Bodycheck bei Freundin?
Guten Morgen,
es ist ja gesetzlich geregelt, dass nur männliches Personal einen Bodycheck bei männlichen Patienten und nur weibliches Personal bei weiblichen Patientinnen durchführen dürfen.
Angenommen ich als Mann müsste jetzt zufälligerweise meine Freundin behandeln, die es mir natürlich erlaubt sie anzufassen. Ist das dann für mich erlaubt oder reicht ihr Einverständnis dafür nicht?
Vielen Dank für Antworten!
6 Antworten
Es gibt kein Gesetz was es verbietet, das man das andere Geschlecht untersucht. Wenn es möglich ist, sprich die Besatzung besteht aus Mann und Frau, dann wird das zwar so praktiziert, dass männliches Personal Männer und weibliches Personal Frauen untersucht, jedoch gibt es auch reine Männer und reine Frauenbesatzungen. Jedoch spielt auch der Transportführer eine Rolle. Wenn der Mann der NotSan oder RettAss ist und die Frau die Rettungssanitäterin und es geht darum eine Frau mit Abdominalbeschwerden zu untersuchen, dann wird das trotzdem der Mann machen müssen, denn er hat die höhere Qualifikation und trägt die Verantwortung. Wenn er es, weil es das andere Geschlecht ist, die Rettungssanitäterin machen lässt und diese täuscht sich sodermaßen, das daraus Schäden resultieren, dann wird er Schwierigkeiten bekommen.
In diesem Fall ist es nicht verboten, das andere Geschlecht zu untersuchen, es sei denn, der Patient ist verweigerungsfähig und verweigert es ausdrücklich. Wenn es bei dir in der Hilfsorganisation, ich habe da einen entsprechenden Kommentar gelesen, per Dienstanweisung untersagt ist, dann würde ich da dringend Abstand davon nehmen. Diese Dienstanweisung ist nämlich rechtswidrig und muss demnach nicht beachtet werden, sollte sie auch keinesfalls, andernfalls drohen Konsequenzen seitens Straf- und Haftungsrecht. Ein Rettungsdienstmitarbeiter ist dazu verpflichtet, sämtliche indizierten Maßnahmen zu ergreifen um Schaden vom Patienten abzuwenden, egal welches Geschlecht dieser hat.
es ist ja gesetzlich geregelt, dass nur männliches Personal einen Bodycheck bei männlichen Patienten und nur weibliches Personal bei weiblichen Patientinnen durchführen dürfen.
Nein, ist es nicht.
Grundsätzlich gilt im gesamten medizinischen Sektor, es wird immer nur mit dem Einverständnis des Patienten irgendwas gemacht. Im Krankenhaus musst du zB die Sachen entsprechend unterschreiben.
Und, es gehört zum professionellen Umgang mit Patienten dazu, dass du Untersuchungen inklusive EKG etc machen kannst, ohne dass der Verdacht einer sexuellen Nötigung aufkommt. Das geht. Man kann ein EKG kleben, ohne an den "Brüsten zu spielen". Und auch bei muslimischen Familien etc gab es da bei mir bislang noch nie Probleme. Es ist nur eine Frage des Auftretens.
Generell ist die Frage auch überflüssig. Es gibt im medizinischen Sektor überall Beispiele, die diese These wiederlegen. In der Klinik werden die EKGs auch teilweise von Männern geschrieben (auch bei Frauen), es gibt viele männliche Gynäkologen, es werden von Schwestern auch bei Männern Blasenkatheter gelegt,...
Moin
Ein solches Gesetz gibt es nicht.
Wenn du aber bei einer HiOrg arbeitest, die für ihren Sanitätsdienst ausschließlich gemischtgeschlechtliche Gruppen aussendet (ich vermute mal, dass du nicht im Rettungsdienst arbeitest, sonst wüsstest du das) und die Dienstanweisung rausgibt, dass nur gleichgeschlechtlich untersucht wird, dann wirst du das beachten müssen, solange der Patientin dadurch kein Nachteil entsteht (zb weibliches Gruppenmitglied ist grad zum WC und genau dann muss eine Frau mit einer stark blutenden Wunde in der Leiste versorgt werden - ja, sehr realistisch 😉- dann schit auf die Dienstanweisung, bevor die Frau verblutet)
Auch im Rettungsdienst passiert es immer mal wieder, dass sehr eifersüchtige Ehemänner oder Väter jünger Frauen ein Problem damit haben, wenn Männer ihre Frauen/Töchter untersuchen etc. (Sehr in Erinnerung ist mir ein Fall vor vielen Jahren, wo bei einer einsetzenden Geburt das Kind seine Nabelschnur abklemmte und zu ersticken drohte, so dass der RS die fast 40 minütige Fahrt in die Klinik seine Hand in der Scheide hatte und mit Mühe das Köpfchen von der Nabelschnur abhielt. Entgegen sonstiger Gepflogenheiten wurde dem werdenden Vater die Mitfahrt verweigert, da seine Eifersucht stärker war als die Sorge um sein Kind - beim Notkaiserschnitt hätte er eh nicht anwesend sein dürfen) so dass auch immer mal wieder die Polizei dazugerufen werden muss, damit die männliche RTW Besatzung ihre Arbeit machen kann.
Umgekehrt kommt es auch immer mal wieder vor, dass es im Nachhinein heißt, es hätten unsittliche Berührungen stattgefunden und dies sogar zur Anzeige gebracht wird oder (da ist mir nur ein einziger bekannt) auch wirklich jmd die Situation ausnutzt und hübsche Mädels gründlicher "untersucht" als notwendig.
Vor all solchen Situationen will die HiOrg sich und ihre MA dann wohl schützen. Wenn die das hinbekommen und immer gleichwertige, gemischtgeschlechtliche Teams haben, Respekt. (wobei es bei vielen Einsätzen einfach nicht möglich ist, dass nur einer den Patienten berührt/anschaut)
Langer Rede kurzer Sinn: zu Hause kannst du mit deiner Freundin machen, was du möchtest. Wenn der AG sagt "body check macht das weibliche Teammitglied", und es ist ein qualifiziertes weibliches Teammitglied da, dann macht die das auch
Hi,
es ist ja gesetzlich geregelt, dass nur männliches Personal einen Bodycheck bei männlichen Patienten und nur weibliches Personal bei weiblichen Patientinnen durchführen dürfen.
Nein, ist es nicht - es wird allerdings so praktiziert und ist gewünscht, sofern eben (je nach Situation) weibliches oder männliches Personal vor Ort ist. In manchen Kulturkreisen, z.B. bei muslimischen Patientinnen und Patienten wird allerdings hier wesentlich mehr Wert darauf gelegt.
Das ist in dem Falle eher eine kulturulle denn eine rechtliche Frage. In vielen Situationen wäre das Warten auf Personal des anderen Geschlechts gar nicht zumutbar.
Ohne Einwilligung des Patienten darfst Du bei diesen gar keinen Bodycheck oder sonstige medizinische Maßnahmen (z.B. auch ein 12-Kanal-EKG) durchführen - hast Du die Einwilligung, kannst Du es auch beim anderen Geschlecht ohne rechtliche Probleme.
Bei nicht einwilligungsfähigen Patienten (z.B. Bewusstlosen) greift die mutmaßliche Einwilligung - auch hier besteht kein rechtliches Problem.
Angenommen ich als Mann müsste jetzt zufälligerweise meine Freundin behandeln, die es mir natürlich erlaubt sie anzufassen. Ist das dann für mich erlaubt oder reicht ihr Einverständnis dafür nicht?
Mit der Einwilligung darfst Du grundsätzlich - ob es deine Freundin ist oder nicht - medizinische Maßnahmen durchführen, die deinem Fähigkeiten- und Kenntnissstand entsprechen, indiziert sind und nicht gegen die "guten Sitten" verstoßen.
LG
es ist ja gesetzlich geregelt, dass nur männliches Personal einen Bodycheck bei männlichen Patienten und nur weibliches Personal bei weiblichen Patientinnen durchführen dürfen.
Das wäre mir neu. Was macht denn eine rein männliche Besatzung eines Rettungswagens, wenns um ne verletzte Frau geht? Andersrum genauso: Eine rein weibliche Besatzung (was zumindest bei uns nicht mehr ganz selten ist) muss ebenso eine Hodentorsion erkennen können.
Es ist im ganzen medizinischen Sektor völlig normal, dass Patienten auch von Personen des anderen Geschlechts untersucht (und behandelt) werden. Auch im Rahmen eines Bodychecks. Wer als Mann irgendwelche Hintergedanken hat, wenn er ne Frau nach Verletzungen abtastet, ist falsch im Job, das ist mangelnde Professionalität. Weiterhin läuft so ein Bodycheck bei Verletzungssuche eher ohne Berührung der erogenen Zonen ab... Man kann seitlich gegen den Brustkorb und aufs Brustbein drücken, ohne die Brüste zu berühren.
Und wenn schon, auch das ist normal: Wenn wir ein "großes" EKG mit Brustwandableitungen schreiben wollen, sind die großen Brüste vieler Frauen oft im Weg (vor allem wenn die Schwerkraft schon ihre Wirkung hatte). Dann muss man eben auch mal die Brust mit dem Handrücken anheben, um die Elektrode wenigstens halbwegs sinnvoll platzieren zu können.
Du hast recht: Wenn eine Patientin oder ein Patient das bei voller Geschäftsfähigkeit ablehnt, dann darf ich das nicht machen. Gilt aber auch für jemand gleichgeschlechtliches und völlig unabhängig, ob ich betreffende Person kenne. Normalerweise rufen die Leute aber den Rettungsdienst, weil es ihnen in irgendeiner Form mies geht... und ein paar aufklärende Worte, was man denn warum machen möchte und welche Schwierigkeiten sich bei der Behandlung ergeben, wenn der Patient weiterhin ablehnt, wirken oft Wunder.
Sprich, es wird immer eine Aufklärung vorausgehen: "Ich taste Sie jetzt einmal am ganzen Körper ab und Sie sagen mir, wenn was wehtut. Nicht, dass wir noch eine Verletzung übersehen" oder: "Ich fürchte, ich muss das Oberteil kurz anheben, für das EKG. Das muss an ganz bestimmte Stellen, und da liegt leider gerade ihre Brust. Erschrecken Sie also nicht, wenn ich die kurz etwas beiseite schiebe."
Ich hatte zwischendurch allerdings auch mal das zweifelhafte Vergnügen, eine bekannte junge Frau als Patientin mit "Herzrasen" zu haben, wo ein EKG nötig war. Da habe ich dann dem Kollegen gesagt, dass er das machen soll. So eine gewisse Distanz kann durchaus hilfreich sein.
Bei einem Patienten, der seinen Willen gerade nicht äußern kann (z.B. weggetreten oder narkotisiert), gilt der Grundsatz der "mutmaßlichen Einwilligung": Man kann davon ausgehen, dass ein Mensch möchte, dass man ihm hilft und den Tod oder schwere Erkrankungen bestmöglich abwendet. Und wenn es eben notwendig ist, den Menschen für die notwendige Hilfe zu berühren, dann ist das eben so.
Wenn du nicht als medizinisches Personal mit deinem Patienten agierst, hast du Menschen erst recht nur mit deren ausdrücklichem Einverständnis zu berühren. Muss aber nicht schriftlich sein.
Es wäre also kein Problem eine anders geschlechtliche Person zu untersuchen, auch wenn die HiOrg vorsieht, dass immer nur gleichgeschlechtliche Personen zu untersuchen sind?
RIchtig - die medizinische Versorgung des Patienten hat Vorrang (bei erteilter Einwilligung) vor organisationsinternen Regelungen.
Wenn natürlich gleichgeschlechtliches Personal zur Verfügung steht, sollte man dieses die Untersuchung durchführen lassen - wenn nicht, dann nicht.
Sorry, dass ich mich einmische.
HiOrg vorsieht, dass immer nur gleichgeschlechtliche Personen zu untersuchen sind
Eine solche Regelung kann nur dann greifen, wenn die Qualifikation stimmt. Die gesetzlichen Regelungen verlangen eine optimale Versorgung. Und wenn ein weiblicher RettSan und ein männlicher NotSan da ist macht den Body heck natürlich (meistens) der Mann.
Jup, stimmt - so wird es meist auch gemacht.
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Es wäre also kein Problem eine anders geschlechtliche Person zu untersuchen, auch wenn die HiOrg vorsieht, dass immer nur gleichgeschlechtliche Personen zu untersuchen sind?