rezeptgebühr für Schüler
Meine Tochter ist 18 Jahre alt und bei mir in der Krankenkasse familienversichert, sie geht noch zur Schule und hat kein Einkommen, kann sie eine Rezeptgebührenbefreiung bekommen, wird dabei das Gehalt von mir und meinem Mann berücksichtigt?
5 Antworten
Alle Versicherte (egal ob familienversichert oder selber versichert) müssen nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Zuzahlungen zahlen.
Man kann einen Antrag auf Erstattung von Zuzahlungen stellen. Dabei wird das jährliches Bruotteinkommen zum Lebensunterhalt berechnet. Davon rechnet man 2 % (bei chronisch Kranken 1 %). Das ergibt die sogenannte Belastungsgrenze, das ist der Betrag, der an Zuzahlungen gezahlt werden muss. Alles was darüber hinaus an Zuzahlungen gezahlt werden kann kann erstattet werden.
Da sie noch zur Schule geht und familienversichert ist wird allerdings auch das Einkommen der Eltern mit angerechnet. Deshalb ist eine Befreiung höchstwahrscheinlich nicht möglich. Sobald sie nicht mehr familienversichert ist und arbeiten geht wird sie alleine beurteilt, aber selbst dann ist eine Befreiung sehr schwierig.
Ausrechnen lassen kann man es trotzdem. Einfach bei der KK anrufen und um Zusendung eines Antrags auf Erstattung von Zuzahlungen bitten. LG
Jeder Volljährige, egal ob noch Schüler, muss tatsächlich (unabhängig vom Elterneinkommen) die Praxisgebühr zahlen, eine vollständige Befreiung von den Zuzahlungsbeträgen ist auch während der Ausbildung nicht möglich. Dafür darf der volljährige Schüler ja weiter über die Eltern familienversichert bleiben und muss sich nicht selbst krankenversichern. Laut Gesetz ist aber die Summe der gesetzlichen Zuzahlungen pro Kalenderjahr auf 2 % des Jahres-Familieneinkommens beschränkt (so genannte Belastungsgrenze). Wenn bei einem Familienmitglied seit mindestens 1 Jahr eine schwerwiegende chronische Krankheit vorliegen sollte, die regelmäßiger ärztlicher Behandlung bedarf, beträgt die Belastungsgrenze nur 1 %. Man kann mit allen Zuzahlungsquittungen und Einkommensunterlagen zu seiner Krankenkasse gehen und sich ausrechnen lassen, wie hoch die Belastungsgrenze ist und ob sie schon erreicht wurde. haben.
Hallo,
wenn sie noch bei den Eltern lebt, werden die Bruttoeinnahmen der Eltern bei der Zuzahlungsbefreiung berücksichtigt. Wenn sie eine eigene Wohnung hat (z.B.als Studentin), ist das Elterneinkommen ohne Bedeutung.
Gruß
RHW
Soweit ich informiert bin, ist das Einkommen der Eltern entscheidend. Sie ist bei euch noch kostenlos mitversichert, hat kein eigenes Einkommen und ist somit von euch abhängig.
Ist sie in einer Ausbildung und verdient selbständig, so muss sie sich auch selber krankenversichern. Dann kann es mit der Befreiung wieder anders aussehen.
Setzt euch mit der KK in Verbindung ; und fragt mal nach.
Da erhaltet ihr die Auskunft , die ihr benötigt.
Viel Erfolg
pw(-: