Wähend Wartesemester arbeitslos melden?
Hallo, ich (23) habe im Oktober 2014 mein Bachelorstudium beendet und anschließend ein 3-monatiges Praktikum gemacht, das ich für meinem Master benötige. Da dieser nur im Wintersemester beginnt, kann ich damit (wenn ich angenommen werde) erst im Oktober beginnen. Falls ich nicht angenommen werde, mache ich ab dem 1.9. ein FSJ für das ich auch schon eine Zusage habe. Momentan mache ich nur freie Mitarbeit in einem Verlag, bei dem ich je nach Aufträgen ca. alle 2 Monate 400€ bekomme. Ich wohne noch zuhause, habe somit keine Ausgaben wegen Miete etc.
Nun zu meiner Frage: Sollte ich mich für die Zeit bis September/Oktober arbeitslos melden? Habe ja keinen Anspruch auf ALG I da ich noch nicht einbezahlt habe, oder? Und wie ist das mit Krankenversicherung? Da ich 23 bin kann ich nicht mehr familienversichert sein und müsste mich nun für die Zeit bis Oktober selbst versichern.
Kennt sich jemand damit aus?
3 Antworten
Du kannst dir bei einer Zeitarbeitsfirma auch einen Job suchen und bekommst schon mal etwas Arbeitspraxis und wärst auch versichert.
Um in den Leistungsbezug zu kommen (also auch für die KV) musst du ja auch zur Verfügung stehen.
- Eine Meldung der Arbeitslosigkeit (auch ohne Leistungsbezug) macht schon deshalb Sinn, weil diese Zeit dann der Rentenversicherung gemeldet und dort als Anwartschaft angerechnet wird. Diese Zeit wird Dir dann also zu den Beitragszeiten hinzu gerechnet.
- Du kannst Dich bei einer (gesetzlichen) Krankenkasse als freiwillig versichertes Mitglied ohne (oder mit geringfügigem) eigenem Einkommen versichern lassen. Das kostet Dich allerdings monatlich rund 160 €.
- Die ganze Sache setzt aber voraus, dass Du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst und vermittelbar bist.
Hallo,
eigene Wohnung oder bei den Eltern lebend?
Ledig oder verheiratet?
Besteht eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung?
Wann endete das Praktikum?
Besteht in der Zeit nach dem Praktikum weiterhin Anspruch auf Kindergeld?
Gruß
RHW
Die Familienversicherung in der Krankenkasse der Eltern bleibt bestehen, wenn die Lücke zwischen Praktikumsende und Studienbeginn maximal 4 Monate betrüge. Es gibt aber Ausnahmen, wenn die Lücke aus Ausbildungsgründen nicht kürzer sein kann, als der betreffende Zeitraum. Für die Kindergeldzahlung gelten die gleichen Regelungen. Am besten mit allen Unterlagen (Praktikumsnachweise, vorgeschriebenes Praktikum, Semesterbeginn ohne frühzeitigere Alternativen, Weiterbezug Kindergeld ..) persönlich zur Krankenkasse der Eltern gehen.
Ob eine Meldung bei der Arbeitsagentuir erfolgt, ist für die Krankenkasse in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung.
Bei den Eltern lebend, Ledig, Gesetzliche Krankenversicherung, Praktikum endete am 28.02.15 , Anspruch auf Kindergeld besteht