Ist es normal, dass Ärzte seine Behandlung gerichtlich erzwingen, obwohl Patienten die Behandlung ablehnen?

Nein, das Recht des Patienten hat Vorrang. 88%
Andere Lösung. 13%
Ja, der Arzt muss verdienen können 0%

8 Stimmen

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein, das Recht des Patienten hat Vorrang.

Außer in bestimmten psychiatrischen Notfällen kann kein Arzt eine Behandlung erzwingen. Der Patient hat sozusagen auch ein Recht auf Unvernunft.

Und vorab eine aussagekräftige Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht sind zu empfehlen.

Im Falle eines bewusstlosen lebensbedrohlich erkrankten oder verletzten Patienten ohne Patientenverfügung, dürfen wir allerdings auch ohne Einwilligung nach besten Wissen und Gewissen handeln.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Arzt im Ruhestand

kllaura 
Beitragsersteller
 16.03.2024, 18:03

Richtig. Das war Februar 2018 auch das Urteil vom Verfassungsgericht. Wenn ein Mensch sich töten will, auch wenn kein Grund vorliegt, hat man es zu akzeptieren und nicht zwangsweise in die Psychiatrie einzuliefern. Das bedeutet aber auch, dass der Patient eine lebensnotwendige Behandlung ablehnen darf und es zu akzeptieren ist.

Nein, das Recht des Patienten hat Vorrang.

Nein, das ist natürlich nicht normal :

Denkbar wäre das bei akuter Lebensgefahr und Uneinsichtigkeit des Patienten für eine Behandlung.

Ob die Rechtsprechung über die Sterbehilfe schon so weit ist, das Recht des Patienten vorrangig zu sehen, weiß ich nicht sicher.

Ich würde jedenfalls eine Behandlung niemals gerichtlich erzwingen wollen, wenn es der ausdrückliche Wunsch des Patienten ist, sterben zu wollen.

Ich habe so etwas für mich in einer Patientenverfügung geregelt.


kllaura 
Beitragsersteller
 16.03.2024, 18:05

Danke.

Andere Lösung.

Nein eigentlich ist das nicht normal…

Aber wenn jetzt ein Patient oder eine Patientin in akuter Lebensgefahr steht, kann der Arzt/Ärztin schon gerichtlich die Behandlung durchsetzten lassen (wenn der Patient/die Patientin nicht Einwilligungsfähing ist)

Aber es wird schon noch vorher nach Familienmitgliedern gesucht, die das entscheiden können.

Ich weiß das, weil ich meine Ausbildung in einem Gericht derzeit mache 😊

Hoffentlich konnte ich helfen 😊 (Ihr könnt auch gerne auf meine Fragen antworten, wenn ihr in den Bereichen dann was wisst)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Reha65  16.03.2024, 16:47

In akuter Lebensgefahr bei nicht einwilligungsfähigen Patienten ohne Vorliegen eine Patientenverfügung dürfen wir jetzt schon handeln, ohne ein Gericht fragen zu müssen.

kllaura 
Beitragsersteller
 16.03.2024, 18:00
@Reha65

Das habe ich auch so verstanden. Dass ein Arzt bei Lebensgefahr behandeln muss, aber dann nach beenden der Lebensgefahr seine Behandlung aufheben muss. In Limburg will man sich dem widersetzen, wenn der Patient eine Infusion nicht in die Hand haben will und holt sich dafür schon einen Gerichtsbeschluss. Leider gibt es Richter, die eine Rechtsmäßigkeit nicht prüfen und den Beschluss innerhalb 1-2 Minuten zurück senden als gestattet.

Reha65  16.03.2024, 19:51
@kllaura

Iast das eine psychiatrische Klinik oder ein normales Krankenhaus in Limbach?

Reha65  16.03.2024, 23:09
@kllaura

Wieder etwas gelernt, das ist weit von mir entfernt. Wenn machbar, erfülle ich die Wünsche der Patienten, wenn nicht, dann erkläre ich, warum nicht.

Bei einer Infusion wäre es mir prinzipiell egal, wo ich die Braunüle lege, deshalb würde ich keinen Streit beginnen. Geht auch im Fuß oder er kann auch einen ZVK erhalten, wenn er das länger braucht.

Die Kapazitäten der Gerichte werden für leider mehr als genug echte Straftäter benötigt

kllaura 
Beitragsersteller
 17.03.2024, 06:42
@Reha65

Im Fuß lässt er sich nur von bestimmten Leuten stechen. Da war z. B. eine Ärztin, die eigentlich im OP ist und an dem Tag auf Station. So zarte Hände, die hat er an die Füße gelassen. Aber nicht an die Hände. Der Stationsarzt hat gesagt, dass er einen Antrag gestellt hat, beim Gericht. Die kamen auch. Aber haben den Stationsarzt gesagt, was Sache ist. Also selbst wenn er sich selbst töten wolle, hat er nach Bundesverfassungsgericht ein Recht dazu. Und aus dem Urteil heraus, darf er jede Behandlung, auch wenn sie notwendig wäre, auch verweigern. So lange der Patient bei Bewusstsein ist, hätte er den Willen des Patienten zu akzeptieren.

Da hatte der Arzt in der Schlaganfallabteilung ein sehr intelligentes Gesicht gemacht. Aber der Chefarzt hat sich gefreut. So dumm hat er ihn noch nicht gucken sehen. Bis dahin gab es immer gleich eine Genehmigung vom Gericht. Ab dem Urteil weniger.

Nein, das Recht des Patienten hat Vorrang.

da geht es nur um ihren Profit und nicht um das wohl des Patienten.