übernimmt das kreis job center behandlungskosten bei baby? :( :
Hallo.mein baby (7monate) leidet am kiz syndrom.mein kinderarzt hat mir ,nachdem die krankengymnastik nichts brachte dringend geraten zu einem spezialisten nach köln zu fahren.hierrum gibt es auch jemanden der das macht der ist aber nicht gut.er hat eine sehr geringe quote der heiling.....die therapiekosten belaufen sich auf 150 € die ich selber zahlen muss.jedoch hat meine krankenkasse mir zugesichert mir 100 euro zu erstatten.jetzt habe ich kosten von 200 euro mit der fahrt und kann es fast garnicht aufbringen :( und das job center sagt sie zahlen nichts ,da ich auch hier in die nähe ca .1 std entfernt hinkönnte,wovon mein kinderarzt aber abriet... :( und die behandlungskosten sind ja krankenkasse sache.....ist das job center im recht?dürfen die sagen geh doch zu dem arzt?ausserdem den arzt den das job center mir in der nähe empfahl ist einer der krankengymnastik macht..was wir schon hinter uns haben :( helft mir.danke im vorraus
8 Antworten
...zunächst einmal möchte ich sagen, dass ich die Behandlung bei meiner jüngsten Tochter habe vornehmen lassen und zwar bei einem Facharzt in Hattingen.
Die Kosten habe ich damals tragen können, da ich noch die letzten Ausläufer von Elterngeld bekam.
Ich war sehr zufrieden mit dem Ergebnis der Behandlung und habe es nie bereut!
Versuche doch beim Jobcenter ein Darlehen für die Kosten zu beantragen, dass du dann entsprechend vom Regelsatz abgezogen bekommst, vielleicht kennen die irgendein Hintertürchen. Mehr als Nein sagen können die ja auch nicht, aber ich habe mir sagen lassen, dass einige von den Mitarbeitern auch Eltern sind.
Mit diesem, noch nicht sehr verbreiteten Syndrom zu Arzt XY zu gehen ist wirklich so eine Sache. Die Behandlung birgt ein gewisses Risiko, sollte also von jemandem vorgenommen werden, der schon ein wenig Erfahrung damit hat.
Alternativ ruf die Praxis in Köln an und frage dort, ob diese eine Adresse näher an deinem Wohnort empfehlen können. Kollegen und Fachärzte kennen einander von diversen Seminaren etc.
Hier ist eine Website übers Kiss Syndrom mit einer Adressliste (jetzt mal nur kurz gegoogelt) Vielleicht ist dort eine Praxis näher bei dir dabei, über die du dich noch mal schlau machen kannst, oder nach der du bei der Praxis in Köln mal Erkundigungen einholen kannst.
http://www.finderboerse.de/kiss_syndrom.html Sollte Hattingen näher an deinem Wohnort liegen als Köln, dann meld dich, ich kann dir gern die Daten des Arztes geben, bei dem ich war.
Ich drücke dir alle Daumen und wünsche dir alles Gute für dich und deinen süßen Zwerg!!!
Hallo,
das Jobcenter kann aus rechtlichen Gründen für solche Behandlungen keine Kosten übernehmen.
Ansprechpartner ist hier die Krankenkasse. Solche Punkte sollte man vor der Behandlung klären. In der Frage kann ich aber keine wesentlichen Gründe für den weiter entfernten Behandler sehen.
Evtl. mit dem Behandler Ratenzahlung vereinbaren.
Gruß
RHW
Das Kiss-Syndrom ist nicht so selten, daher, warum nicht erst einmal den Arzt in der Nähe testen. Woher wollen sie wissen, dass er dem Kind nicht helfen kann. Nur weil ein Arzt sagt, dass sie zu einem anderen fahren sollen? Wenn sie sich das finanziell leisten können, dann tun sie es, wenn nicht gehen sie erst einmal zu dem Arzt in der Nähe. Sprechen sie ihn auf osteopathische Behandlung für das kind an, die wirkt in vielen Fällen Wunder. Hier müssen sie sich allerdings vorher bei der Kasse erkundigen, ob sie einen Zuschuß dazu bekommen können, nicht alle Kassen bezuschußen diese Leistung. Und wenn das nicht hilft, dann können sie immer noch nach Köln fahren. Am Kiss ist noch kein Kind gestorben, es sollte nur innerhalb der ersten 12 Monate behandelt werden. Siehe auch hier: http://kiss-therapie.de/kiss.php
Für Übernahme der Fahrkosten existiert im SGB II keine Rechtsgrundlage.
Kannst es beim Sozialamt (SGB XII) versuchen; Chancen schlecht, da davon ausgegangen werden darf, dass auch ein näher angesiedelter approbierter Arzt eine adäquate Therapie und Diagnostik bieten kann und ein Spezialist nicht notwendig ist.
Ja der Steuerzahler zahlt erstmal die günstigste Behandlung. Du kannst aber von deinem Arzt eine schriftliche Stellungnahme erstellen lassen weshalb dein Kind von einem anderen Arzt behandelt werden sollte. Stell dann erneut einen schriftlichen Antrag beim Jobcenter.