Kann die Krankenkasse bei Antrag auf Umlegung einer Reha, das Krankengeld verweigern?

2 Antworten

Hallo Monaleona,

Sie schreiben:

Kann die Krankenkasse bei Antrag auf Umlegung einer Reha, das Krankengeld verweigern?

Ich bin seit Mai 2014 krankgeschrieben, beziehe seit dem 15.06.14 Krankengeld und habe nun auf Anregung der Krankenkasse eine Reha beantragt und auch bewilligt bekommen, allerdings in einer Klinik in welche ich nicht möchte, zumal sie nicht mein Gesundheitsbild förderlich erscheint.

Antwort:

Grundsätzlich gilt:

Wer bezahlt, bestimmt die Regeln!

Zunächst einmal sollten Sie froh darüber sein, daß Sie überhaupt eine REHA bewilligt bekommen haben, denn dies ist noch längst keine Selbstverständlichkeit!

Viele Antragssteller wären sehr froh, wenn Ihrem Antrag überhaupt stattgegeben würde!

Wenn Sie von der Krankenkasse Krankengeld beziehen und weiterhin beziehen wollen, dann müßen Sie sich in jedem Fall den Weisungen der Krankenkasse fügen und die Dienstwege einhalten!

Sie sind gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet!

Meine behandelnden Ärzte stimmen dem zu.

Antwort:

Auch Ihre Ärzte können sich nicht über die Vorgaben der Krankenkasse einfach hinwegsetzen, sondern bestenfalls Empfehlungen aussprechen und entsprechend begründen!

Alternativ habe ich 3 Kliniken gefunden, die mich ebenfalls kutzfristig aufnehmen könnten. Ich müsste nun einen Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid einlegen, worin ich kein Probelm sehe, doch der Kostenträger benötigt ca. 10 Tage bis ein neuer Bescheid erlassen werden kann.

Antwort:

Wenn keine absolute Gefahr für Ihr Leib und Leben im Verzug ist, sollten Sie sich zunächst den Weisungen Ihrer Krankenkasse unterordnen, denn sonst laufen Sie Gefahr, daß Sie ohne Leistungen auskommen müßen!

Darf die Krankenversicherung mir nun das Krankengeld für diese durch meinen Widerspruch verursachte Verzögerung streichen, bzw. verweigern?

Antwort:

Dies dürfte immer auf die Details des jeweiligen Einzelfalles ankommen und im Zweifelsfall sollten Sie immer einen kompetenten Rechtsbeistand hinzuziehen!

Reha beantragt und auch bewilligt bekommen, allerdings in einer Klinik in welche ich nicht möchte, zumal sie nicht mein Gesundheitsbild förderlich erscheint.

Antwort:

Ob Sie möchten oder nicht möchten und ob die Maßnahme für Ihre Gesundheit förderlich erscheint, da wird nicht zuletzt der medizinische Dienst der Krankenkasse ein gewichtiges Wort mitzureden haben!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Hallo,

da du schon fast 1 Jahr Krankengeld beziehst, nehme ich an das die Krankenkasse nach § 51 SGB V handelt. Demnach sind deine Rechte eingeschrängt und die Krankenkasse wird dir den Verlauf ihres Vorgehen diktieren.

Alles Gute