Muss ich eine Nachzahlung von Krankenkassenbeiträgen in die Einkommensteuererklärung des Beitragsjahres oder des Zahlungsjahres eintragen?
Ich war bis Sept. 2014 berufstätig, danach arbeitslos ohne Anspruch auf Leistungen. Die Krankenkassenbeiträge Okt-Dez 2014 wurden seitens der Krankenkasse im Jan 2015 von meinem Bankkonto eingezogen. Seit Feb 2015 beziehe ich Arbeitslosengeld. Kann ich die Nachzahlung für Okt-Dez 2014 in Höhe von ca 510€ (3x 170€) in der Einkommensteuererklärung 2014 geltend machen oder erst in der Einkommensteuererklärung 2015?
Falls erst 2015 und ich innerhalb des Jahres keine Stelle finden sollte, könnten die Beiträge ja damit 2015 nicht steuermindernd wirken. Ist es dann möglich diese für 2014 als eine Art Verlustrücktrag ins Vorjahr berücksichtigen zu lassen und eine Rückzahlung zu erhalten?
Vielen Dank vorab
2 Antworten
Die Krankenkassenbeiträge Okt-Dez 2014 wurden seitens der Krankenkasse im Jan 2015 von meinem Bankkonto eingezogen.
Damit wären sie als Sonderausgaben erst in der EStE 2015 anrechenbar. Es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip.
Ist es dann möglich diese für 2014 als eine Art Verlustrücktrag ins Vorjahr berücksichtigen zu lassen und eine Rückzahlung zu erhalten?
Nein. Sonderausgaben sind explizit nicht vor - oder rücktragsfähig, sondern können nur in dem Jahr angerechnet werden, in dem sie tatsächlich angefallen sind.
die Krankenkasse meldet die bezahlten Beträge an das Finanzamt.
Somit werden diese automatisch im "richtigen" Jahr erfaßt.
ich gehe davon aus, dass die Beträge erst im Jahr 2015 berücksichtigt werden können.
ein Verlustvortrag / Verlustrücktrag ist nicht möglich, da die Krankenkassenbeiträge als Sonderausgaben zu behandeln sind. Bei Sonderausgaben gibt es (ausnahme: Spenden) keinen Vor bzw. Rücktrag