Krankenhausaufenthalt- müßen Pflegeheimkosten trotzdem bezahlt werden?
Meine Oma ist seit 01.03. im Krankenhaus. Davor lebte sie in einem Pflegeheim.. Jeden Monat fallen Zusatzkosten von ca 1100 Euro an. Müssen diese Kosten fürs Heim auch in der Zeit bezahlt werden, wo sie im Krankenhaus ist? Der Krankenhausaufenthalt kann noch länger dauern- sie ist zur Zeit noch auf der Intensivstation und soll anschließend noch in die Reha.
5 Antworten
In der Regel ist das so, dass 65% des Heimentgeltes gezahlt werden müssen, als so genanntes Freihaltegeld.
Hallo,
hier steht wie abgerechnet wird - bundeseinheitlich.
http://www.richter-rae.de/NL/09/8/200908.pdf
mfg
Eigentlich müsste es möglich sein, nur die reinen Mietkosten für diese Zeit zu zahlen, da sie ja keine Pflegeleistungen und Essen in Anspruch nimmt.
Um die Miete und evtl. eine Grundpauschale wird sie aber wohl nicht herum kommen, da der Platz ja frei gehalten werden muss...
klar, ich muss ja meine Miete auch trotzdem zahlen
*Das Heimgesetz sieht vor, dass 25 % von Pflegesatz und Unterkunft und Verpflegung Ihnen erlassen werden , dies geschieht in der Regel mit einer Nachberechnung. Die Investionskosten werden Ihnen voll in Rechnung gestellt. Das ist für die Bereitstellung des Pflegezimmers. Da stimmt die Antwort "die Miete muß ich auch bezahlten", wenn es Ihnen zu teuer ist, und Sie keine lange Wartezeiten auf einen neuen Pflegeplatz haben können Sie den Heimvertrag kündigen, Kündigungszeit ist 1 Monat.