Gerichtsvollzieher- wegen Krankenkasse?

4 Antworten

Rufe den Vollzieher an und spreche mit ihm ausführlich.

Mache es vielleicht mit deiner Mutter zusammen.

verreisterNutzer  13.04.2017, 07:52

Das ist kein Vollzieher  und kein Gerichtsvollzieher sondern ein Zollbeamter und der lässt nicht mit sich verhandeln sondern hat einen klar definierten Vollstreckungsauftrag den er mit allen Mitteln durchzusetzen versucht ....  Da ist nix mit verhandeln.....  Gegen die Leute vom Zoll sind Gerichtsvollzieher wahre Musterschüler was Menschlichkeit angeht.  Wenn der Zoll vor der Tür steht wird man schon irgendwie bezahlen.

Tatjanabe 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 07:54
@verreisterNutzer

Auch wenn es eigentlich nicht rechtens ist? Ich mein da ist ja ein Fehler unterlaufen, scheinbar.

verreisterNutzer  13.04.2017, 08:08
@Tatjanabe

Da ist kein Fehler unterlaufen

Der Fehler ist nur dir selbst unterlaufen,  du hattest ein Jahr Zeit das mit der kk zu klären

Winkler123  13.04.2017, 08:09
@verreisterNutzer

Quatsch. Es mag sein, daß diese Typen zunächst unangenehm erscheinen. Aber dann tritt man halt klar, selbstsicher und selbstbewußt auf und fertig. - Es geht nicht um " verhandeln ", sondern darum den Mann zu bitten, die Möglichkeiten aufzuzeigen die man hat. Er wird zu einer umfangreichen Auskunft gesetzlich verpflichtet sein !!!

Und noch was : Man zahlt nicht, wenn etwas unberechtigt ist !!!

Winkler123  13.04.2017, 08:11
@verreisterNutzer

@ " RudiRatlos : Hör auf einem Mädchen mit gequirltem Quatsch Angst zu machen ! - Kompensiere deinen Frust und baue deine peinliche Negativenergie durch Sport ab, oder renne ein paar Mal um`s Haus.

verreisterNutzer  13.04.2017, 08:14
@Winkler123

Ich hab nie mit diesen Leuten in einer derartigen Angelegenheit zu tun gehabt,  aber ich habe einen Zollbeamten in der Kundschaft und er sagt von sich,  wenn ich vor der Tür stehe bekomme ich Geld!
Ein Fehler liegt auch nicht vor.
Die kk fragt nach dem Einkommen in der fraglichen Zeit,  und wenn man keine Angaben macht wird man in den Höchstbetrag gestuft, so einfach ist das



Tatjanabe 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 08:15
@Winkler123

Danke, dass wenigstens einer nachvollziehen kann, das ich eigentlich im Recht bin!? :-D

Winkler123  13.04.2017, 08:17
@verreisterNutzer

@ Rudi Ratlos : Das kannst du alles nicht beurteilen

Tatjanabe 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 07:45

Habe gestern bestimmt ihn mehrfach angerufen - auf dem Handy sowohl als auch die angegebene andere Nummer, waren beide nicht erreichbar... ich habe die Befürchtung, das er gleich vor meiner Tür steht.

Winkler123  13.04.2017, 07:51
@Tatjanabe

Das liegt nur daran, daß solche Leute viel beschäftigt sind. Mach dir mal keinen Kopf. Das wird schon. Bestimmt.

Tatjanabe 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 07:52
@Winkler123

Ich danke dir, ich hab mir schon das schlimmste ausgemalt und bin total in Panik geraten.. :-D

Du hast drei Probleme:  den Gerichtsvollzieher, die TK und dich selbst.

Dich selbst, weil du dich nicht richtig gekümmert hast, die TK, weil sie meint, ihr würden Beiträge zustehen und den GV, der einen "Titel" hat, dich zu pfänden.

Wenn der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht, hilft kein diskutieren über die Rechtmäßigkeit der Forderung, googel oder klick hier:
https://www.gutefrage.net/frage/gerichtsvollzieher-abwenden-

Ob die TK Recht hat mit ihrer Beitragsforderung kann man aus deinen Angaben nicht erkennen, ich würde aber vermuten: die TK hat Recht. Zu diesen Fragen könntest du Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen, der im Sozialrecht arbeitet. Für 20-30€ kannst du hier zur ersten  Orientierung Online einen Anwalt befragen: https://www.frag-einen-anwalt.de/

Ob du dich richtig gekümmert hast, musst du selber wissen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass du nicht mit der TK geredet hast bzw. Briefe nicht beantwortet hast oder irgend etwas nicht belegen kannst. Das musst du nachholen. Wenn die TK die Forderung zu Unrecht erhoben hat, kriegst du dein Geld sicher zurück.

verreisterNutzer  13.04.2017, 09:09


Du hast drei Probleme:  den Gerichtsvollzieher, die TK und dich selbst.


Zoll als Vollstreckungsorgan


Dich selbst, weil du dich nicht richtig gekümmert hast, die TK, weil sie
meint, ihr würden Beiträge zustehen und den GV, der einen "Titel" hat,
dich zu pfänden.


So ist der Satz richtig:
Dich selbst, weil du dich nicht richtig gekümmert hast, die TK, weil sie
meint, ihr würden Beiträge zustehen und den Zoll, der einen "Vollstreckungsauftrag" hat,
bei Dir zu pfänden.



Wenn der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht, hilft kein diskutieren
über die Rechtmäßigkeit der Forderung, googel oder klick hier:


Bezogen auf den Zoll ist das richtig


Ansonsten Inhaltlich genauso wie Du sagst

Wobei ich nicht sicher bin ob die Einspruchsmöglichkeiten noch bestehen


Ein Gerichtsvollzieher kommt mal nicht eben so vorbei. Du musst zu diesem Thema schon diverse Post bekommen haben, in der alles drin gestanden hat.

 

Tatjanabe 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 09:06

Ok noch eine Frage, müssen die sich ankündigen? Kann ja nicht immer zuhause sein. 

verreisterNutzer  13.04.2017, 11:08
@Tatjanabe

Nein, so weit mir bekannt ist wird der Schuldner nur über die Beauftragung der Zollbehörden informiert, ein genauer Termin würde meiner Meinung nach dem gewünschten Überraschungseffekt wiedersprechen. Andererseits gibt es kaum ein Entkommen die Zahlung zu umgehen, ich kenne diese Ankündigungsschreiben nicht, aber ich könnte mir vorstellen das es mit einer Zollbehördlichen, unmissverständlichen Zahlungsaufforderung und Androhung von Konsequenzen beschrieben wird.
Bei einem Gerichtsvollzieher ist das ganz ähnlich. Ob der darüber informiert das er demnächst vor der Tür steht weiß ich nicht. Aber beim Gerichtsvollzieher kann der Schuldner noch über Fristen oder Teilzahlungen verhandeln. ich glaube das ist beim Zoll nicht möglich.

Tatjanabe 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 07:55

Habe ja nur diesen einen Brief erhalten von denen, dort steht zwar in der obersten Zeile wann er kommen soll und um wie viel Uhr, nur dort ist nichts ausgefüllt sondern eine leere stelle..

Parhalia2  13.04.2017, 08:07
@Tatjanabe

Ohne ein vorheriges gerichtliches Mahnverfahren seitens des Gläubigers wäre die Beauftragung eines amtlichen Gerichtsvollziehers aber garnicht möglich gewesen. Also MUSS !! alleine wegen des gerichtlichen Mahnverfahrens in der Vergangenheit Post an Dich rausgegangen sein vom Amtsgericht.

Tatjanabe 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 08:14
@Parhalia2

Ne, habe kein mahnbescheid bekommen. Das wundert mich ja, als ich gestern die tk anrief meinten die ja nur "das müssen sie mit dem selbstverhandeln?" :-D

Tatjanabe 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 08:20
@Tatjanabe

Ich habe gelesen, dass zB die Krankenkasse keinen mahnbescheid brauch - sondern ihren eigenen Titel stellen können...

AlexChristo  13.04.2017, 08:29
@Tatjanabe

Sie können das, aber machen das nicht sofort. Zuerst gab es wahrscheinlich eine Anfrage, wie die jetzige Situation ist.

Dann eine Erinnerung.
Dann eine Beitragsberechnung
Als nächstes hat es bestimmt eine Erinnerung an die Zahlung gegeben.
Als nächstes noch eine Erinnerung oder dann die Weitergabe an den Gerichtsvollzieher.

Keine Krankenasse vollstreckt, ohne dass diverse Post versendet wurde.

Tatjanabe 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 08:33
@AlexChristo

Wie gesagt, ich habe mich mehrfach erkundigt bei denen über die letzten vergangenen monate, da ich ja auch nicht mehr im Elternhaus wohne. Und diesen Antrag wegen der familienversicherung kann ich ja nicht ausfüllen. Klar es gab paar Briefe, aber es ist nicht so das ich nicht direkt anrief und sogar 2 mal persönlich hinging und gewisse Nachweise persönlich abgab. 

Tatjanabe 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 08:36
@Tatjanabe

Das einzige was ich im Prinzip wissen wollte bzw. möchte ist, was genau ich dagegen tun kann! Und nicht irgendwelche absurden Kommentare oder Behauptungen bzw. Vermutungen. Ich mein ich weiß ja am besten, was genau ich getan habe und was nicht und Anschuldigungen darum habe ich nicht gebeten, vor allem nicht dann, wenn ich derartiges nicht getan habe, sonst würde ich ja nicht fragen. Logisch oder? 

verreisterNutzer  13.04.2017, 08:45
@Tatjanabe

Ich habe gelesen, dass zB die Krankenkasse keinen mahnbescheid brauch - sondern ihren eigenen Titel stellen können...

Das ist soweit richtig, nur das es kein Titel ist, sondern "nur" eine Vollstreckung die nicht in die Schufa eingetragen wird

verreisterNutzer  13.04.2017, 08:48
@Tatjanabe

Das einzige was ich im Prinzip wissen wollte bzw. möchte ist, was genau ich dagegen tun kann

Mit der Krankenkasse sprechen, der Zoll kann nur vollstrecken, nicht darüber entscheiden ob ein Bescheid zu Recht oder zu Unrecht ergangen ist.... Deshalb mit der Krankenkasse sprechen, nicht von einem Sachbearbeiter abwimmeln lassen sondern einen Entscheider verlangen (mindestens Abteilungsleiter)

verreisterNutzer  13.04.2017, 08:56
@Parhalia2


Ohne ein vorheriges gerichtliches Mahnverfahren seitens des Gläubigers
wäre die Beauftragung eines amtlichen Gerichtsvollziehers aber garnicht
möglich gewesen.

Das ist genauso falsch wie auch richtig:
Krankenkassen und Ämter benötigen kein gerichtliches Mahnverfahren. Man unterstellt ihnen die Richtigkeit der Forderungen schon von Amts wegen, daher können sie von Jetzt auf Gleich nach Ablauf der Mahnfristen die Vollstreckung beauftragen.

Richtig ist aber dass sie keinen Gerichtsvollzieher beauftragen können, sondern sie können die Kommunen um Amtshilfe bitten oder die Vollstreckung durch den Zoll veranlassen.


Also MUSS !! alleine wegen des gerichtlichen Mahnverfahrens in der
Vergangenheit Post an Dich rausgegangen sein vom Amtsgericht.

NEIN ! ! !
muss nicht und kann auch nicht, da ein Bescheid dieser Organe oder Ämter bereits eine Festsetzung ist, dazu gibt es Einspruchsfristen in diesen Angelegenheiten und nach Ablauf der Fristen die Vollstreckbarkeit

Tatjanabe 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 08:58
@verreisterNutzer

Danke für die ausführliche Erklärung! Jetzt weiß ich wenigstens ein bisschen Bescheid ! :) 

verreisterNutzer  13.04.2017, 09:02
@Tatjanabe

Ne, habe kein mahnbescheid bekommen.

Nein, warum auch, die KK ist ein öffentliches Organ dem man die Richtigkeit der Bescheide von Amts wegen unterstellt

als ich gestern die tk anrief meinten die ja nur "das müssen sie mit dem selbstverhandeln?" :-D

Das ist eine Unverschämtheit, da der Zoll keinerlei Befugnis hat zu verhandeln sondern nur die Auftraggebenden Organe wie in diesem Fall die Krankenkasse

Die Krankenkasse schickt nicht so mir nichts dir nichts den Zoll... 
Du hast mit Sicherheit auf Augen und Ohren gesessen und die unzähligen Briefe der Krankenkasse sträflich ignoriert.
Damals wären es übrigens nur gute 30 EUR gewesen. (65 EUR mtl. Mindestbeitrag für freiwillig versicherte) wenn man sich nicht äußert und keine Angaben über das Einkommen in der fraglichen Zeit gemacht hat,  wird man in den Höchstbetrag von ca. 730 EUR mtl. Gestuft.  Ein zurück, oder verhandeln gibt es jetzt wahrscheinlich nicht mehr,  aber das kann nur mit der Krankenkasse geklärt werden die auch die Möglichkeit hat die Vollstreckung durch den Zoll aussetzen zu lassen.



Tatjanabe 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 08:12

Ergibt null Sinn! Ich war zu dem Zeitpunkt Familienversichert, nicht freiwillig - da ich in der Schule war. Da ich zu 100% weiß, dass meine Mutter sowohl mich angemeldet als auch die Papiere abgab, verstehe ich den Sinn des zwecks nicht. Ich mein ich soll was bezahlen, worauf der Fehler bei der Krankenkasse liegt? Allein das gestrige Gespräch, dass diese wissen das ich mehrfach dorthin angerufen habe und mich immer wieder nach Briefen versichert habe ob das tatsächlich eingetragen ist, dass ich zu dem Zeitpunkt familienversichert bin, was diese bestätigten. Ergibt meines Erachtens null Sinn, der Betrag der "kosten" weder die Ankündigung von dem Typen. So gesehen hab ich ja nichts falsch gemacht? 

Winkler123  13.04.2017, 08:14
@Tatjanabe

Du brauchst auf den Quatsch von diesem "RudiRatlos nicht zu antworten ! Der will dir nur Angst machen. Vergiss es.

verreisterNutzer  13.04.2017, 08:20
@Winkler123

Ich will hier keine Angst machen,  ich weiß nur wie der Zoll arbeitet und auch wie die kk arbeitet.
Und ich drück der Fragestellerin die Daumen das Du und nicht ich recht habe.  Aber leider bin ich mir ziemlich sicher wie es gelaufen ist und wie der Zoll Auftritt

Tatjanabe 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 08:21
@verreisterNutzer

Abwarten, rufe ihn schon seit 8 Uhr an um das zu regeln.. 

verreisterNutzer  13.04.2017, 11:40
@Tatjanabe

Ich komme nochmal zurück auf Deine Angelegenheit:

Ergibt null Sinn! Ich war zu dem Zeitpunkt Familienversichert, nicht
freiwillig - da ich in der Schule war. Da ich zu 100% weiß, dass meine
Mutter sowohl mich angemeldet als auch die Papiere abgab

Das kann durchaus sein, dass es keinen Sinn ergibt, aber das hättest Du klären müssen als der Fragebogen der Krankenkasse kam, was Du in der Zeit gemacht hast und wie hoch Dein Einkommen in der fraglichen Zeit war. Wer darauf nicht antwortet wird in den Höstbeitrag gestuft und der liegt bei mtl. ca. 730 €. In diesem Bescheid wird gleichzeitig eine mindestens 14 tägige Einspruchsfrist gewährt. Lässt man die einspruchsfrist untätig verstreichen gilt der Beitrag als festgesetzt.

Wenn man vom Gericht als Unschuldiger für eine Tat verurteilt wird die man nicht begangen hat, ist das Urteil auch rechtskräftig sobald die Einspruchsfrist verstrichen ist. Dann wird nicht mehr weiter gefragt ob man beweisen kann etwas nicht getan zu haben, sondern man kann in einem sehr aufwändigen Verfahren eine Neuaufnahme des Verfahrens beantragen, die aber nur schwer zu erreichen ist.

Ich mein ich soll was bezahlen, worauf der Fehler bei der Krankenkasse liegt?

Ja, darum wirst Du kaum herum kommen.
Du hast die rechtlich vorgegebenen Möglichkeiten zum Einspruch innerhalb der Fristen ungenutzt verstreichen lassen. Nachträglich eine Änderung des Bescheides zu erwirken ist sehr schwierig.

Allein das gestrige Gespräch, dass diese wissen das ich mehrfach dorthin
angerufen habe und mich immer wieder nach Briefen versichert habe ob
das tatsächlich eingetragen ist, dass ich zu dem Zeitpunkt
familienversichert bin, was diese bestätigten. Ergibt meines Erachtens
null Sinn,



Sinn oder Unsinn hilft Dir jetzt nicht mehr,
auf den falschen Bescheid hättest Du reagieren müssen und das überigens nicht Mündlich oder persönlich sondern einzig die Schriftform* ist in diesen Verfahren rechtlich wirksam

*Schriftform bedeutet: Brief in Papierform mit Handgeschriebener Unterschrift
Textform würde bedeuten: Email oder Fax (in Einspruchsfällen ungeeignet)
Formlos bedeutet: alles außer mündlich, Aussnahme: bei Kaufverträgen, die bedürfen überhaupt keiner Form und sind auch mündlich geschlossen bereits rechtlich verbindlich.

So gesehen hab ich ja nichts falsch gemacht? 

doch, die erforderliche Schrift- oder Textform nicht eingehalten