Krankenkasse möchte nicht erstatten, was tun?
Guten Abend,
ich war aufgrund eines Auslandsstudiums in Belgien, woraufhin ich 2 PCR Tests machen "musste", da Deutschland ein Hochrisikogebiet ist/war (pro Test ca. 40€ beide also 80€).
Die Tests waren verpflichtend und wurden vom belgischen Gesundheitsamt ständig verfolgt, ob ich die auch wirklich gemacht habe. Sie sagten mir, die Tests seien kostenlos, da ich Risikopatientin bin. Ich muss lediglich die Rechnung bei meiner Krankenkasse vorzeigen. Ich hab also bereits die Rechnung bezahlt und anschließend die Rechnung an meine Krankenkasse versendet.
Die Krankenkasse schickte aber für beide Rechnungen ein Ablehnungsbescheid und begründete dies damit, dass Belgien zur europäischen Union gehört, man hätte es über meine (in Europa gültigen) Versichertenkarte abrechnen sollen, da die Union einen bestimmten Betrag für die Tests zur Verfügung gestellt hatte. Nachträgliche Erstattungen seien nicht möglich. Ich bin jetzt etwas perplex, da ich schon gehofft hatte, die 80€ wieder zu bekommen.
Kann ich da Einspruch legen und wenn ja was sollte ich schreiben oder einfügen?
4 Antworten
Die Tests wurden nicht aus medizinischen Gründen erforderlich sondern weil die Regeln in Belgien es so vorgeschrieben haben.
Hätte ein Verdacht auf eine Corona-Erkrankung vorgelegen, dann wären die Kosten über Karte abgerechnet worden. Das macht Belgien sehr wohl, da EU und die EHIC anerkannt wird.
Damit verbleiben die Kosten bei Dir.
Die Krankenkasse zahlt das nicht, weil keinerlei medizinische Indikation vorlag. (Was das belgische Gesundheitsamt sagt, hat natürlich keinerlei Bewandnis für eine deutsche Krankenkasse)
Also es wurde mir mehrmals vom Gesundheitsamt und von den Testzentren gesagt, dass die Krankenkasse es erstatten wird, ich müsse es nur vorlegen. Zudem gelten grenzübergreifende Regeln im Versicherungsfall, also wenn das Gesundheitsamt sagt, dass ich mich testen muss, warum sollte die deutsche Krankenkasse es ablehnen? Schließlich ist es ja ein Geldpool der gesamten Union und Versicherungsschutz gilt europaweit.
Ich würde die Kasse freundlich anschreiben oder, besser noch, anrufen,
den Falls schildern
deine Situation schildern
auf die für dich in deinem Tarif gültigen Bedingungen hinweisen (die natürlich vorher durchsehen, ob die Kasse in diesem Fall erstattet) und
dann hoffen, dass es klappt. Wenn nicht, das akzeptieren oder eine Rechtsberatung einschalten.
Ich denke die 80,- kannst Du abschreiben. Die Frage die durchaus berechtigt wäre: warum hast Du nicht über Deine Krankenkassenkarte abrechnen lassen. Und: gibt es eventuell die Möglichkeit über einen Auslandskrankenschutz (ReisekrankenV) das Geld wiederzubekommen.
Die Testzentren (im Krankenhaus und ein individuelles Zentrum) haben nicht nach der Karte gefragt. Ich habe die Karte ihnen vorgelegt, die haben wahrscheinlich nichts damit gemacht außer den Namen abzuschreiben. In Belgien wird eher nicht über die Karte verrechnet, sondern man bekommt eine Bescheinigung (Rechnung) und diese reicht man bei der Krankenkasse ein. Die Bescheinigung ist somit ein Attest, dass eine medizinische Pflichtvorsorge vorlag (stand auch drauf).