PTA Praktikum Versicherung?
Ich muss im Rahmen meiner Ausbildung ein halbjähriges Praktikum in der Apotheke absolvieren, wofür ich auch bezahlt werde. Meine Frage ist, ob ich in den 6 Monaten vom Arbeitgeber versichert werde?
3 Antworten
Laut der minijob-zentrale.de gilt für Praktikanten folgendes:
Was ein Praktikum ist und wer als Praktikant giltPraktikant ist, wer sich praktische Kenntnisse in einem Unternehmen aneignet, die der Vorbereitung, Unterstützung oder Vervollständigung der Ausbildung für den künftigen Beruf dienen.
Praktikanten können ihr Praktikum vor, während oder nach ihrem Studium bzw. ihrer Ausbildung, als Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikum absolvieren. Es gibt drei Arten von Praktika:
Vorgeschriebene Praktika
Das sind Praktika, die in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung verpflichtend vorgesehen sind.
Wer innerhalb seiner Gesamtausbildung ein Praktikum absolviert, übt dieses im Rahmen seiner betrieblichen Berufsbildung aus. Dazu muss der Praktikant die Verpflichtung zur Ausübung des Praktikums nachweisen. Er ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig – unabhängig von der Höhe seines Verdienstes. Selbst wenn er bis zu 450 Euro verdient oder das Praktikum bis zu drei Monate befristet ist, gelten für ihn nicht die Minijob-Regelungen.
usw.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de bzw. hier in dem Link: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02_infos_kompakt_zu/04_praktikanten_und_auszubildenden/node.html
Gruß siola55
Hallo,
wenn man bei einem vorgeschriebenen Praktikum ein Entgelt bekommt und weder Schüler noch Student ist, wird man in allen Sozialversicherungszweigen als Arbeitnehmer versichert. Die Sonderregelungen für Minijobs bzw. Aushilfen gelten dann nicht. Wenn der Verdienst mehr als 325 Euro brutto monatlich beträgt, teilen sich Arbeitgeber und -nehmer die Beiträge (etwa) zur Hälfte. Beiträge als Schüler oder Student sind dann nicht zu zahlen.
Wenn man während des Praktikums offiziell Student oder Fachschüler ist, ist das Praktikum sozialversicherungsfrei. Es besteht dann weiterhin die bisherige kostenlose Familienversicherung über Angehörige (oder es sind weiterhin Beiträge als Schüler bzw. Student zu zahlen).
Gruß
RHW
Ja, wenn man Fachschüler ist und in der Praktikumsphase dem Arbeitgwenber eine gültige Schulbescheinigung vorlegen kann, ist man sozialversicherungsfrei.
Ausnahme: Man hat für die gesamte Dauer der Ausbildung einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb und bekommt jeden Monat eine Vergütung (auch in den Monaten ohne Praktikum): Dann besteht Sozialversicherungspflicht. Das war aber längere Zeit umstritten und unklar.
Sobald du Geld bekommst bist du auch sozialpflichtig versichert. Praktikum gehört einfach zur Ausbildung.
Näheres findest du in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02_infos_kompakt_zu/04_praktikanten_und_auszubildenden/node.html
Vielen dank :)
Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden. Ich werde mehr als 325€ brutto monatlich bekommen, aber das Praktikum ist ja Teil meiner Ausbildung, also bin ich Fachschüler, heißt das also, dass ich sozialversicherungsfrei bin?