Recht darauf, für ein Quartal alle benötigten Rezepte auf einmal zu bekommen? Recht auf Zusendung eines Rezeptes?
Guten Tag
Hat ein Patient das Recht darauf, Quartals-Anfang mehrere Rezepte über Medikamente, die er in diesem Quartal benötigt, auf einmal verschrieben zu bekommen, oder muss er ständig wegen dem einem oder dem anderen Rezept wiederkommen?
Hat ein Patient das Recht darauf, sich ein Rezept zuschicken zu lassen, oder muss er es jedes Mal selbst abholen?
Es geht darum, dass mich ein Besuch beim Arzt 60,-€ Taxigeld kostet ( ich kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren ) und ich selbstständig bin ( ich verdiene sehr wenig Geld, da ich häufig krankheitsbedingt nicht arbeiten kann ) und die Arztpraxis nicht dazu bereit ist, Rezepte an mich oder an die Apotheke zu senden ( auch nicht, nachdem ich angeboten hatte, der Praxis eine Packung frankierter Briefumschläge zu schenken ).
Außerdem gibt es ziemliche Probleme, die jedes Mal auftreten, wenn ich das eine oder das andere Rezept ( Rezeptwiederholung ) bekommen möchte. Die Sprechstundenhilfe schaut immer in den Computer und sagt „das hatten sie doch gerade, oder?“ und zählt die Tage ab, für die ich noch das jeweilige Medikament haben müßte.
Einmal wollte ich ein Rezept über ein Medikament ( Spray ) bekommen, von dem ich nur noch für zwei Tage ausreichend Spray hatte und weil ich mit einem anderen Medikament nur noch 20 Tage ausgekommen wäre, wollte ich mir das Medikament auch gleich verordnen lassen.
Ich bekam nur das Spray verordnet - nicht die benötigten Tabletten mit der Begründung „sie haben davon noch für 20 Tage genügend“. Ich sagte, dass das zwar stimmt, ich aber ungern in 20 Tagen erneut 60,-€ Taxigeld bezahlen möchte, nur, um das Rezept über die Tabletten zu erhalten. Die Sprechstundenhilfe sagte „nehmen sie eine Schmerztablette und fahren sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Sie fahren doch auch nicht mit dem Taxi zur Arbeit“. Ich erklärte ihr, dass ich - wenn ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine Erledigung mache - danach zwei Tage lang extreme Muskelschmerzen am ganzen Körper habe, sodaß ich dann nicht mal aus dem Haus gehen kann und das mein Arbeitsplatz von mir nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Taxi erreicht werden muss, da mein Laden nur zwei Häuser von meiner Wohnung entfernt gelegen ist. Trotz meiner Erklärung erhielt ich das Rezept über die Tabletten erst drei Wochen später, was mich erneut 60,-€ Taxigeld kostete.
Ich bat den Arzt einmal darum, mir behilflich zu sein, eine Pflegestufe zu bekommen, weil ich dann unter Anderem die Möglichkeit hätte, Rezepte über den Pflegedienst zu besorgen. Er lehnte das aus drei Gründen ab. 1. weil ich zu jung bin ( ich bat darum vor zwei Jahren. da war ich 52 ) 2. weil ich ja gar nicht soooo krank sei, als dass das gerechtfertigt wäre und 3. weil das - wenn überhaupt - nur Menschen bewilligt werden würde, die nicht mehr arbeiten.
Danke dafür, dass ihr euch das alles durchgelesen habt und danke für eure Antworten im Voraus.
5 Antworten
Mein Bekannter bekommt 9 verschiedene Medikamente. 3 Rezepte nach altem Kassenrezept, da er privat versichert ist, und ein BTM-Rezept. Das wird ihm auf einmal ausgestellt. Er ist in einen Krankenkasse des öffentlichen Rechts und Beamte bis A8 bekommen das dann verschrieben, ohne in Vorlage treten zu müssen. Daher gibt es das alte Kassenrezept. Das neue Kassenrezept ist nicht möglich, da es zur Geheimhaltung gegen den Arbeitgeber verstößt. Von daher kann man 4 Rezepte auf einmal bekommen.
bei privat Versichert läuft vieles anders, als Gesetzlich Versichert.
4 Medikamente auf einmal (also auf ein Rezept) geht nicht. Wenn, auf mehrere (mindestens 2) Rezepte aufgeteilt.
4 Rezepte. 3 Medikamente mit je 3 Medikamente, also die 8 Tabletten und das eine BTM-Rezept ist ja extra.
ich hab seuche Probleme mit meinem Hausarzt und Psychiater nicht. der Psychiater verschickt Rezepte, auch ohne Krankenkarte und Briefmarke. der Hausarzt braucht beides. verschickt es dann auch. ich hab von meinem Schmerzmittel von beiden 50 Tabletten, da komme ich noch bis zum Neujahr hin. vom Psychiater hab ich so 150 Stück je Medikament. selbst Asthma Spray hab ich 3 Monate und Notfall Spray hält bis es abläuft bei mir. beide Ärzte werden erst Stützig, wenn ich lange nicht mehr da war oder anfange meine Medikamente hier zu Sammeln. dann werde ich gebeten in die Praxis zu kommen und mit dem Ärzten zu sprechen. ich halte aber mit beiden Ärzte immer Kontakt, um das sie wissen wie es mir geht.
Also dein Asthma Sprays könntest beim Pneumologen holen, Schmerzmittel beim anderen Entsprechenden Arzt. das selbe bei den anderen Medikamenten. bei der Pflegestufe ist Rechtliche Betreuung super. aber auch was du hier gerade erzählst. denn würde diese Person über Gesundheitspflege für dich Arbeiten.
Jeder Arzt bekommt von den Krankenkassen ein Budget vorgegeben, in dessen Rahmen er Medikamente, pro Patient und pro Quartal, verschreiben darf. Überschreitet der Arzt dieses Budget, muss er die Kosten, anteilig, selber tragen, bzw. er erhält eine Regressforderung.
https://www.kvwl.de/themen-a-z/richtgroessen
Manche Medikamente sind sehr teuer, wenn Du, zum Beispiel am Quartalsende noch 20 Tabletten des teuren Medikamentes hättest, wird Dir der Arzt, dieses teure Medikament erst wieder im neuen Quartal verschreiben.
Medizinisch notwendige Medikamente dürfen nicht verweigert werden. Aber der Arzt kann jederzeit die Notwendigkeit der Verordnung überprüfen.
Ein Recht auf die Zusendung eines Rezept‘s besteht nicht!
Es ist eine reine Serviceleistung der Arztpraxis.
Auch eine Arztpraxis ist ein Wirtschaftsunternehmen! Ein niedergelassener Arzt ist ein selbstständiger Unternehmer!
In meiner Frage ging es ganz deutlich um Rezepte INNERHALB eines Quartals
Ja, aber Du hast unter anderem gefragt, ob ein Arzt ein Medikament aufschreiben „muss“ von dem Du beispielsweise noch 20 Tabletten vorrätig hast!
Nein, das muss er nicht!
Das kann er!
Es ist dem Arzt überlassen, was er Dir wann aufschreibt!
Benötigst Du dieses neue Rezept, unbedingt, um die Einnahme innerhalb des laufenden Quartals sicherzustellen, dann ist es seine Pflicht, dieses Medikament zu verordnen.
Bräuchtest Du aber, zum Beispiel, nur noch 10 Tabletten bis zum Ende des Quartal‘s, wäre es sein Recht, Dir nur eine kleine Packungsgrösse für das laufende Quartal zu verordnen.
Ein Arzt ist nur verpflichtet, Dir die Medikamente zu verordnen, die für die aktuelle, medizinische Genesung unabdingbar sind.
Alles andere entscheidet der Arzt selbst!
Wenn du meine Frage richtig gelesen hättest, wüßtest du, dass es um Medikamente innerhalb eines Quartals geht. Das ist hier nicht die richtige Seite, wenn man andere Menschen ärgern möchte
Ich möchte überhaupt niemanden ärgern!!! Was hast Du für ein Problem?
Warum sollte ich das tun?
Ich habe versucht, Dir sachlich Deine Frage zu beantworten!
Aber lass gut sein, für mich vergebene Liebesmühe !
Negativität, Forderungen und Rechthaberei haben noch niemandem geholfen.
Wenn man hier liest, dass du davon ausgehst, dass Menschen, die dir helfen wollen, dich nur "ärgern möchten", dann kann ich mir vorstellen wie so eine Einstellung bei einem Arzt ankommen muss. Vielleicht möchte dir dein Arzt deshalb (z. B. bei der Zusendung deiner Rezepte) nicht entgegenkommen.
...das ist auch nicht die richtige Seite, wenn man eine juristische Frage stellt. Wir sind hier ein Gesundheitsforum, kein Juristenforum!!! Das ist auch der Grund, weshalb ich hier nie Rechtsfragen beantworte.
diese H. ist hier mit ihrem Benehmen schon öfters unangenehm aufgestoßen.
Mir kommt nur vor "Jammern wie sau, rum quarken... und Tabletten rein schmeißen bis es nicht mehr geht. anstelle an sich zu Arbeiten.
Hallo, man bekommt doch die Rezepte jetzt eh auf die Karte gespeichert von daher reicht doch ein Anruf.
Das ist eine Frage für Juristen, die kennen sich genau mit der Rechtslage aus.
Daher ist dies keine Frage für ein Gesundheitsforum, sondern für ein Rechtsforum.
Danke dir. 4 Rezepte auf einmal oder 4 Medikamente auf einmal?