Arbeiten in Deutschland mit Wohnsitz in Dänemark?
Ich wohne in Dänemark, bin aber seid kurzen auf Jobsuche in Deutschland. Nun habe ich ein Angebot bekommen 2 Wochen auf Probe zu arbeiten und wenn es gut läuft die Chance auf eine festen Vertrag.
Meine sorge ist nur diese ob ich halt dort arbeiten kann oder es aus rechtlicher sicht Probleme geben wird bezüglich: Krankenkasse, Bezahlung usw.
2 Antworten
Natürlich. Google nach der "Grenzgängerregelung mit Dänemark. DE hat mit allen Grenzstaaten eigene Abkommen geschlossen, auch dass der Lohn nicht doppelt versteuert wird.
Dein Wohnsitz ist Dänemark wie du schreibst. Diese Vereinbarungen gelten ja für die beiden Länder untereinander. Ich würde mich evtl. vom Arbeitsamt darüber beraten lassen, es gibt sicher auch Beratungsstellen in Grenznähe. Ich hatte z.B. mal eine Kollegin aus Frankreich, die konnte die KK wählen, hat sich wohl für Frankreich entschieden weil billiger, und sinnvoller wenn man in F wohnt, aber in Notfällen hätte sie natürlich auch in DE zum Arzt gehen können. Das kann für Dänemark vllt. anders geregelt sein. Evtl. kann dir auch die Personalstelle der neuen Firma weiterhelfen, wenn die vllt.. häufiger Dänen beschäftigt haben. Du kannst beim Probearbeiten ja mal nachfragen.
Als dänischer Grenzgänger benötigst Du keinen Wohnsitz in Deutschland, um in Deutschland arbeiten zu dürfen.
Damit hast Du vollkommen recht, Klaraaha.
Aber zumindest bei dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit DK hat die deutsche Finanzbehörde eine kleine Finesse eingebaut:
Betrachten wir ein Ehepaar, von dem der eine Partner den Hauptwohnsitz in DK hat, dort arbeitet und auch versteuert wird, aber zusätzlich auch am deutschen Wohnsitz des anderen Partners gemeldet ist. Der dänische Partner erfährt in DK keinen steuerlichen Vorteil aufgrund der Ehe.
Der andere Partner hat seinen Wohnsitz und seine Arbeit in Deutschland. Beide geben in Deutschland eine gemeinsame Steuererklärung ab und wählen die Zusammenveranlagung, um für den deutschen steuerpflichtigen Partner den Vorteil des Ehegattensplittings zu erhalten.
Nun wird aufgrund des DBA das dänische Einkommen zwar nicht auch noch in Deutschland versteuert, aber mit dem deutschen Einkommen addiert und anhand der daraus resultierenden Summe der durchschnittliche Steuersatz ermittelt, mit dem dann das Einkommen des deutschen Partners besteuert wird, allerdings nach dem Splittingtarif.
Ach ja - eine Kirchensteuer für den dänischen Partner muss in Deutschland auch noch bezahlt werden, auch wenn für diesen die Kirchensteuer in DK schon bezahlt wurde und auch dann, wenn der deutsche Partner konfessionslos ist.
Hallo,
eine Krankenkasse in Deutschland kontaktieren und dort eine Mitgliedschaft ab Beschäftigungsbeginn beantragen. Der Arbeitgeber hat dann alle gesetzlichen Regeln in Deutschland zu beachten. Man bekommt von der Krankenkasse in Deutschland einen EU-Vordruck zur Vorlage bei der dänischen Krankenkasse. Man bekommt dann die Sachleistungen in Dänemark nach den dänischen Regeln.
https://www.dvka.de/de/arbeitgeber_arbeitnehmer/arbeitgeber_nehmer.html
Gruß
RHW
Falls der FS einen Wohnsitz in DK hat, so hat er eine dänische cpr-Nummer und ist automatisch in Dänemark krankenversichert. Eine zusätzliche Krankenversicherungsverpflicht in Deutschland aufgrund eines in Deutschland eingegangenen Arbeitsverhältnisses besteht nicht.
Hallo "DerandereAchim",
für diese Aussagen kann ich nirgends eine Quelle finden.
Hier ist meine Aussage bestätigt, dass bei Wohnsitz in DK und Arbeitsort in D die dt. Sozialversicherungsregeln gelten:
Krankenversicherung für Grenzpendler
Von Dänemark nach Deutschland
Grenzpendler mit Wohnsitz in Dänemark sind in Deutschland versichert.
Grenzpendler mit Wohnsitz in Dänemark müssen ihrer Wohnsitzkommune den Vordruck E106 (oder PD S 1), ausgestellt von der deutschen, gesetzlichen Krankenkasse,vorlegen.
Auf dem Vordruck wird bescheinigt, dass man in Deutschland sozialversichert ist. Aufgrund dessen erhält man in Dänemark Sachleistungen, als ob man in der Kommune versichert ist.
Quelle: https://www.pendlerinfo.org/pendlerinfo/de/sozialversicherung/krankenversicherung/
Gruß
RHW
Meine Aussage betraf die Krankenversicherung und nicht die Gesamtheit der Sozialversicherung und die Richtigkeit dieser Aussage ergibt sich aus den Erläuterungen der offiziellen Quelle des Landes, in dem sich der Wohnsitz befindet, nämlich Dänemark.
Leider kann ich kein Dänisch. Wenn der dänische Text nicht speziell auf Grenzgänger, die außerhalb Dänemarks arbeiten, eingeht, gilt die EU-Grundregel: für die Krankenversicherung sind die Gesetzes des Staates maßgebend, in dem die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird.
Tja, wenn Du meinst.
Interessant allerdings, dass ich nur Ausnahmen von jener Regel kenne und davon zahlreiche, und für diese gilt die Krankenversicherungspflicht in Deutschland nicht, da sie automatisch in Dänemark krankenversichert sind und sich nicht doppelt versichern lassen müssen.
Aber brauche ich nicht einen Deutschen Wohnsitz um überhaupt arbeiten zu können?