Gerichtsvollzieher- wegen Krankenkasse?
Hallo,
Und zwar erhielt ich gestern einen Brief vom Vollstreckungsbeamtem vom hauptzollamt wegen der Krankenkasse TK, daraufhin rief ich sofort dort an weil ich erstmals geschockt war und zwar: Letztes Jahr war ich für einen Zeitraum von 3 Wochen familienversichert, was meine Mutter alles erledigte - daraufhin war ich wieder selbstversichert. Gestern im Brief stand, das die tk von mir über 300€ haben möchte - & halt die Ankündigung von dem vollzieher.. da ich noch sehr jung bin, habe ich natürlich keine Ahnung was genau ich tun soll - habe mit der tk telefoniert und die möchten mir den Antrag nochmals neu senden - rückwirkend! Und mit dem Vollzieher soll ich selbstverhandeln!?!? Hallo? - was soll ich da bitte verhandeln, wenn ich nicht mal "freiwillig versichert" zu dem Zeitpunkt war - woraus die Kosten angeblich auch entstanden. Jemand eine Idee wie ich weiterverfahren soll?
4 Antworten
Rufe den Vollzieher an und spreche mit ihm ausführlich.
Mache es vielleicht mit deiner Mutter zusammen.
Auch wenn es eigentlich nicht rechtens ist? Ich mein da ist ja ein Fehler unterlaufen, scheinbar.
Da ist kein Fehler unterlaufen
Der Fehler ist nur dir selbst unterlaufen, du hattest ein Jahr Zeit das mit der kk zu klären
Quatsch. Es mag sein, daß diese Typen zunächst unangenehm erscheinen. Aber dann tritt man halt klar, selbstsicher und selbstbewußt auf und fertig. - Es geht nicht um " verhandeln ", sondern darum den Mann zu bitten, die Möglichkeiten aufzuzeigen die man hat. Er wird zu einer umfangreichen Auskunft gesetzlich verpflichtet sein !!!
Und noch was : Man zahlt nicht, wenn etwas unberechtigt ist !!!
@ " RudiRatlos : Hör auf einem Mädchen mit gequirltem Quatsch Angst zu machen ! - Kompensiere deinen Frust und baue deine peinliche Negativenergie durch Sport ab, oder renne ein paar Mal um`s Haus.
Ich hab nie mit diesen Leuten in einer derartigen Angelegenheit zu tun gehabt, aber ich habe einen Zollbeamten in der Kundschaft und er sagt von sich, wenn ich vor der Tür stehe bekomme ich Geld!
Ein Fehler liegt auch nicht vor.
Die kk fragt nach dem Einkommen in der fraglichen Zeit, und wenn man keine Angaben macht wird man in den Höchstbetrag gestuft, so einfach ist das
Danke, dass wenigstens einer nachvollziehen kann, das ich eigentlich im Recht bin!? :-D
@ Rudi Ratlos : Das kannst du alles nicht beurteilen
Habe gestern bestimmt ihn mehrfach angerufen - auf dem Handy sowohl als auch die angegebene andere Nummer, waren beide nicht erreichbar... ich habe die Befürchtung, das er gleich vor meiner Tür steht.
Das liegt nur daran, daß solche Leute viel beschäftigt sind. Mach dir mal keinen Kopf. Das wird schon. Bestimmt.
Ich danke dir, ich hab mir schon das schlimmste ausgemalt und bin total in Panik geraten.. :-D
Du hast drei Probleme: den Gerichtsvollzieher, die TK und dich selbst.
Dich selbst, weil du dich nicht richtig gekümmert hast, die TK, weil sie meint, ihr würden Beiträge zustehen und den GV, der einen "Titel" hat, dich zu pfänden.
Wenn der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht, hilft kein diskutieren über die Rechtmäßigkeit der Forderung, googel oder klick hier:
https://www.gutefrage.net/frage/gerichtsvollzieher-abwenden-
Ob die TK Recht hat mit ihrer Beitragsforderung kann man aus deinen Angaben nicht erkennen, ich würde aber vermuten: die TK hat Recht. Zu diesen Fragen könntest du Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen, der im Sozialrecht arbeitet. Für 20-30€ kannst du hier zur ersten Orientierung Online einen Anwalt befragen: https://www.frag-einen-anwalt.de/
Ob du dich richtig gekümmert hast, musst du selber wissen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass du nicht mit der TK geredet hast bzw. Briefe nicht beantwortet hast oder irgend etwas nicht belegen kannst. Das musst du nachholen. Wenn die TK die Forderung zu Unrecht erhoben hat, kriegst du dein Geld sicher zurück.
Du hast drei Probleme: den Gerichtsvollzieher, die TK und dich selbst.
Zoll als Vollstreckungsorgan
Dich selbst, weil du dich nicht richtig gekümmert hast, die TK, weil sie
meint, ihr würden Beiträge zustehen und den GV, der einen "Titel" hat,
dich zu pfänden.
So ist der Satz richtig:
Dich selbst, weil du dich nicht richtig gekümmert hast, die TK, weil sie
meint, ihr würden Beiträge zustehen und den Zoll, der einen "Vollstreckungsauftrag" hat,
bei Dir zu pfänden.
Wenn der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht, hilft kein diskutieren
über die Rechtmäßigkeit der Forderung, googel oder klick hier:
Bezogen auf den Zoll ist das richtig
Ansonsten Inhaltlich genauso wie Du sagst
Wobei ich nicht sicher bin ob die Einspruchsmöglichkeiten noch bestehen
Ein Gerichtsvollzieher kommt mal nicht eben so vorbei. Du musst zu diesem Thema schon diverse Post bekommen haben, in der alles drin gestanden hat.
Ok noch eine Frage, müssen die sich ankündigen? Kann ja nicht immer zuhause sein.
Nein, so weit mir bekannt ist wird der Schuldner nur über die Beauftragung der Zollbehörden informiert, ein genauer Termin würde meiner Meinung nach dem gewünschten Überraschungseffekt wiedersprechen. Andererseits gibt es kaum ein Entkommen die Zahlung zu umgehen, ich kenne diese Ankündigungsschreiben nicht, aber ich könnte mir vorstellen das es mit einer Zollbehördlichen, unmissverständlichen Zahlungsaufforderung und Androhung von Konsequenzen beschrieben wird.
Bei einem Gerichtsvollzieher ist das ganz ähnlich. Ob der darüber informiert das er demnächst vor der Tür steht weiß ich nicht. Aber beim Gerichtsvollzieher kann der Schuldner noch über Fristen oder Teilzahlungen verhandeln. ich glaube das ist beim Zoll nicht möglich.
Habe ja nur diesen einen Brief erhalten von denen, dort steht zwar in der obersten Zeile wann er kommen soll und um wie viel Uhr, nur dort ist nichts ausgefüllt sondern eine leere stelle..
Ohne ein vorheriges gerichtliches Mahnverfahren seitens des Gläubigers wäre die Beauftragung eines amtlichen Gerichtsvollziehers aber garnicht möglich gewesen. Also MUSS !! alleine wegen des gerichtlichen Mahnverfahrens in der Vergangenheit Post an Dich rausgegangen sein vom Amtsgericht.
Ne, habe kein mahnbescheid bekommen. Das wundert mich ja, als ich gestern die tk anrief meinten die ja nur "das müssen sie mit dem selbstverhandeln?" :-D
Ich habe gelesen, dass zB die Krankenkasse keinen mahnbescheid brauch - sondern ihren eigenen Titel stellen können...
Sie können das, aber machen das nicht sofort. Zuerst gab es wahrscheinlich eine Anfrage, wie die jetzige Situation ist.
Dann eine Erinnerung.
Dann eine Beitragsberechnung
Als nächstes hat es bestimmt eine Erinnerung an die Zahlung gegeben.
Als nächstes noch eine Erinnerung oder dann die Weitergabe an den Gerichtsvollzieher.
Keine Krankenasse vollstreckt, ohne dass diverse Post versendet wurde.
Wie gesagt, ich habe mich mehrfach erkundigt bei denen über die letzten vergangenen monate, da ich ja auch nicht mehr im Elternhaus wohne. Und diesen Antrag wegen der familienversicherung kann ich ja nicht ausfüllen. Klar es gab paar Briefe, aber es ist nicht so das ich nicht direkt anrief und sogar 2 mal persönlich hinging und gewisse Nachweise persönlich abgab.
Das einzige was ich im Prinzip wissen wollte bzw. möchte ist, was genau ich dagegen tun kann! Und nicht irgendwelche absurden Kommentare oder Behauptungen bzw. Vermutungen. Ich mein ich weiß ja am besten, was genau ich getan habe und was nicht und Anschuldigungen darum habe ich nicht gebeten, vor allem nicht dann, wenn ich derartiges nicht getan habe, sonst würde ich ja nicht fragen. Logisch oder?
Ich habe gelesen, dass zB die Krankenkasse keinen mahnbescheid brauch - sondern ihren eigenen Titel stellen können...
Das ist soweit richtig, nur das es kein Titel ist, sondern "nur" eine Vollstreckung die nicht in die Schufa eingetragen wird
Das einzige was ich im Prinzip wissen wollte bzw. möchte ist, was genau ich dagegen tun kann
Mit der Krankenkasse sprechen, der Zoll kann nur vollstrecken, nicht darüber entscheiden ob ein Bescheid zu Recht oder zu Unrecht ergangen ist.... Deshalb mit der Krankenkasse sprechen, nicht von einem Sachbearbeiter abwimmeln lassen sondern einen Entscheider verlangen (mindestens Abteilungsleiter)
Ohne ein vorheriges gerichtliches Mahnverfahren seitens des Gläubigers
wäre die Beauftragung eines amtlichen Gerichtsvollziehers aber garnicht
möglich gewesen.
Das ist genauso falsch wie auch richtig:
Krankenkassen und Ämter benötigen kein gerichtliches Mahnverfahren. Man unterstellt ihnen die Richtigkeit der Forderungen schon von Amts wegen, daher können sie von Jetzt auf Gleich nach Ablauf der Mahnfristen die Vollstreckung beauftragen.
Richtig ist aber dass sie keinen Gerichtsvollzieher beauftragen können, sondern sie können die Kommunen um Amtshilfe bitten oder die Vollstreckung durch den Zoll veranlassen.
Also MUSS !! alleine wegen des gerichtlichen Mahnverfahrens in der
Vergangenheit Post an Dich rausgegangen sein vom Amtsgericht.
NEIN ! ! !
muss nicht und kann auch nicht, da ein Bescheid dieser Organe oder Ämter bereits eine Festsetzung ist, dazu gibt es Einspruchsfristen in diesen Angelegenheiten und nach Ablauf der Fristen die Vollstreckbarkeit
Danke für die ausführliche Erklärung! Jetzt weiß ich wenigstens ein bisschen Bescheid ! :)
Ne, habe kein mahnbescheid bekommen.
Nein, warum auch, die KK ist ein öffentliches Organ dem man die Richtigkeit der Bescheide von Amts wegen unterstellt
als ich gestern die tk anrief meinten die ja nur "das müssen sie mit dem selbstverhandeln?" :-D
Das ist eine Unverschämtheit, da der Zoll keinerlei Befugnis hat zu verhandeln sondern nur die Auftraggebenden Organe wie in diesem Fall die Krankenkasse
Die Krankenkasse schickt nicht so mir nichts dir nichts den Zoll...
Du hast mit Sicherheit auf Augen und Ohren gesessen und die unzähligen Briefe der Krankenkasse sträflich ignoriert.
Damals wären es übrigens nur gute 30 EUR gewesen. (65 EUR mtl. Mindestbeitrag für freiwillig versicherte) wenn man sich nicht äußert und keine Angaben über das Einkommen in der fraglichen Zeit gemacht hat, wird man in den Höchstbetrag von ca. 730 EUR mtl. Gestuft. Ein zurück, oder verhandeln gibt es jetzt wahrscheinlich nicht mehr, aber das kann nur mit der Krankenkasse geklärt werden die auch die Möglichkeit hat die Vollstreckung durch den Zoll aussetzen zu lassen.
Ergibt null Sinn! Ich war zu dem Zeitpunkt Familienversichert, nicht freiwillig - da ich in der Schule war. Da ich zu 100% weiß, dass meine Mutter sowohl mich angemeldet als auch die Papiere abgab, verstehe ich den Sinn des zwecks nicht. Ich mein ich soll was bezahlen, worauf der Fehler bei der Krankenkasse liegt? Allein das gestrige Gespräch, dass diese wissen das ich mehrfach dorthin angerufen habe und mich immer wieder nach Briefen versichert habe ob das tatsächlich eingetragen ist, dass ich zu dem Zeitpunkt familienversichert bin, was diese bestätigten. Ergibt meines Erachtens null Sinn, der Betrag der "kosten" weder die Ankündigung von dem Typen. So gesehen hab ich ja nichts falsch gemacht?
Du brauchst auf den Quatsch von diesem "RudiRatlos nicht zu antworten ! Der will dir nur Angst machen. Vergiss es.
Ich will hier keine Angst machen, ich weiß nur wie der Zoll arbeitet und auch wie die kk arbeitet.
Und ich drück der Fragestellerin die Daumen das Du und nicht ich recht habe. Aber leider bin ich mir ziemlich sicher wie es gelaufen ist und wie der Zoll Auftritt
Abwarten, rufe ihn schon seit 8 Uhr an um das zu regeln..
Ich komme nochmal zurück auf Deine Angelegenheit:
Ergibt null Sinn! Ich war zu dem Zeitpunkt Familienversichert, nicht
freiwillig - da ich in der Schule war. Da ich zu 100% weiß, dass meine
Mutter sowohl mich angemeldet als auch die Papiere abgab
Das kann durchaus sein, dass es keinen Sinn ergibt, aber das hättest Du klären müssen als der Fragebogen der Krankenkasse kam, was Du in der Zeit gemacht hast und wie hoch Dein Einkommen in der fraglichen Zeit war. Wer darauf nicht antwortet wird in den Höstbeitrag gestuft und der liegt bei mtl. ca. 730 €. In diesem Bescheid wird gleichzeitig eine mindestens 14 tägige Einspruchsfrist gewährt. Lässt man die einspruchsfrist untätig verstreichen gilt der Beitrag als festgesetzt.
Wenn man vom Gericht als Unschuldiger für eine Tat verurteilt wird die man nicht begangen hat, ist das Urteil auch rechtskräftig sobald die Einspruchsfrist verstrichen ist. Dann wird nicht mehr weiter gefragt ob man beweisen kann etwas nicht getan zu haben, sondern man kann in einem sehr aufwändigen Verfahren eine Neuaufnahme des Verfahrens beantragen, die aber nur schwer zu erreichen ist.
Ich mein ich soll was bezahlen, worauf der Fehler bei der Krankenkasse liegt?
Ja, darum wirst Du kaum herum kommen.
Du hast die rechtlich vorgegebenen Möglichkeiten zum Einspruch innerhalb der Fristen ungenutzt verstreichen lassen. Nachträglich eine Änderung des Bescheides zu erwirken ist sehr schwierig.
Allein das gestrige Gespräch, dass diese wissen das ich mehrfach dorthin
angerufen habe und mich immer wieder nach Briefen versichert habe ob
das tatsächlich eingetragen ist, dass ich zu dem Zeitpunkt
familienversichert bin, was diese bestätigten. Ergibt meines Erachtens
null Sinn,
Sinn oder Unsinn hilft Dir jetzt nicht mehr,
auf den falschen Bescheid hättest Du reagieren müssen und das überigens nicht Mündlich oder persönlich sondern einzig die Schriftform* ist in diesen Verfahren rechtlich wirksam
*Schriftform bedeutet: Brief in Papierform mit Handgeschriebener Unterschrift
Textform würde bedeuten: Email oder Fax (in Einspruchsfällen ungeeignet)
Formlos bedeutet: alles außer mündlich, Aussnahme: bei Kaufverträgen, die bedürfen überhaupt keiner Form und sind auch mündlich geschlossen bereits rechtlich verbindlich.
So gesehen hab ich ja nichts falsch gemacht?
doch, die erforderliche Schrift- oder Textform nicht eingehalten
Das ist kein Vollzieher und kein Gerichtsvollzieher sondern ein Zollbeamter und der lässt nicht mit sich verhandeln sondern hat einen klar definierten Vollstreckungsauftrag den er mit allen Mitteln durchzusetzen versucht .... Da ist nix mit verhandeln..... Gegen die Leute vom Zoll sind Gerichtsvollzieher wahre Musterschüler was Menschlichkeit angeht. Wenn der Zoll vor der Tür steht wird man schon irgendwie bezahlen.