Längerer Krankenhausaufenthalt bei ALG II?
Ein geplanter Krankenhausaufenthalt (ca. 12 Wochen) steht an. Muss ein Hartz 4-Empfänger hier etwas besonderes beachten?
Es geht nicht um eine akute Erkrankung, sondern eine länger geplante Therapiemaßnahme (Warteliste zuvor ca. 1,5-2 Jahre).
5 Antworten
Wie Arbeitnehmer auch beim Arbeitgeber muss der ALG2-Empfänger beim Jobcenter Bescheid geben und dort die AU einreichen. Zudem würde ich dem Empfänger raten, mit dem Sachbearbeiter zu besprechen, welche Anträge wo gestellt werden müssen, um sich beispielsweise vom Tagessatz von 10 Euro bei einem Krankenhausaufenthalt befreien zu lassen. Oder auch, ob aufgrund der Erkrankung eventuell zukünftig ein Mehrbedarf im Raum steht beim ALG2 und wann, wie und wo dieser korrekt beantragt werden muss.
Was ist eine AU?
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Man muss das nur dem Jobcenter melden.
Auswirkungen auf den Regelsatz hat das nicht solange der Aufenthalt voraussichtlich nicht länger als 6 Monate anhält. Sie dürfen den Regelsatz auch nicht kürzen oder "Sachleistungen" wie Verpflegung anrechnen, wurde auch schon vor Gericht bestätigt.
Auch wenn der Aufenthalt länger als 6 Monate dauern würde hätte das keine Auswirkung auf die Höhe des Regelbedarfs.
Das Jobcenter kann dann nur die Arbeitsfähigkeit überprüfen lassen und im schlimmsten Fall ans Sozialamt verweisen.
Den Aufenthalt dem Jobcenter mitteilen, es darf kein Regelbedarf für den Lebensunterhalt gekürzt werden, hat das Bundessozialgericht in Kassel schon 2015 entschieden.
Solange man nicht länger als durchgehend 6 Monate krank ist, sollte es mit dem Jobcenter auch keine Probleme geben, sonst würde das Jobcenter die Arbeitsfähigkeit durch den medizinischen Dienst prüfen lassen.
Im schlimmsten Fall würde man dann an das Sozialamt verwiesen.
Wenn man ALG - 2 bezieht, muss man im Jahr nur einen Eigenanteil von 2 % oder bei chronischer Erkrankung von 1 % seines jährlichen Regelbedarfs für den Lebensunterhalt zahlen.
Das würde dann also auch auf die max. Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für max. 28 Tage im Jahr zutreffen, für Medikamente usw.würde man dann für den Rest des Jahres befreit.
Würde man mehr gezahlt haben, gibt es den übersteigenden Betrag auf Antrag und Nachweis von seiner Krankenkasse zurück.
Man bekommt dann so einen kleinen Ausweis von seiner Krankenkasse, man kann auch schon in Voraus zahlen und sich befreien lassen, mache ich selber schon einige Jahre so, weil ich im Leistungsbezug und chronisch krank bin.
Genau so sieht es aus. Gute Antwort!
es darf kein Regelbedarf für den Lebensunterhalt gekürzt werden
Super! Danke Dir!
Genau und das auch schon vor dem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel 2015.
Lag selber 2006 im Leistungsbezug 11/2 Monte im Krankenhaus, beide Beine gebrochen und operiert und schon da durfte nichts gekürzt werden.
Das ist ja schon schlimm genug. Da braucht man dann nicht noch Geld abgezogen ... Bist Du wieder ganz fit?
Nein, seit dem einen GdB - 40 und bei Überprüfungsantrag sicher jetzt min. 50 GdB - das wird auch nicht mehr besser, sondern mit den Jahren immer schlimmer.
Deshalb bin ich so schwer vermittelbar und schon Jahre lang im Bezug, hatte auch schon Teilhabe am Arbeitsleben über die Rentenkasse, alles nichts gebracht.
Beide Fersenbeine gebrochen, operiert und Platten in den Füßen.
Aua, Aua, Aua ... wie geht Dein Alltag? Bzw. geht er?
Es muss gehen, geht auch, nur alles langsamer und mit Pausen.
Da kommen auch noch andere gesundheitliche Probleme dazu, dass größte ist der Rücken, den hab ich mir auf dem Bau kaputt gemacht.
Alles nur Peanuts. Ich habe 15 Monte im Krankenhaus gelegen und GdB 80.
Würde auch nicht gemacht werden.
Was war Dein Beruf? Mein Rücken ist auch im A. ... : Leistungssport, Sport-LK, Sportstudium.
Darf ich fragen mit was für Problemen? GdB 80 ist ja schon viel ... Du arbeitest nicht mehr? Oder?
Stehe auf dem Schlauch - was würde nicht gemacht werden?
Das ist super! Je nach Klinik kann man das ja nicht essen und muss sich dann zu einem Teil ja doch selber versorgen ... oder es als Radikal-Diät nehmen ;-)
muss sich dann zu einem Teil ja doch selber versorgen ..
Das wäre Deine eigene Entscheidung.
Und ich hätte die Möglichkeit, das selber zu entscheiden ... prima!
Es wird wohl keinen wirklichen Zwang zum Essen geben. Ich wundere mich über so manche Vorstellung hier.
Ein Krankenhausaufenthalt ist kein Gefängnisaufenthalt.
Naja - wenn es vom Amt nur noch ein TG gäbe und man Hunger hat, müsste man das Klinikessen ja annehmen ...
Du wärst nicht die Erste, die Krankenhausverpflegung - schadlos - nutzt.
Nun dürfte aber alles beantwortet sein um solch Horror-Szenarium nicht weiter zu zelebrieren.
Ist es! Dir und den anderen Antwortern ein ganz großes, ganz liebes DANKE!!!
Darum geht es hier doch gar nicht, oder stehen wir hier im Wettbewerb ?
Betonbauer !
Das bitte beim zuständigen Amt angeben und KS dort hinschicken
Du musst dich krank melden beim Arbeitsamt.
für die 10 Euro Krankenhaus ist Deine Krankenkasse zuständig. Stelle dort einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung. Hier zahlst Du dann für dieses Jahr 53,88 € ein und Du bist das gesamte Jahr von Zuzahlungen (KH-aufenthalt, Medikamentzuzahlungen, Fahrtkosten, Physiotherapie, Heil - und Hilfsmittel) befreit.