Rechnung nach Implantatberatung wg. Kostenvoranschlag
Hi,
bei mir muss ein Implantat gesetzt werden. Dazu habe ich mir drei Kieferchirurgen ausgesucht von denen ich mir einen Kostenvoranschlag erstellen lassen habe.
Der eine Kieferchirurg hat mir für seine Beratung neben dem Kostenvoranschlag eine separate Rechnung für Beratung, Vollständige Untersuchung des Organsystems und Panoramaschichtaufnahmen geschickt die sofort fällig ist.
Mich wundert dieses separate Rechnung da die beiden anderen Chirurgen keine erstellt haben. Der Chirurg hat mir im Vorfeld nichts von zusätzlichen Kosten, die ich sofort begleichen soll erzählt. Zudem ist es das erste Mal das mir wg. einer Beratung ca. 100 Euro in Rechnung gestellt werden.
Ich habe mir schon ein paar Kronen von verschiedenen Zahnärzten machen lassen und die Beratung ist bisher immer kostenlos gewesen.
Kann der Chirurg das machen und ist das rechlich ok? Kann ich der Rechnung widersprechen?
Ich habe beim Chirurgen auch keine Krankenkassenkarte überreicht da die meinten die setzen das (die meinten wohl die Praxisgebühr v. 10 Euro) auf den Kostenvoranschlag.
Danke und Grüße
2 Antworten
also, allgemein gilt, dass der Arzt Dir die Kosten berechnen darf, aber NUR, wenn du davor was diesbezüglich unterschrieben hast. Denk ganz genau drüber nach, ob du was unterschrieben hast, gleich beim Anmelden oder so. Manche Zahnarzthelferinnen vergessen dies auch gern mal :)
ruf auch in der Praxis an und frag nach, wann du zugestimmt hast, etwas derartiges zu zahlen. Du hättest gern eine Kopie. Dann klärt sich vllt alles von allein?!?!
Eine Implantat Beratung ist keine kassenleistung. Wenn der Arzt korrekt abrechnet ist das völlig legitim. Oder arbeitest du gerne umsonst ?