Wäre eine Abmahnung gerechtfertigt wenn man nach einem Arbeitsunfall nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus geht? Wäre sie selbst nach Feierabend gerechtfertigt?

7 Antworten

Natürlich wäre eine Abmahnung gerechtfertigt: Du hast eine halbe Stunde vorher Feierabend gemacht um nach Hause zu gehen statt einer Notfallambulanz, mindestens einem Durchgangsarzt die Wunde vorzustellen, wofür du freigestellt wurdest.

G imager761

Jochen5 
Beitragsersteller
 22.03.2020, 21:40

Habe deine Antwort leider erst jetzt gelesen. Ich hatte um 21 Uhr Feierabend. Ich habe bis da gearbeitet. Ich wurde nicht freigestellt. Ich musste ja nicht mehr lange arbeiten. Noch eine gute Stunde. Mir wurde danach, also nach Feierabend gesagt ich soll gehen.

imager761  23.03.2020, 08:15
@Jochen5

Was denn nun? In deiner Frage hieß es "Hatte nur noch eine halbe Stunde zu arbeiten."
Und tatsächlich hast du alles zu unternehmen, um deine Geneseung und Widerherstellung der Arbeitskraft nicht zu verzögern.

Jochen5 
Beitragsersteller
 23.03.2020, 17:14
@imager761

Sorry meinte halbe Stunde. Bring gerade alles durcheinander.

Wenn auf der Arbeit was geschieht, das von der Kasse bezahlt werden muss/soll, ist zwingend ein Arztbesuch und eine Attest erforderlich. Der Arzt ist deswegen wichtig, weil der Arbeitgeber versicherungstechnisch sonst auf der Seife steht.

Eine Abmahnung ist m. M. n. nicht erforderlich. Eine deutliche Aufforderung hinzugehen und ein Attest mitzubringen verstehst du auch so.

Ja, natürlich- was meinst du, was los ist, wenn sich später noch Spätfolgen ergeben?

Ein Arbeitsunfall muss gemeldet werden, sonst kann der AG ordentlich Ärger bekommen

BackupBone  12.03.2020, 11:52
Ja, natürlich- was meinst du, was los ist, wenn sich später noch Spätfolgen ergeben

Ja was ist denn dann los? Er bekommt nur die normalen Krankenkassenleistungen, nicht aber die besseren der BG.

Ja. Der Chef hat für die entsprechende Arbeitssicherheit zu sorgen. Und im Falle eines Unfalls (egal wie groß oder klein) ist der Arbeitnehmer ebenso in der Pflicht, die Verletzungen entsprechend zu vermerken und auch zum Arzt zu gehen.

Nicht nur dein Arbeitgeber hat Pflichten (er muss sich zudem vor der Berufsgenossenschaft rechtfertigen, wenn Du irgendwann mit Folgeschäden ums Eck kommst) sondern auch DU.

Im Falle von Folgeschäden bist nicht nur Du derjenige, der seinen nicht versorgten körperlichen Schaden verantworten muss, sondern auch der Arbeitgeber, dass er dich nicht umgehend zum Arzt geschickt bzw. freigestellt hat. Denn im Fall der Fälle bist DU sicherlich nicht so ehrlich und schilderst der BG, dass Du dich geweigert hast, zum Arzt zu gehen und dir dein Feierabend wichtiger war als eine genähte klaffende Wunde!

Jochen5 
Beitragsersteller
 11.03.2020, 16:31

Eigentragen habe ich die Verletzung ja. Ins Verbandsbuch

germanils  11.03.2020, 16:44
@Jochen5

Was hat der Ersthelfer gesagt? Der hat Dich doch sicher zum Arzt geschickt?

Jochen5 
Beitragsersteller
 11.03.2020, 16:47
@germanils

Das war ja der Stellvertreter. Hatte nur noch eine halbe Stunde zu arbeiten. Er hat gesagt gehe gleich danach unbedingt um Arzt

germanils  11.03.2020, 16:54
@Jochen5

Na also. Klare Anweisung missachtet.

Kuestenflieger  12.03.2020, 11:04
@germanils

das befördert die abmahnung !

so unrecht haben deine Vorgesetzten nicht, eine Abmahnung kann da durchaus gerechtfertigt sein.

Bei einem Arbeitsunfall musst du zumindest zu einem Durchgangsarzt, um es zu dokumentieren (für den Fall, dass Spätfolgen auftreten). Verweigerst du das, kannst nicht nur du ggf. Probleme bekommen, sondern der Arbeitgeber ebenfalls.

Ansonsten: Es gibt ein Zeitfenster, in dessen Rahmen eine Wunde genäht werden kann. Dieses Zeitfenster liegt -so glaube ich- bei 6 Stunden. Danach vermeidet man das Nähen / Kleben oder was auch immer, denn man geht von einer zu starken Verkeimung der Wunde aus und lässt sie offen abheilen. Die Heilung dauert dann entsprechend länger und und ist vielfach mit einer größeren Narbenbildung verbunden.

Ini67  12.03.2020, 11:17

Ein Arbeitsunfall ist nur dann meldepflichtig, wenn eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen daraus erfolgt. Außerdem hat der AG drei Tage Zeit eine Meldung an die BG vorzunehmen. Der Unfalltag wird hier nicht mitgezählt.

Was die Schnittwunde betrifft, gebe ich dir recht.

Aber wenn er sich als arbeitsfähig empfindet, kann er auch arbeiten gehen und dann muss auch nichts gemeldet werden. Ob das klug ist, ist eine ganz andere Geschichte - da bin ich ganz bei dir. Mir wäre das Risiko, etwas zu verschleppen und Ansprüche zu verlieren, auch zu hoch.

"In § 193 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) ist festgehalten, wann ein meldepflichtiger Arbeitsunfall vorliegt. Absatz 1 des genannten Paragraphen zufolge besteht bei einem Arbeitsunfall eine Meldepflicht, wenn Arbeitnehmer „getötet [wurden] oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden.“

https://www.arbeitsrechte.de/arbeitsunfall-melden/