Wann kann Taxi-Fahrt zu Klinik und zurück nach Hause bei der Krankenkasse eingereicht/ übernommen werden?
Nach einer Fußverletzung musste dringend eine Klinik aufgesucht werden. Der Weg wurde per Taxi bestritten, da es zu der Klinik keine öffentlichen Verkehrsmittel gab Um öffentliche Verkehrsmittel nutzen zu können hätte mehrfaches Umsteigen, lange Wartezeiten, da keine Anschlussbahn und zusätzlich ein Fußweg von ca. 2, 5 km der eben mit Fußverletzung nicht bewältigen war bestritten werden, so bleibe nur ein Taxi - aber übernimmt das die Krankenkasse? Oder zumindest die Hin - oder Rückfahrt?
9 Antworten
Die Kasse genehmigt nur Fahrten zur ReHa direkt mit dem Kunden. Andere Fahrten müssen hingegen vom eigenen Arzt oder von einem im Krnkenhaus verordnet werden - vorher, Ausnahme:
Eine nachträgliche Verordnung ist aber in Notfällen möglich. Siehe dort:
https://www.krankenkasseninfo.de/leistungen/gesetzliche-leistungen/fahrtkosten-5.html
https://www.betanet.de/fahrtkosten-krankenbefoerderung.html
Gruß aus Berlin, Gerd
Ohne passenden Pflegegrad oder Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis wirst du das nicht bezahlt bekommen. Du hättest entweder den ärztlichen Bereitschaftsdienst rufen sollen. Dieser hätte eine Einweisung ausstellen können oder er hätte einen (notwendigen) Krankentransport bestellt.
Für alle anderen Fahrten ist dir vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich.
Die Fahrt kannst du aber versuchen, in deiner nächsten Steuererklärung geltend zu machen.
"Krankheitsbedingte Fahrtkosten absetzen
Die Kosten für Fahrten zum Arzt, zur Therapie oder zu sonstigen Behandlungen erkennt das Finanzamt an. Ansetzen kannst Du entweder die tatsächlichen Aufwendungen – auch für ein Taxi – oder pauschal 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer. Benutzt Du allerdings Deinen eigenen Wagen, sind die abzugsfähigen Fahrtkosten begrenzt: Sie sind nur in der Höhe absetzbar, die den Kosten für die Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel entspricht. Eine Ausnahme gilt nur, wenn es keine zumutbare öffentliche Verkehrsverbindung gibt."
Hallo,
nach der Taxifahrt und mit der Quittung.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
- Leistungen, die stationär erbracht werden,
- Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch ohne stationäre Behandlung,
- Krankentransporten mit aus medizinischen Gründen notwendiger fachlicher Betreuung oder in einem Krankenwagen,
- Fahrten zu einer ambulanten Behandlung sowie bei Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung oder einer ambulanten Operation im Krankenhaus, wenn dadurch eine an sich gebotene stationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird.
Aber:
Versicherte müssen sich auf jeden Fall die Fahrten zur ambulanten Behandlung von der Krankenkasse vorher genehmigen lassen.
Grüße aus Leipzig
Wozu noch mal dasselbe posten?
Steht doch bereits in meinem Zitat:
Bei einem Notfall kann man aber keine vorherige Genehmigung einholen? In meinem Fall war es ein Unfall (Verletzung am Fuß, Wunde musste genäht werden). Wie soll ich mit verletztem Fuß zur Klinik und zurück? Mehr dazu in meiner 2. Frage (siehe Post).
Notfall ist nicht gleich Behandlung,
Hier ist die Wortwahl sicher nicht eindeutig im obigen Text. Mit Behandlung ist aber eher gemeint, wenn man einen Termin hat und zum Arzt wegen... geht.
Laut Frage ist ein Notfall mit bedrohlicher Situation nicht zu erkennen, dafür wäre auch ein Taxi gar nicht zuständig.
Ein Anruf bei der Krankenkasse würde sowas klären!
Dazu mein Link !
Nein, es ist gemeint: Unfall mit einer Verletzung, so dass ich nicht mehr n der Lage bin zu laufen/ Auto zu fahren.
Fahrten zur ambulanten Behandlungen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen (Pflegegrad, Schwerbehinderung mit bestimmten Merkzeichen, Serienbehandlungen). Diese Kriterien treffen bei dir wahrscheinlich nicht zu.
Wenn es zur stationären Aufnahme kam, kann im Nachhinein eine Verordnung einer Krankenbeförderung ausgestellt werden.
Andernfalls gibt es keine Erstattung, die Kosten können aber steuerlich geltend gemacht werden.
Hallo,
erfolgte im Krankenhaus eine stationäre oder eine ambulante Behandlung?
Geht es um eine private Krankenversicherung oder eine gesetzliche Krankenkasse oder die gesetzliche Unfsllversicherung/Berufsgenossenschaft?
Gruß
RHW
Eine ambulante Behandlung, aber ich war auf anraten des Notfallsanitäter in Krankenhaus (wurde auch auf Protokoll festgehalten, dass ich mich ins Krankenhaus begeben soll). Es gab aber keine andere Option (öffentliche Verkehrsmitteln) und ich konnte nicht laufen/ selbst fahren.
Gesetzlich versichert bin ich.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt keine Fahrkosten. Es gibt von diesem Grundsatz aber Ausnahmen:
- Fahrten mit dem Rettungswagen
- Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Buchstaben
- Pflegegrad 4 und 5 (bei Pflegegrad 3 gibt es Besionderheiten)
Andere Ausnahmen können in der beschriebenen Situation nicht zutreffen.
Quelle: § 60 SGB V
Bei einem Notfall ist eine vorherige Genehmigung aber nicht möglich