Krankengeld bei kurzfristige Beschäftigung?
Hallo,
Ich habe eine Vollzeitstelle für gerade mal 3 Wochen , allerdings bin ich 2 Tage vor Vertragsende erkrankt. Habe ich eine Anrecht auf Krankengeld? Danke schonmal vorab
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Krankenversicherung
Nein!
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist man nicht mit Anspruch auf Krankengeld versichert. Es werden auch keine Beiträge an die Krankenkasse abgeführt, sondern nur Pauschalbeiträge an die Minijobzentrale.
okieh56
21.09.2021, 17:45
@Peddd
So ist es, denn du hast nur eine kurzfristige Beschäftigung nach § 8 SGB IV, die wie ein Minijob keine Pflichtversicherung auslöst. Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast du zwar, doch dieser entsteht erst ab dem 29. Tag nach Beginn der Beschäftigung.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Nein. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung gibt es kein Krankengeld.
Ich bin aber Vollzeit angestellt, das heißt ich bekomme weder Geld vom Chef noch von Krankenkasse wenn ich krank bin?