OP während Minijob- Verhältnis- gibt es da eine Lohnfortzahlung?
Hallo liebe Community,
erst mal vielen Dank fürs letzte Mal, ihr habt mir sehr geholfen. Ich habe während meiner Krankzeit Lohnfortzahlung erhalten.
Nun ist es so, dass ich immer noch in der selben Firma arbeite. Ich werde bald an den Eierstöcken operiert. Dies habe ich meinem Arbeitgeber mitgeteilt, so dass er Bescheid weiß, und nicht mit mir rechnen kann. (Das heißt am Tag der OP (logisch) und etwa zwei Wochen danach) Dies bedeutet, ich kann nun zwei Wochen, also einen halben Monat kein Geld verdienen. die OP findet in den Ferien statt. In der Zeit hätte ich sehr viel vorarbeiten können. Aber ist es nicht so, dass ich auch in dieser Zeit Lohnfortzahlung erhalten müsste? Oder gibt es einen Unterschied, wenn ich meinem Arbeitgeber schon vorher mitteile, dass ich nicht für ihn verfügbar sein werde (zu einem bestimmten Zeitpunkt.)
Nun ist es so, dass mein Arbeitgeber mich natürlich in der Zeit der Krank(enhausphase) nicht zum Arbeiten eintragen wird, logisch.
Vielen Dank für eure Hilfe!
2 Antworten
Der AG müsste nicht nur, der muss aber sowas von Lohnfortzahlung leisten!
An den Tagen, wo du normalerweise arbeitest, aber aufgrund der OP nicht kannst, muss er dir den vollen Lohn bezahlen.
Danke!!! Ich schaue es mir später mal an!!
Habe grad in der Klinik angerufen und ich krieg eine Krankmeldung für zwei Wochen. Das blöde ist, die sind aufgrund der OP so gesetzt, dass der zweite Samstag leider außerhalb der zwei Wochen liegt. Weißt du zufällig, wie es dann aussieht? Würde dann nur ein Samstag "gelten"? Lg und nochmal Danke für deine Tipps!!!
Es gibt kein Vorararbeiten, Du arbeitest in der Regel Samstag, also muss der AG dir auch diese Samstage bezahlen.
Wenn du nun mehr gearbeitet hast, so muss der AG dir auch diese Stunden bezahlen. Du darfst diese Mehrstunden nicht mit Lohnfortzahlung wegen Krankheit verwechseln.
Schau dir §1 Entgeltfortzahlungsgesetz drin, da steht dir, dass es für alle Arbeitnehmer gilt und keinerlei Ausnahme bei Minijobber macht.
Dir steht genau so die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu wie jedem anderen Arbeitnehmer, es ist dabei völlig egal, ob du einen Minijob, einen Teilzeitjob oder einen Vollzeitjob hast. Es tut auch nichts zur Sache, ob du deinen AG netterweise im Vorfeld informiert hast, wann du fehlen wirst. Du brauchst weder Stunden vor- noch nachzuarbeiten.
Der AG hat dich für alle Stunden zu bezahlen, die du in dieser Zeit normalerweise gearbeitet hättest. Er kann dich nicht einfach "nicht zum Arbeiten eintragen" und damit die Lohnfortzahlung umgehen.
Lies mal hier: http://marktforschung-portal.de/minijob-lohnfortzahlung-krankheitsfall/
Vielen lieben Dank auch an dich für die Antwort!!! Wie wird es denn gerechnet, wenn Ferien sind? Da ich meist jeden Freitag und Samstag (eher aber Samstag) arbeite, also wenn keine Schulferien sind, wird es dann trotzdem nur auf Samstag bezogen, solange mich die Klinik krank schreibt? Lese gleich mal den Artikel durch, Danke nochmal :)
Variiert die Arbeitszeit der Minijobber auf der Minijob Lohnabrechnung, wird das Krankengeld beim Minijob unter Beachtung der regelmäßigen Arbeitszeit der vergangenen zwölf Monate berechnet. Sind Minijobber auf Abruf tätig und wissen nicht genau, wie viele Arbeitsstunden ohne Krankheitsfall entstanden wären, zählt ebenfalls der Zwölfmonatszeitraum
http://www.lohn-gehaltsabrechnung.com/informationen-zu-thema-krankengeld-beim-minijob/
Ganz lieben Dank!! Also ich bin jeden Samstag eingetragen und die Op findet zu einem Zeitpunkt statt, wo ich viel hätte Vorarbeiten können- da Ferien sind. Wie wird es gezählt? Sorry, dass ich soviele Fragen stelle, ich muss leider alles selber herausfinden, weil mein Arbeitgeber uns Aushilfen leider für dumm erklärt! Danke nochmal für deine Antwort!!