einer Krankheit oder die Untersuchung eines Krankheitsverdachts geht. Dabei ist grds. das Maß des Notwendigen zu beachten.
Ich vermute, dass die Chancen daher sehr, sehr schlecht stehen (wenn es keine Krankheitsursache gibt).
Die PKV wird ohne medizinische Notwendigkeit die Deckung verweigern.
Wenns keine medizinische Gründe hat, wirds die KK auch nicht löhnen.
Es geht um die Privatversicherung. :-)