Abzüge für Kost und Logis?

8 Antworten

Wenn Du dort nicht isst und auch nicht wohnst, ist das natürlich nicht zulässig.

So etwas muss im Vorfeld abgesprochen werden, auch wenn Du noch keinen Arbeitsvertrag hast, muss ein Abzug vom Gehalt vorab erklärt werden.

Wie lange arbeitest Du schon dort?

LiselotteHerz  17.04.2018, 09:35

Da ist was mächtig faul, wir haben jetzt Mitte April. Besteh darauf, einen Arbeitsvertrag zu bekommen und die Aussage des AG, dass das immer so ist, dass Kost und Logis abgezogen werden, ist absoluter Unsinn. Kost lass ich ja noch angehen, Du wirst ja mal was dort essen, oder? Ich würde mich schon mal nach einem anderen Arbeitsplatz umsehen, es sei denn, dass es dort richtig angenehm ist, zu arbeiten.

fragekostetnix 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 09:24

Feb/März u habe nach mehrmaligem nachhaken immer noch keinen Vertrag

Ja, drum muss man immer genau überlegen, ob der Lohn angemessen ist. Was abgezogen wird ist egal. Wichtig ist der ausgezahlte Betrag (Lohn) und die Vergünstigungen (Kost und Logis, Auto, Feriendauer usw.) zusammen gezählt und ob sich das für dich so rechnet.Es gibt dabei auch einen steuerlichen Aspekt.

Zudem zählt der Gesamtlohn (Lohn plus Kost und Logis) als Lohn und ist massgebend im Versicherungsfall (Krankheit/Unfall) und bei Arbeitslosigkeit. Hohe Abzüge können interessant sein.

Bei Kost sollte festgehalten werden, was das beinhaltet (Getränke!, Morgenessen, Wochenende).

Du hast eine Gehalts/Lohnabrechnung bekommen.

Es wäre möglich, dass du ein Mittagessen frei hast, egal wie teuer es laut Speisekarte wäre. Das wäre ein Geldwerter Vorteil. Gesetzlich muss dein Arbeitgeber dir für ein Mittagessen 3,23 € pro Tag auf deiner Abrechnung berücksichtigen. Bei 30 Tagen macht das 96,90 €. Dieser Betrag müsste im oberen Bereich unterhalb deines Bruttogehaltes oder Lohnes in einer Gesamtsumme stehen.

Derselbe Betrag wird dann vom Nettolohn (siehe unten) wieder in Abzug gebracht. So erhöht der geldwerte Vorteil kurz dein Brutto damit davon die entsprechende Lohnsteuer berechnet werden kann.

Der Betrag muss unten wieder abgezogen werden, weil du sonst doppelt begünstigt worden wärest: 1. mit dem kostenlosen Essen und dann nochmal mit dem Betrag für Mahlzeiten. Das der Abzug Kost/Logis heißt ist möglicherweise ein Sammelbegriff.

Aber bitte schau dir deine Gehaltsabrechnung nochmal genauer an.

Nein. Sofern du nicht von da Verköstigt wirst(Frühstück/Mittag) und wohnen tust du ja auch nicht da. Spreche doch deinen Chef darauf an. Sollte er sich querstellen, wirst du dir wohl oder Übel eine Rechtsberatung holen müssen.

LiselotteHerz  17.04.2018, 09:23

Was für ein Unsinn

fragekostetnix 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 09:20

Habe ihn bereits angesprochen, er meinte das wäre seitens von Steuer/ Finanzamt so geregelt u er könne da nichts machen

malour  17.04.2018, 09:23
@fragekostetnix

Hab ich noch nie gehört. In der Verwantschaft arbeiten einige auch als Chef in dem Gewerbe. Um ehrlich zu sein , noch kein AV und dann sowas, das ist komisch, hol dir lieber mal Rat in Form einer Rechtsberatung ein.

KeinProfilname1  17.04.2018, 09:25
@fragekostetnix

Du wirst total über den Tisch gezogen.

Goodnight  17.04.2018, 09:27
@fragekostetnix

Lass dich nicht beirren, wenn du dort nichts isst und nicht da schläft ist der Abzug völlig ungerechtfertigt.

Erbitte eine Freistunde : Ich müßt da a mal zum Gewerbeaufsichtsamt !

Je nach dem wie er , der keine Ahnung von Lohnbuchhaltung hat , reagiert ; pack die Sachen und fang wo anders an als Servierkraft .

Das sind alles die SELBSTSTÄNDIGEN ohne Grundwissen des kaufmännischen .