Rausschmiss private Krankenkasse, weil ich Gesundheitsproblem, was schon immer bestand, aber bisher nicht erkannt wurde, nicht zu Vertragsbeginn gemeldet habe?

4 Antworten

Ich bin der Meinung, dass sie auf alle Fälle - wenn sie das erfährt - möchte, dass Du mehr Beiträge bezahlst!!!

Was Du nicht wissen konntest, konntest Du damals natürlich auch nicht melden!

Mordalshobby 
Beitragsersteller
 08.06.2016, 12:22

Ja? Ist das eine mögliche Gefahr? Dass mir aufgrund dessen die monatlichen Beitragskosten erhöht werden? das klingt komisch!

FordPrefect  08.06.2016, 12:26
@Mordalshobby

Die neue Diagnose wird in dein Risikoprofil eingearbeitet, und ist somit ein Kostenfaktor. Je nach Einschätzung der direkten und indirekten medizinischen Kosten, die daraus folgen respektive folgen können, wird das natürlich ggfs. zu einer Beitragsanpassung führen. Schließlich hat sich das versicherte Risiko geändert, ergo auch die Prämie.

KatzenEngel  08.06.2016, 12:30
@FordPrefect

Danke, dass Du so schnell geantwortet hast, besser hätt ichs nicht ausdrücken können :)

Sofern die Fehlstellung unbekannt war und erst jetzt erstmalig diagnostiziert wurde, lag zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine unrichtige Aussage in den Gesundheitsfragen vor, die dem VR eine rückwirkende Vertragsaufhebung gestatten würde. Insofern sehe ich hier keinerlei Kündigungsgrund seitens des VR, es liegt letztlich in der Natur der Sache, dass bestimmte Faktoren erst mittels präziser Nachforschung respektive gezielter Diagnostik ans Licht kommen. Solange die Gesundheitsfragen nach bestem Wissen und Gewissen korrekt beantwortet wurden, ist das schlicht Routine.

Du kannst nur angeben was du auch meist. Vermutungen brauchst du nicht anzugeben, denn es sind ja wenn dann Vermutungen und keine Fakten-um die es bei der Antragstellung geht. Selbstverständlich hättest du zum Beispiel ständige Erkältungen etc. angeben müssen (ich gehe davon aus das hast du getan). Du bist der kein Arzt und kannst das also nicht wissen. Anders wäre die Sachlage wenden dann medizinischen Unterlagen dies bereits festgestellt worden ist und du dann in dem relevanten Zeitraum davon Kenntnis hattest und diese Angaben verschwiegen hast.

Nein, es geht nicht darum, ob du es theoretisch hättest wissen können, sondern nur ob du es wusstest. Wenn es diesbezügliche Befunde gäbe, die älter als 5 Jahre sind, dann hättest du ein Problem.