Krankengeld nicht bezahlt?
Ich war im Urlaub in Indien und war dort 8 Wochen lang krank. Ich habe einen Krankenschein aus Indien bekommen. Die Krankenkasse sagte am Telefon, dass das Krankengeld gezahlt wird, sagte dann aber später, dass das Krankengeld nicht gezahlt werden kann, weil der Krankenschein in einem Land außerhalb der Europäischen Union ausgestellt wurde. Was kann ich dagegen tun?
3 Antworten
Das war eine korrekte Antwort der Krankenkasse. Krankengeld gibt es nur, wenn man sich in einem europäischen Land oder einen mit Schengen-Abkommen aufhält.
Indien gehört nicht dazu, das mit der Auslandskrankenversicherung- denn für die Behandlungskosten in Indien bekommst du auch keine Erstattung deiner Krankenkasse, haben andere auch schon geschrieben.
Ich von beidem, erster Teil der Antwort sagt es doch: es gibt kein Krankengeld, da kein Anspruch besteht gegen die deutsche Krankenkasse.
Da kannst Du nichts machen. Deshalb sollte man vor solchen Reisen eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
Da hat Schimeck recht… da wurde am falschem Platz gespart
Für solche Fälle muss man vor der Reise eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
ja, aber sie haben nirgends erwähnt, dass sie kein Krankengeld zahlen, wenn man außerhalb der Europäischen Union Urlaub macht. Sie haben ein Problem mit dem Krankenschein, der außerhalb der Europäischen Union ausgestellt wurde.
Es wäre deine Pflicht gewesen, dich umfassend vor der Reise zu erkundigen.
Die telefonische Auskunft mag nicht richtig gewesen sein. Hängt auch davon ab, was man selbst gesagt hat. Rechtskräftig ist immer nur ein schriftlicher Bescheid. Gegen den kann man Widerspruch einlegen und ggf. auch klagen. Die Klage würde in deinem Fall jedoch nicht zugelassen, da hier § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB V greift.
Ich spreche nicht von den Behandlungskosten, ich spreche in diesem Fall von Krankengeld