Versicherung in der Zeit vorm Studium?

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Hallo,

bei kurzen Unterbrechungen zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (z.B. zwischen Schule und Studium) ist man für maximal 4 Monate weiterhin kostenlos in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert. In bestimmten Ausnahmefällen kann der Zeitraum auch länger sein.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
RHWWW  27.03.2021, 16:16

Danke für den Stern!

Soweit ich weiß hast Du nur Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung, wenn Du Dich in einer Form von Ausbildung (Schule, Berufsausbildung, Studium) befindest.

Wenn Du jetzt die Schule abbrichst, müsstest Du eine so genannte "freiwillige Versicherung" abschließen, um die Zeit zu überbrücken, während der Du nicht mehr familienversichert bist (weil Du kein Schüler mehr bist), aber auch noch nicht in die studentische Krankenversicherung aufgenommen werden kannst (weil Du noch nicht an einer Hochschule eingeschrieben bist).

Für diese "freiwillige Versicherung" wird ein fiktives Einkommen (die so genannte gesetzliche Mindesteinnahme) zugrundegelegt und daraus die Krankenversicherungsbeiträge berechnet. Bei mir belief sich das damals auf ca. 180 € pro Monat.

Die Details klärst Du am besten mit der Krankenkasse, bei der Du zur Zeit familienversichert bist, vorausgesetzt Du möchtest dort weiterhin versichert bleiben.

siola55  02.10.2020, 08:04
Soweit ich weiß hast Du nur Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung, wenn Du Dich in einer Form von Ausbildung ( Schule, Berufsausbildung, Studium) befindest...

Dies gilt für die Kindergeld-Regelung; für die kostenlose Familienversicherung gelten andere Voraussetzungen:

Voraussetzungen für die Familienversicherung
  • Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt aller Beteiligten liegt in Deutschland.
  • Ein Elternteil, der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner muss gesetzlich als Mitglied krankenversichert sein.
  • Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen darf 455 Euro nicht übersteigen.
  • Bitte beachten Sie: Beschäftigungen mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
  • Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs mitversichert, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, gilt die Altersgrenze von 25 Jahren. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen.
NoHumanBeing  03.10.2020, 00:27
@siola55
Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, gilt die Altersgrenze von 25 Jahren.

Der Fragesteller ist 24. Bis er 25 wird, kann er noch familienversichert werden, wenn er sich in Schule, Studium oder Berufsausbildung befindet.

Also exakt wie ich es beschrieben habe.

NoHumanBeing  03.10.2020, 12:23
@siola55

Kein Ding! :-)

Familienversichert bist du nur WÄHREND der Schule/Studium. In der Zwischenzeit musst du dir einen Job suchen, wo du mindestens 451 € verdienst.

Ansonsten kannst du in diesen 3 Monaten nur als freiwilliges Mitglied versichert werden. Dafür ist der Beitrag knapp 200 € monatlich