Kann mir Psychotherapie bei Verbeamtung für Zolldienst zum Verhängnis werden?

2 Antworten

Sicher ausgeheilte Vorerkrankungen mußt Du bei einer Befragung durch den Arzt nicht angegeben werden.

Noch besser, wenn Dein behandelnder Arzt Dir für alle Fälle bestätigt, dass Deine damalige psychische Erkrankung überwunden ist und er keine Rückfallgefahr sieht besteht nicht einmal die Verpflichtung das überhaupt zu erwähnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Unterfranke61  09.08.2018, 11:53

Eine psychotherapeutische Behandlung liegt vor und da kann man nach ein paar Monaten nicht von einer ausgeheilten Vorerkrankung sprechen.

Dieser Hinweis ist falsch.

Außerdem muss jeder vor der Verbeamtung zum Amtsarzt und wird auch gefragt, ob Krankheiten bzw. ärztliche Untersuchungen in den letzten Jahren statt gefunden haben.

Und wenn man dies verneint, handelt es sich nach den Beamtengesetzen um eine arglistige Täuschung.

DogDiego  09.08.2018, 15:18
@Unterfranke61

Manchmal sieht man es auch einfach z.B. 98 Kilo bei einer Körpergröße von 1,70 m, BMI: 34 und die Beamtin auf Probe erklagt sich einfach die Verbeamtung.

Unterfranke61  09.08.2018, 17:06
@DogDiego

Du verwechselst etwas.

Eine Verwaltungsbeamtin, muss nicht klagen bei einem Körpergewicht von 98 kg., denn sollte sie ihre Prüfung bestehen wird sie zur Beamtin auf Probe ernannt.

Hier handelt es sich aber um einen Zollbeamten, der möglicher weise auch eine Waffe mit sich führen muss.

Und hier wird besonders auf psychische Untersuchungen geachtet.

Daher sollte er auf jeden Fall, seinem Ausbildungsleiter darüber berichten, bzw. er hätte es schon dem Amtsarzt mitteilen müssen.

Ich habe nirgends geschrieben, dass keine Möglichkeit besteht, die Beamtenausbildung zu durchlaufen.

asdf31 
Beitragsersteller
 08.08.2018, 12:51

Es geht um eine VERBEAMTUNG. Bist du dir da sicher?

asdf31 
Beitragsersteller
 08.08.2018, 13:01
@asdf31

Und was meinst du mit Berufserfahrung? Ich glaub kaum dass du als Arzt auf gutefrage.net unterwegs bist

DogDiego  08.08.2018, 13:18
@asdf31

Ändert sich der Gesundheitszustand während der Probezeit nicht mußt der auf Probe eingestellte Beamte auch als Beamter auf Lebenszeit übernommen werden. BverwG.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Arzt dich nicht nach bestehenden Krankheiten oder nach medizinischen Untersuchungen der letzten Jahre gefragt hat.

Es muss keine direkte Frage sein, die nach psychotherapeutischen Behandlungen zielt.  Hier handelt es sich auch um eine Krankheit.

Du solltest dies auf jeden Fall dem Ausbildungsleiter mitteilen, denn sonst besteht die Gefahr, dass du nach einigen Monaten entlassen wirst und die kompletten Ausbildungsbezüge zurück zahlen musst.

asdf31 
Beitragsersteller
 08.08.2018, 12:27

Ich wurde nicht explizit nach psychiatrischen Erkrankungen gefragt.

Eine Frage, die in diese Richtung gehen KÖNNTE war ob bei mir schon mal eine schwere Erkrankung vorgelegen habe. Das habe ich mit nein beantwortet weil es ja immer eine Ansichtssache ist wie schwer etwas ist und ich mir wie gesagt Gedanken drüber gemacht habe und natürlich sehr gerne die Ausbildungsstelle haben wollte. Außerdem stand die Frage mehr in Verbindung mit etwas was dem Arzt bei mir körperlich aufgefallen ist.

Woher nimmst du denn das Wissen dass ich Bezüge zurückzahlen muss? Bist du Jurist/Beamter? Und auf welchem Wege könnte es überhaupt rauskommen?

Und was soll ich machen? Soll ich mich wirklich offenbaren?

Unterfranke61  08.08.2018, 12:33
@asdf31

Ich bin Beamter und war etliche Jahre in der Personalabteilung tätig.

hier solltest du dich mal einlesen

https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/

so ab § 21

Und wenn man schon die Frage stellt: wie könnte es denn rauskommen.

Ist man eines Beamten nicht würdig.

asdf31 
Beitragsersteller
 08.08.2018, 12:50
@Unterfranke61

Sorry dass ich das bezweifle aber bei deiner Art zu schreiben find ich das irgendwie zweifelhaft dass du Beamter bist.

So ein Quatsch. Die Schweigepflicht der Ärzte gibt es ja nicht umsonst. Das hat doch dann mit würdig sein nichts zu tun.

Unterfranke61  09.08.2018, 11:44
@asdf31

Such dir einen anderen Job. Wäre für dich sinnvoller.

Solche Beamte bracht keine Behörde, die schon kurz nach der Einstellung die Frage stellen, wie soll dies denn heraus kommen.

Denke einfach mal daran, dass du Beihilfeanspruch hast und die Beihilfestelle einen Teil deiner Krankenkosten zahlen muss.

Und hier noch einen § der auf dich zutrifft:

§ 12Rücknahme der Ernennung

(1) Die Ernennung ist mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, wenn

1.sie durch Zwang, arglistige Täuschung oder Bestechung herbeigeführt wurde,

So und nun kannst du tun, was immer du möchtest und wenn es herauskommt was auch noch nach einigen Jahren möglich ist, wirst du herausfinden, dass du Jahre deines Lebens verschenkt hast.

asdf31 
Beitragsersteller
 09.08.2018, 21:35
@Unterfranke61

Kein Mensch hat jemals etwas von Arglist gesagt. Ich wurde es nie gefragt und habe aufgrunddessen de facto noch nicht mal was falsch gemacht. Darüber hinaus müsste es auch erst mal ans Tageslicht kommen UND als arglistig bewertet werden. Daher ist der Paragraph hier momentan völlig fehl am Platz und hilft mir null weiter.

Und die Frage ist immer noch: Kann es überhaupt rauskommen? Ich glaube nämlich nicht. Ärzte und Therapeuten haben alle Schweigepflicht und so lang ich nicht ein gravierendes Vergehen begehe wo das Brechen der Schweigepflicht nötig ist, wird auch nie jemand davon erfahren.

Aber warum weist du mich jetzt auf den Beihilfeanspruch hin? Inwiefern soll das jetzt zur Klärung der Frage beitragen bzw was willst du mir damit sagen?

Unterfranke61  10.08.2018, 12:04
@asdf31

Ich habe allmählich den Eindruck, dass du überhaupt keine Ahnung in Gesetzeskunde hinsichtlich des Beamtenrechts.

Und mit deiner Sturheit lernst du auch nichts dazu.

Jetzt hast du evt. noch die Möglichkeit, wenn du von dir aus deinen Dienstherrn (Personalchef oder Ausbildungsleiter) über deine Psychische Behandlung informierst, dass sie dies akzeptieren und dich deine Ausbildung machen lassen.

Wenn du dies allerdings verschweigst, ist dies nach dem Beamtenstatusgesetz eine arglistige Täuschung und kann dazu führen, dass deine Ernennung zum Beamten zurückgenommen wird.  Und dann besteht auch die Möglichkeit, dass du die kompletten Ausbildungsbezüge zurück zahlen darfst.

Und deine dümmliche Frage: kann dies denn überhaupt rauskommen? ist eines Beamten nicht würdig.

Ein Beamter muss die Gesetze befolgen und er sollte keine Gesetze umgehen um sich dadurch einen Vorteil zu schaffen.

Dann handelt es sich um vorsätzliche Straftaten, die mit aller Härte bestraft werden.

Und zum Schluss: hast du überhaupt eine Ahnung, was deine Beihilfestelle für dich zahlt?

Wenn nicht, einfach mal lesen, denn du machst dich langsam lächerlich!

https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/