Krankenkasse möchte nicht erstatten, was tun?

4 Antworten

Die Tests wurden nicht aus medizinischen Gründen erforderlich sondern weil die Regeln in Belgien es so vorgeschrieben haben.

Hätte ein Verdacht auf eine Corona-Erkrankung vorgelegen, dann wären die Kosten über Karte abgerechnet worden. Das macht Belgien sehr wohl, da EU und die EHIC anerkannt wird.

Damit verbleiben die Kosten bei Dir.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Von Experte sassenach4u bestätigt

Die Krankenkasse zahlt das nicht, weil keinerlei medizinische Indikation vorlag. (Was das belgische Gesundheitsamt sagt, hat natürlich keinerlei Bewandnis für eine deutsche Krankenkasse)

arkrabu 
Beitragsersteller
 30.04.2022, 19:34

Also es wurde mir mehrmals vom Gesundheitsamt und von den Testzentren gesagt, dass die Krankenkasse es erstatten wird, ich müsse es nur vorlegen. Zudem gelten grenzübergreifende Regeln im Versicherungsfall, also wenn das Gesundheitsamt sagt, dass ich mich testen muss, warum sollte die deutsche Krankenkasse es ablehnen? Schließlich ist es ja ein Geldpool der gesamten Union und Versicherungsschutz gilt europaweit.

Ich würde die Kasse freundlich anschreiben oder, besser noch, anrufen,

den Falls schildern

deine Situation schildern

auf die für dich in deinem Tarif gültigen Bedingungen hinweisen (die natürlich vorher durchsehen, ob die Kasse in diesem Fall erstattet) und

dann hoffen, dass es klappt. Wenn nicht, das akzeptieren oder eine Rechtsberatung einschalten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich denke die 80,- kannst Du abschreiben. Die Frage die durchaus berechtigt wäre: warum hast Du nicht über Deine Krankenkassenkarte abrechnen lassen. Und: gibt es eventuell die Möglichkeit über einen Auslandskrankenschutz (ReisekrankenV) das Geld wiederzubekommen.

arkrabu 
Beitragsersteller
 30.04.2022, 19:32

Die Testzentren (im Krankenhaus und ein individuelles Zentrum) haben nicht nach der Karte gefragt. Ich habe die Karte ihnen vorgelegt, die haben wahrscheinlich nichts damit gemacht außer den Namen abzuschreiben. In Belgien wird eher nicht über die Karte verrechnet, sondern man bekommt eine Bescheinigung (Rechnung) und diese reicht man bei der Krankenkasse ein. Die Bescheinigung ist somit ein Attest, dass eine medizinische Pflichtvorsorge vorlag (stand auch drauf).