Krankmeldung zu spät zur Krankenkasse gebracht - Sanktion durch Jobcenter?
Hallo,
folgende Frage: Wegen Gesundheitlichen Problemen beziehe ich derzeit Hartz 4 (ALG 2).
ich bin seit April krankgeschrieben und habe immer die Krankmeldung beim Jobcenter sofort abgegeben, allerdings nicht bei der Krankenkasse.
Dort habe ich sie leider verspätet hingebracht, ich hatte das total verschwitzt.
Naja weil ich Anfang des Jahres erst ALG 1 beantragt hatte hat nun das Jobcenter gemeint ich hätte Anspruch auf Krankengeld von der AOK.
Hab bei der AOK angerufen und die meinten, das ich kein Krankengeld bekomme, da ich die Krankmeldungen zu spät abgegeben habe.
Das Jobcenter will nun ein fiktives Krankengeld berechnen, das ich nicht bekomme.
Bei der AOK meinten die noch, das ich evtl. noch eine Strafe durch das Jobcenter bekomme, da ich die Krankmeldungen bei der AOK zu spät eingereicht habe.
Nun meine Frage:
1.) Darf das Jobcenter ein fiktives Krankengeld das ich nicht bekomme berechnen?
2.) Kann ich vom Jobcenter Sanktioniert werden, weil ich die Krankmeldungen zu spät bei der AOK abgegeben hab?
Ich weiß das ich die Krankmeldungen sofort einschmeißen muss, es tut mir auch leid das ich das versemmelt hab und das wird in Zukunft auch nicht wieder vorkommen!
Liebe Grüße,
Alpaka3
2 Antworten
Ich hatte noch nie der KK abgegeben während Hartz4. Beim Hartz4 bekommt man kein Krankengeld.
Bei Alg1 hast du Anspruch auf Krankengeld, doch ist bei verspäteter Abgabe dies eineKulanzleistung, daher da ich es damals nicht wusste und in der Ausbildung war, kein Krankengel bekommen.
1. Ja
2. Nein
Verstehe ich das jetzt richtig du bekommst Alg1, stockst aber mit Alg2 auf? Denn für Alg1 ist das Arbeitsamt zuständig und nicht das Jobcenter
Du bekommst kein Krankengeld, wenn du weiterhin Alg1 bezogen hättest ja, aber wenn du nun komplett in Hartz4 gerutscht bist,also nicht nur übergangsweise in dem einen Jahr hast du ganz normal Anspruch auf Hartz4. Denn bei Hartz4 gibt es kein Krankengeld
Sollte es aber sein, dass du nach deiner Genesung wieder Alg1 bekämst, wärst du Krankengeldberechtigt. Jedoch durch die verspätete Abgabe nicht bezahlt wird.
1. ja!
2. nein!
Fast, also ich hab ursprünglich ALG 1 bekommen und mit ALG 2 aufgestockt. Da ich aber mittlerweile länger als 6 Wochen krank bin wurde mir ALG 1 nicht weiter gezahlt und ich hab alles von ALG 2 bekommen.
Nun meinte das Jobcenter das ich ja Krankengeld beantragen könnte, da ich eigentlich noch bis Januar ALG 1 bekommen hätte, wenn ich nicht Krank geworden währe.
Und deshalb hab ich nun Krankengeld beantragt, was mir aber wegen zu später abgabe der Krankmeldungen bei der AOK untersagt wurde.