Wie werden die Stunden in der Wiedereingliederung abgerechnet?

2 Antworten

Während der Wiedereingliederung bist Du krank geschrieben und erhälst Krankengeld (Wiedereingliederung wird ja nur gemacht wenn man länger AU war).

Der AG muss nur genau wie Du dafür Sorge tragen, dass Du nicht mehr wie vereinbart im Geschäft bist / arbeitest.

Es ist im Grunde egal, wie Du Deine Stunden berechnest. Da Du während der Wiedereingliederung ohnehin Krankengeld beziehst, ist Deine Stundenzahl (ob nun reell oder fiktiv) für den Arbeitgeber nicht maßgeblich. Im entstehen ja noch keine (Gehalts-)kosten für Dich.

Frag in Deiner Personalabteilung oder beim Chef nach, wie und ob er eine Stundenabrechnung trotz Krankengeldbezug braucht oder will.

Ich an Deiner Stelle würde die wirklich anwesenden Stunden angeben. So hast Du eine Übersicht und auch Dein Arbeitgeber weiß, wie Du arbeiten kannst.

Übrigens, die Wiedereingliederung richtet sich nicht nach den Wünschen des Arbeitgebers sondern nach Deinem Genesungsfortschritt und sollte stets mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden!

 

Alles Gute weiterhin!