OP während Minijob- Verhältnis- gibt es da eine Lohnfortzahlung?

2 Antworten

Der AG müsste nicht nur, der muss aber sowas von Lohnfortzahlung leisten!

An den Tagen, wo du normalerweise arbeitest, aber aufgrund der OP nicht kannst, muss er dir den vollen Lohn bezahlen.

Istegaljetzt 
Beitragsersteller
 03.08.2017, 17:32

Danke!!! Ich schaue es mir später mal an!!

Habe grad in der Klinik angerufen und ich krieg eine Krankmeldung für zwei Wochen. Das blöde ist, die sind aufgrund der OP so gesetzt, dass der zweite Samstag leider außerhalb der zwei Wochen liegt. Weißt du zufällig, wie es dann aussieht? Würde dann nur ein Samstag "gelten"? Lg und nochmal Danke für deine Tipps!!!

Istegaljetzt 
Beitragsersteller
 03.08.2017, 16:19

Ganz lieben Dank!! Also ich bin jeden Samstag eingetragen und die Op findet zu einem Zeitpunkt statt, wo ich viel hätte Vorarbeiten können- da Ferien sind. Wie wird es gezählt? Sorry, dass ich soviele Fragen stelle, ich muss leider alles selber herausfinden, weil mein Arbeitgeber uns Aushilfen leider für dumm erklärt! Danke nochmal für deine Antwort!!

Jewi14  03.08.2017, 16:23
@Istegaljetzt

Es gibt kein Vorararbeiten, Du arbeitest in der Regel Samstag, also muss der AG dir auch diese Samstage bezahlen.

Wenn du nun mehr gearbeitet hast, so muss der AG dir auch diese Stunden bezahlen. Du darfst diese Mehrstunden nicht mit Lohnfortzahlung wegen Krankheit verwechseln.

Schau dir §1 Entgeltfortzahlungsgesetz drin, da steht dir, dass es für alle Arbeitnehmer gilt und keinerlei Ausnahme bei Minijobber macht.

Dir steht genau so die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu wie jedem anderen Arbeitnehmer, es ist dabei völlig egal, ob du einen Minijob, einen Teilzeitjob oder einen Vollzeitjob hast. Es tut auch nichts zur Sache, ob du deinen AG netterweise im Vorfeld informiert hast, wann du fehlen wirst. Du brauchst weder Stunden vor- noch nachzuarbeiten.

Der AG hat dich für alle Stunden zu bezahlen, die du in dieser Zeit normalerweise gearbeitet hättest. Er kann dich nicht einfach "nicht zum Arbeiten eintragen" und damit die Lohnfortzahlung umgehen.

Lies mal hier: http://marktforschung-portal.de/minijob-lohnfortzahlung-krankheitsfall/

Istegaljetzt 
Beitragsersteller
 04.08.2017, 15:30

Vielen lieben Dank auch an dich für die Antwort!!! Wie wird es denn gerechnet, wenn Ferien sind? Da ich meist jeden Freitag und Samstag (eher aber Samstag) arbeite, also wenn keine Schulferien sind, wird es dann trotzdem nur auf Samstag bezogen, solange mich die Klinik krank schreibt? Lese gleich mal den Artikel durch, Danke nochmal :)