Muss ich mich als Kleinunternehmer privat krankenversichern?
Hallo zusammen! :) Mein Mann ist Alleinverdiener ,in der Woche auf Montage und ich bekomme nix ,keine Stütze oder sonst etwas, ich bekomme nur für 3 Kinder Kindergeld! Da ich nur "Hausfrau und Mutter" bin wollte ich unsere Haushaltskasse etwas aufbessern und mich selbstständig machen und im Internet ein paar Sachen verkaufen,also nicht im übertriebenem Sinne ! Meine Frage ist jetzt, muss ich mich privat krankenversichern, also ich würde sowieso die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn das bei der Krankenversicherung vielleicht auch eine Rolle spielt! ...Seit Monaten beschäftige ich mich mit diesem Thema, habe auch schon beim Steuerberater gesessen und und und ... und trotzdem hat man Fragen über Fragen, oder es ist einfach nur die Angst die man vielleicht hat, irgendwelche Fehler zu machen??? ...ach wenn ich das nur wüsste "schnief" ...vielen Dank an euch für´s Lesen, vielleicht hat ja jemand Erfahrung, vielleicht auch Hausfrauen oder Mütter in der Selbstständikeit ! lg... :)
5 Antworten
Bis 385€/Monat Gesamteinkommen kannst Du in der kostenlosen Familienversicherung bleiben. Hast Du mehr Einkommen, endet die Familienersicherung und Du brauchst eine eigene Versicherung. Als nicht hauptberuflich Selbständige (maximal 20 Wochenarbeitsstunden und Lebensunterhalt wird anders bestritten und nicht aus dem Einkommen aus Selbständigkeit) zahlst Du bei der gesetzlichen Krankenversicherung mindestens 152,27€. Als hauptberuflich Selbständige ohne Krankengeldanspruch zahlst Du mindestens 342,61€, bist Du bedürftig (keine Mieteinnahmen, kein Zinseinkommen, kein angespartes Vermögen bei Dir oder Deinem Mann über 10.500€, kein hohes Einkommen Ehegatte) zahlst Du mindestens 228,40€.
Du kannst Dich auch privat versichern, musst es aber nicht. Die Beitragshöhe ist dort nicht einkommensabhängig sondern risikoorientiert.
Frag doch mal beim Arbeitsamt, die haben sicherlich hilfreiche Informationen.
Hallo rama21385! Beim Arbeitsamt habe ich schon nachgefragt,man wird dort nur von einem zum nächsten geschickt, da ich keinerlei Bezüge von denen habe oder ähnliches, haben die nicht sonderlich viel Intersse an mir...leider! aber danke trotzdem :)
Du bist über Deinen Mann kostenfrei familienversichert.
Deine Einkünfte jedoch dürfen im Jahr 2013 den Betrag von 385 €/Monat nicht überschreiten; hierbei können Betriebsausgaben von den Einnahmen abgezogen werden, da die steuerrechtliche "Summe der Einkünfte" entscheidend ist.
Bei gewerbsmäßigem (nachhaltig auf Gewinnerzielung abzielend) Handel ist ein Gewerbe anzumelden.
Das Kindergeld ist kein beitragspflichtiges Einkommen und zählt deshalb nicht in die 385€ mit rein. Die Einkommensgrenze für Familienversicherte ist einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen auf derzeit 385€ festgesetzt. Geringfügig Beschäftigte dürfen maximal 450€/Monat Gesamteinkommen haben, aber eine selbständige Tätigkeit ist keine geringfügige Beschäftigung, deshalb gilt dies für Dich nicht.
richtig...
Vielen lieben Dank an euch alle die hier geantwortet haben, eure Antworten sind sehr informativ und haben mir sehr,sehr viel weiter geholfen, bin selbst gespannt wie sich mein Vorhaben weiterentwickelt! Wenn ich mich endgültig dazu entschlossen habe,lasse ich es euch oder anderen,die vielleicht ähnliche Fragen haben,gerne wissen! Durch Erfahrung anderer lernt man oft viel mehr ,als wenn man auf irgendwelchen Ämtern nachfragt ! lg ...:)
Hallo,
alle Bedingungen für die kostenlose Familienversicherung sind hier beschrieben:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
In der beschriebenen Situation sind 2 Punkte besonders wichtig:
die Einkünfte dürfen im Durchschnitt 385 Euro monatlich nicht überschreiten. Von den Einnahmen können betriebliche Kosten (Fahrkosten, Werbung, Porto, Paketversicherung ...) abgezogen werden. Bei den Koste gelten im Zweifelsfal die steuerlichen Regelungen.
die Tätigkeit darf nur nebenberuflich sein. Die Krankenkasse prüft dies anhand mehrerer Faktoren: Arbeitszeit, diese und weitere Einnahmequellen, werden eigene Arbeitnehmer beschäftigt? Die Kleinunterregelung spielt hier keine Rolle.
Im nächsten Jahr ist auf jeden Fall der Steuerbescheid nachzureichen. Die Einkünfte für 2013 werden dann durch die Monate der Selbständigkeit geteilt.
Das Kindergeld zählt auf keinen Fall als Einnahme.
Man kann auf jeden Fall im der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Die Mindestbeiträge - wenn die kostenlose Familienversicherung ausgeschlossen ist - liegen bei 154 Euro bzw. 231 bzw. 348 Euro monatlich.
Gruß
RHW
Korrektur: 152 bzw. 228 bzw. 343 Euro.
Hallo DerSchopenhauer !
Im Moment bin ich familienversichert ja. Zu den Einkünften von ca.385 Euro ( denke mal das es von KK zu KK unterschiedlich sein wird) zählt da mein Kindergeld mit rein? Weiß das vielleicht auch jemand, daran habe ich noch gar nicht gedacht , so´n Mist ,wieder eine Frage... ?! Das ich Gewerbe anmelden muss weiß ich, ich glaube das wäre auch das geringere Übel ! danke fürs antworten :)