Muss man bei der Zuzahlungsbefreiung Kindergeld / Halbwaisenrente angeben?

4 Antworten

Es geht um dein eigenes Einkommen. Wenn du mehr als 1 % für Zuzahlungen aufwendest, kannst du dich für den Rest des Jahres befreien lassen. Das musst du aber jedes Jahr neu machen.

Waisenrente und Kindergeld sind in dem Fall kein zu berücksichtigendes Einkommen, da es sich nicht um Erwerbseinkommen handelt, welches aber für die Zuzahlung herangezogen wird, es muss also nicht angegeben werden.

Das Erwerbseinkommen deiner Freundin ist hiebei nicht relevant, du musst nur dein Erwerbseinkommen bzw.Lohnersatzleistungen wie dein Krankengeld angeben und nachweisen.

Dann wird anhand des jährlichen Brutto deine Zuzahlung ermittelt, bei chronisch kranken ist das 1 % und sonst 2 %.

Hallo,

wenn man nicht verheiratet ist, sind zwei getrennte Anträge (1 pro Person) zu stellen.

Kindergeld zählt nicht zu den Einnahmen.

Bei Krankengeld und Rente sind die Bruttoeinnahmen anzugeben.

Hier kann man ausrechnen, ob sich der Antrag lohnt: https://www.aponet.de/service/zuzahlungsbefreiung/zuzahlungsrechner.html

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hinsichtlich einer Zuzahlungsbefreiung zählt für Dich als Ledige/r ausschließlich Dein Einkommen .... bei Dir das Krankengeld

https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/zuzahlung-und-erstattung/befreiung-von-zuzahlungen/einnahmen-zuzahlungsbefreiung-2002450

Nicht berücksichtigt werden zum Beispiel: BAföG, Kindergeld oder Wohngeld.

TheRockJohnson 
Beitragsersteller
 29.01.2020, 23:23

Vielen lieben Dank !