PKV_Wechsel: Wie teuer wird vermutlich der Risikozuschlag bei Hausstauballergie?

3 Antworten

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Hallo, die Fragen werde ich Dir nachfolgend beantworten:

zu 1) den Risikozuschlag kann und wird grundsätzlich jede Gesellschaft für sich alleine bestimmen. Sicherlich gibt es Empfehlungen, es liegt aber auch noch an anderen Faktoren, wie Alter, Geschlecht, Tätigkeit/Beruf. Auch der Bestand an solchen Risiken kann eine Rolle spielen.

zu 2) Nein, ein Risikozuschlag verfällt niemals. Er bleibt nur solange bestehen, bis auf Deinen Antrag hin der Risikozuschlag erneut überprüft wird. Dies wird nicht vor 3 Jahren passieren, kann aber auch erst nach 5 Jahren passieren und Du musst Dich selber drum kümmern. Selten legen sich die Gesellschaften so etwas auf Termin. Ggf. musst Du aber auch ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Es könnte ja sein, dass Du in dieser Zeit zwar diesbezüglich in Behandlung warst, diese Rechnungen aber nie zur Erstattung vorgelegt hast.

zu 3) Das hängt einmal vom Antrag ab für welche Zeit Du dem VR eine entsprechende Ermächtigung zur Nachprüfung erteilst. Automatisch machen die soetwas erst dann, wenn entweder ihnen irgendwann etwas auf Grund der Belege komisch vorkommt, sie also eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vermuten, oder aber es passiert eine sehr schwerwiegende Erkrankung, bei der man auch vermuten könnte, dass Du vllt. vorher deswegen schon in Behandlung gewesen sein könntest. Deshalb eine in diesem Fall überlebenswichtige Empfehlung: Bitte alle Antragsfragen zur Gesundheit 200%-ig penibel beantworten. Am besten die Fragen selbst beantworten und nicht von einem Vermittler beeinflussen lassen, was wichtig oder unwichtig ist. Im Streitfall werden genau diese vormals unwichtigen Angaben als Grund für einen Rücktritt herangezogen.

Auch Deine letzte Frage hängt sehr stark vom Antrag ab. Einige Gesellschaften (Annahmepolitik) fragen bis zu 5 Jahre, andere u.U. bis zu 10 Jahre zurück wenn sie etwas vermuten. Und dies gilt nicht nur für Ärzte, sondern auch für den Vorversicherer (GKV) und Krankenhäuser und Sanatorien.

Möglicherweise ist der nachfolgende Hinweis noch etwas verfrüht, man sollte aber die familiäre Planung ebenso mit berücksichtigen, wie auch die Bestimmungen für den Übertritt in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Hier gibt es wesentliche Punkte zu beachten, die eine spätereRückkehr unmöglich machen. Dann muss man entweder freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben, mit allen finanziellen Nachteilen, oder man muss auch für immer in der PKV bleiben. Bitte deshalb alles noch einmal gut überlegen. Ich bin kein Gegner der PKV, aber diese Informationen werden viel zu selten erwähnt bzw. werden bewußt verschwiegen. Und nun wünsche ich Dir eine erfolgreiche Entscheidung, in welche Richtung auch immer.

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/kvdr_node.html

Coshima 
Beitragsersteller
 05.08.2011, 23:51

Hallo!

Vielen, vielen Dank für die ausführliche Antwort!

In Sache der Hausstauballergie bin ich mir klar, dass ich diese angeben werde und mit den Folgen leben muss. Ich hoffe, dass sie mit höchstens 10% Aufschlag zufrieden sind, zumal ich nur ein bisschen husten und niesen muss. Aber der Gedanke an Familienplanung und Alter....Wieviel kostet denn ungefähr die Versicherung für ein Kind im Monat (ich sag mal im Durchschnitt von 0-18Jahren)? Das sollte man wohl wirklich in die Versicherungsplanung einbeziehen. Wie sieht es im "Alter" aus? Steigen die Kosten monatlich real auf bis zu 1500€? Das kann ich mir nicht vorstellen; habe dies aber gehört. Falls jemand eine Antwort auf die zusätzlichen Fragen hat, würde ich micht sehr freuen!

VersBerater  06.08.2011, 00:41
@Coshima

Kinder zahlen den Kindertarif bis sie 18 Jahre alt werden. Der Beitrag bewegt sich anfänglich so um die 100 + - Euro monatlich und steigt dann mit Vollendung des 18. Lj auf Normaltarif. Wenn das Kind dann studiert wird es wahrlich etwas kostspieliger. Im "Alter" f allen die Kinder ja wieder raus. Aber der Beitrag für einen selbst geht ja im Laufe der Zeit ordentlich hoch. Dafür bzw. dagegen gibt es spezielle Beitragszuschläge, die man heute schon anspart um im Alter den Beitrag zu senken. Darüber hinaus gibt es immer noch die Möglichkeit im Tarif selbst Veränderungen vorzunehmen, oder gem. § 204 VVG einen Tarifwechsel beim gleichen Versicherer zu erreichen. Schlimmstenfalls kann man auch auf den Basis-Tarif zurückgreifen. Aber bis dahin ist doch noch etwas Zeit und keiner kann heute sagen, wie dann die politische Lage aussieht und was Berlin bis dahin alles wieder geändert haben wird. Dennoch sollte man es nicht ganz aus den Augen verlieren.

Noch eine Anmerkung zur Hausstauballergie: Unbedingt zu versuchen lieber einen Risikozuschlag zu vereinbaren als einen Ausschluss zu riskieren. Rsisikozuschläge kann man nach ein paar Jahren ggf. wieder runterrechnen lassen, je nach ärztlichem Befund. Aber einen einmal getätigten Ausschlus wieder aufgehoben zu bekommen ist ungleich schwieriger wenn nicht sogar unmöglich.

Hallo,

jede Privatversicherung entscheidet selber, ob sie einen Versicherungsantrag ablehnt, einen Risikozuschlag erhebt oder diese Erkrankung vom Versicherungsschutz ausschließt. Letzteres ist für Versicherte nie zu enmpfehlen, da man die Folgekosten nie abschätzen kann und bei vielen Erkrankungen unterschiedliche Meinungen zu den Ursachen möglich sind.

Der Risikozuschlag wird im Vertrag vermerkt und ist grds. unbefristet. Ggf. kann nach einigen Jahren ohne Folgebehandlungen ein Antrag auf Wegfall des Risikozuschlages gestellt werden. Bei Allergien ist meine Vermutung aber, dass die Chancen eher schlecht stehen (Ausnahme: Nachweis über erfolgreiche Behandlung in den vergangenen Jahren). Teilweise sind auch entsprechende Atteste/Gutachten auf eigene Kosten zu besorgen.

In den Versicherungsanträgen sind häufig Krankheiten und Beschwerden in den letzten 5 oder 10 Jahren gefragt. Hilfreich ist es, wenn man in den letzten 5 bzw. 10 Jahren ein Gesundheitstagebuch mit allen Arztbesuchen, Krankheiten und Beschwerden notiert hat. Vergessene Angaben können gravierende Folgen haben. Wenn der Arzt z.B. bei einer Grippebehandlung in seinen Unterlagen zusätzlich Kopfschmerzen vermerkt hat, kann das bei einem späteren Hirntumor zur Beendigung des PKV-Vertrages durch die Versicherung kommen. Auch Schnarchen kann zu Leistungsablehnungen durch das PKV-Unternehmen führen.

.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-1669604-1669862/

Häufig nehmen Privatversicherungen erst dann mit Ärzten und bisherigen Versicherungen Kontakt auf, wenn größere Behandlungskosten entstanden sind, ggf. bis zu 10 Jahre später.

Der Vergleich GKV - PKV ist grds. ein lebenslanger Vergleich. Das heißt, es ist erforderlich alle späteren möglichen Veränderungen mit in den Vergleich einzubeziehen, z.B. "Gründung einer Familie" und Verringerung der Einnahmen.

Bei den Leistungen sollte man neben vielen anderen besonders auf folgende Punkte achten:

• Reha/Kur (z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfällen ...), auch Mutter-Kind-Kur

• Hilfsmittel: Katalog der GKV:

db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS

Hilfsmittel erreichen schnell 4- und teilweise 5-stellige Beträge.

• Psychotherapie (Anzahl und Erstattungshöhe)

• Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie), z.B. nach Schlaganfall

-> Heilmittelarten und Erstattungshöhe • Krankentagegeld: Wenn die selbe Krankheit wiederholt auftritt, braucht der Arbeitgeber insgesamt nur 42 Tage Entgeltfortzahlung zu leisten. Wenn das Krankentagegeld immer erst ab dem 43. Tag gezahlt wird, entsteht ggf. eine finanzielle Lücke. •Haushaltshilfe, Krankengeld bei Erkrankung des Kindes, häusl. Krankenpflege

In der PKV werden notwendige Leistungen in angemessener Höhe erstattet. Was angemessen ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden nur anerkannte Methoden erstattet.

§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:

pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf

Auch bei folgenden Änderungen bleibt man in der PKV:

• Kurzarbeit, Insolvenz, Arbeitslosigkeit (auch bei Arbeitslosengeld II), späteres (Zweit-)Studium, Frührente wegen Erwerbsminderung, Altersrentner, Hausmann, Auszeit wegen Kindererziehung -> in diesen Fällen sind die PKV-Beiträge in unveränderter Höhe weiterzuzahlen.

Ggf. sind zusätzliche Beiträge für Kinder oder den nichtberufstätigen Ehegatten zu zahlen. Bei behinderten Kindern können für die Kinder meist nur die Tarife wie bei den Eltern abgeschlossen werden (häufig auch doppelt so hohe Beiträge wie bei gesunden Kindern).

http://www.rehakids.de/phpBB2/forum21.html -> Schnellsuche PKV

Die Beiträge für den nichtberufstätigen Ehegatten (ohne Arbeitslosengeld), z.B. weitere Elternzeit der Ehefrau, werden in der GKV immer nach der Hälfte der Einnahmen des PKV-Ehegatten berechnet (§ 240 SGB V letzter Absatz). Wenn der Ehegatte chronisch krank ist, ist ein Beitritt zur PKV oft ausgeschlossen.

Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen Krankenkasse verpflichtet, einen aufzunehmen, u. man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge).

Vielleicht interessant:

focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html

bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf

pkv-ombudsmann.de/

(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)

handelsblatt.com/unternehmen/banken/kunden-bezahlen-fuer-systemfehler/3645140.html

Die Entscheidung hat vermutlich lebenslange Auswirkungen u. sollte daher genauso gründlich wie z.B. ein Hauskauf angegangen werden.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß

RHW

Das ist ein überaus interessantes Thema. Ergänzen möchte ich die sehr gute Antwort noch um zwei weitere Aspekte.

1. Eine Private Krankenversicherung bringt sicher viele Vorteile. Der Klassiker ist ja die Chefarztbehandlung und das Einzelzimmer im Krankenhaus. Vor allem so ein Zimmer für dich allein ist schon echt was wert, besonders wenn es dir gerade nicht so gut geht. Das ist ja im Krankenhaus in der allermeisten Fällen so. Aber eine PKV hat auch einen elementaren Nachteil. Sobald du Rentner bist, musst du trotzdem weiter Beitrag zahlen. Diese Beiträge sind oft kein Pappenstiel. Das würde ich mir daher noch mal überlegen.

2. Zum Thema Hausstauballergie: Da kann ich dir nur ein Milbenspray aus der Apotheke empfehlen. Für rund 15 Euro bekommst du schon das Param Milbenspray. Da ist ein halber Liter drin. Das wird dein Leben erheblich vereinfachen.