Gesetzliche Krankenversicherung, Geburtsurkunde Erwachsene Kinder?
Hallo.
Ich bräuchte eine Info zur gesetzlichen Krankenversicherung. Mein Vater ist seit längerem Sozialhilfeempfänger und es werden ihm die Kk Beiträge bei der aok bezahlt. Jetzt droht aber die AOK mit der Kündigung aus der gesetzlichen Krankenversicherung da er "nicht genügend einzahlt" es sei denn er tanz mit den Geburtsurkunden seiner Erwachsenen Kinder an.. Das heißt meine und die meines Bruders, zu dem mein Vater aber keinen Kontakt hat, dieser auch seinen Familiennamen geändert hat und sich im Ausland befindet. Ich verstehe nicht weshalb die Kk unsere Geburtsurkunden braucht und wieso sie ihn nicht auffindig machen wollen wenn sie was von meinem Bruder brauchen. Und vor allem was bringt das? Dürfen sie meinen Vater aus der gesetzlichen einfach so kündigen oder sollen wir einen Anwalt einschalten?
2 Antworten
Aufgrund der neuen Rechtslage ist die AOK verpflichtet zu prüfen, ob für einen freiwillig versicherten Rentner vielleicht die KVdR infrage kommt. Das verlangt das Sozialamt.
Dazu muss dein Vater neun Zehntel der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens gesetzlich versichert gewesen sein (was sicher nicht zutrifft). Ab dem 01.08.17 werden pro "Kind" 3 Jahre hinzugerechnet, so dass nicht wenige freiwillig versicherte Rentner plötzlich in die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) kommen.
Die notwendigen Unterlagen (in diesem Fall die Geburtsurkunden der Kinder) muss dein Vater i.R. seiner Mitwirkungspflicht beibringen.
Trifft die KVdR zu, ist dein Vater pflichtversichert und die Beiträge werden von der Rentenkasse abgeführt.
Das Sozialamt spart Geld, wenn die Rente deines Vaters weniger als 992 € beträgt (ein Drittel der Bezugsgröße = Mindesteinkommen für freiwillig Versicherte). Anspruch auf Grundsicherung hat dein Vater natürlich trotzdem, für ihn ändert sich finanziell nichts.
Kann es sein, dass der Vater Rentner ist? Und bei der gesetzlichen Krankenkasse AOK freiwillig versichert ist, weil er die Vorversicherungszeiten (VVZ) zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht erfüllt hat? Dann wäre es verständlich.
Denn ab 01.08.17 gibt es ein neues Gesetz, dass man pro Kind 3 Jahre zur VVZ angerechnet bekommt und damit dann vielleicht doch die VVZ zur KVdR erfüllt wären. Dann wäre der Vater nämlich ab 01.08.17 pflichtversichert und die KV-/PV-Beiträge werden gleich von der Rente abgezogen, so dass das Sozialamt die freiwilligen Beiträge nicht mehr zahlen müsste. Somit würde das Sozialamt sparen.
Hier droht nicht die AOK mit Kündigung sondern das Sozialamt mit Sanktionen bei fehlender Mithilfe.
es geht nicht darum wie alt das Kind ist, es geht grundsätzlich darum, ob man Kinder hat.
Er ist frührentner und hat 70% Behinderung..
Genau, die Sozialämter sind sehr dahinter her, dass diejenigen deren freiwilligen Beiträge sie zahlen müssen, in die Krankenversicherung der Rentner kommen. Daher MUSS dein Vater die Nachweise führen. Eine Kopie einer Geburtsurkunde für jedes seiner Kinder bekommt er beim Standesamt des Geburtsortes der Kinder. Da muss er auch nicht hin, kann er per Brief bestellen oder auch per Mail, bekommt dann eine Kostennote, bezalht und bekommt die Unterlagen. Dann prüft die Krankenkasse und wenn er mit den "Kinderzeiten" die Vorversicherungszeit erfüllt hat in Summe mit den Beitragszeiten, dann kommt er in die KVdR.
Und kann er ohne weiteres die Geburtsurkunde meines Bruders bekommen wenn mein Bruder längst volljährig ist?