Krankengeld bei kurzfristige Beschäftigung?

2 Antworten

Nein!

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist man nicht mit Anspruch auf Krankengeld versichert. Es werden auch keine Beiträge an die Krankenkasse abgeführt, sondern nur Pauschalbeiträge an die Minijobzentrale.

Peddd 
Beitragsersteller
 21.09.2021, 17:44

Ich bin aber Vollzeit angestellt, das heißt ich bekomme weder Geld vom Chef noch von Krankenkasse wenn ich krank bin?

okieh56  21.09.2021, 17:45
@Peddd

So ist es, denn du hast nur eine kurzfristige Beschäftigung nach § 8 SGB IV, die wie ein Minijob keine Pflichtversicherung auslöst. Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast du zwar, doch dieser entsteht erst ab dem 29. Tag nach Beginn der Beschäftigung.

Nein. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung gibt es kein Krankengeld.