kann mich ein arbeitgeber bei der krankenkasse abmelden ohne mir zu kuendigen
HALLO ICH BIN IM 5,MOANT SCHWANGER UND MEIN ARBEITGEBER HAT MICH BEI DER KRANKENKASSE ABGEMELDET.OBWOHL ANDERE ARBEITSKOLLEGEN GEKUENDIGT WURDEN UND ICH ES AUCH SOLLTE HABE ICH NOCH KEINE KUENDIGUNG ERHALTEN. MEIN ARBEITGEBER HAT ABER KEINE ARBEIT MEHR FUER MICH IN BERLIN NUR WO ANDERS. KANN ER MICH KUENDIGEN ODER MUSS ER MEIN GEHALT WEITERZAHLEN.
3 Antworten
Dein Arbeitgeber kann dich natürlich nicht einfach bei der Krankenkasse abmelden.
Außerdem ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unzulässig,wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.
Nein, solange du bei ihm beschäftigt bist, muss er dich bezahlen und somit auch Krankenkassenbeiträge abführen.
Während der Schwangerschaft bist du unkündbar.
Bitte Großschreibtaste tätigen. Geh zur Gewerkschaft.