Wähend Wartesemester arbeitslos melden?

3 Antworten

Du kannst dir bei einer Zeitarbeitsfirma auch einen Job suchen und bekommst schon mal etwas Arbeitspraxis und wärst auch versichert.

Um in den Leistungsbezug zu kommen (also auch für die KV) musst du ja auch zur Verfügung stehen.

  • Eine Meldung der Arbeitslosigkeit (auch ohne Leistungsbezug) macht schon deshalb Sinn, weil diese Zeit dann der Rentenversicherung gemeldet und dort als Anwartschaft angerechnet wird. Diese Zeit wird Dir dann also zu den Beitragszeiten hinzu gerechnet.
  • Du kannst Dich bei einer (gesetzlichen) Krankenkasse als freiwillig versichertes Mitglied ohne (oder mit geringfügigem) eigenem Einkommen versichern lassen. Das kostet Dich allerdings monatlich rund 160 €.
  • Die ganze Sache setzt aber voraus, dass Du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst und vermittelbar bist.

Hallo,

eigene Wohnung oder bei den Eltern lebend?

Ledig oder verheiratet?

Besteht eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung?

Wann endete das Praktikum?

Besteht  in der Zeit nach dem Praktikum weiterhin Anspruch auf Kindergeld?

Gruß

RHW

aetsch92 
Beitragsersteller
 18.05.2015, 23:06

Bei den Eltern lebend, Ledig, Gesetzliche Krankenversicherung, Praktikum endete am 28.02.15 , Anspruch auf Kindergeld besteht

RHWWW  19.05.2015, 21:09
@aetsch92

Die Familienversicherung in der Krankenkasse der Eltern bleibt bestehen, wenn die Lücke zwischen Praktikumsende und Studienbeginn maximal 4 Monate betrüge. Es gibt aber Ausnahmen, wenn die Lücke aus Ausbildungsgründen nicht kürzer sein kann, als der betreffende Zeitraum. Für die Kindergeldzahlung gelten die gleichen Regelungen. Am besten mit allen Unterlagen (Praktikumsnachweise, vorgeschriebenes Praktikum, Semesterbeginn ohne frühzeitigere Alternativen, Weiterbezug Kindergeld ..) persönlich zur Krankenkasse der Eltern gehen.

Ob eine Meldung bei der Arbeitsagentuir erfolgt, ist für die Krankenkasse in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung.