Was bedeutet das?
„Die kostenverpflichtungserklärung gegenüber des krankenhaus bleibt der krankenkasse vorbehalten;deshalb bitte diese verordnung vor aufsuchen des krankenhauses der zuständigen krankenkasse vorlegen.Geschieht das nicht so kann die kostenübernahme durch die krankenkasse abgelehnt werden; es sei denn es liegt ein notfall vor und ein Leistungsanspruch besteht.“Was bedeutet das und was soll ich jetzt machen?
3 Antworten
Du sollst das hier machen:
diese verordnung vor aufsuchen des krankenhauses der zuständigen krankenkasse vorlegen
Ansonsten kann es sein, dass die KK die Zahlung ablehnt.
früher musste das im Vorfeld bei der Krankenkasse vorgelegt werden.
dies ist aber nur noch so, wenn man in eine Privatklinik geht oder anderweitige Krankenhäuser aufsucht, die keine Vertrag mit der Kasse haben.
die Krankenhäuser übernehmen diesen Vorgang. du gehst damit ins Krankenhaus, bei der Aufnahme gibts du diesen Schein mit deiner Versichertenkarte ab, und das Krankenhaus kümmert sich um die Genehmigung selbst. du als Patient musst da nichts mehr machen.
was soll ich jetzt machen?
Steht doch da:
deshalb bitte diese verordnung vor aufsuchen des krankenhauses der zuständigen krankenkasse vorlegen.
Und die möglichen Konsequenzen, wenn du es nicht tust, stehen gleich im nächsten Satz:
.Geschieht das nicht so kann die kostenübernahme durch die krankenkasse abgelehnt werden;