Widerspruch nach Gutachten

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Hoi.

Nein, das Gutachten ist nur eine Meinung. Du kannst ein neues Gutachten von einem anderen Arzt machen lassen - natürlich kann es passieren, das auch dieses Gutachten zur gleichen Meinung kommt.

Nur zum Verständnis: dein Schwiegervater hatte eine Verletzung. Jetzt sagt der Gutachter, dass der Unfall diese Verletzung so nicht hat verursachen können, sondern ein Vorschaden bestanden hat? Sollte das so sein: sammelt vom Hausarzt oder dem Hausorthopäden die bisherigen Befunde, ob eine solche Verletzung mal vorlag. Wenn nicht, meldet das so der BG.

Hilfe findet ihr bei der Gewerkschaft, dem SozVD, dem VdK, der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt für Sozialrecht.

Ciao Loki

theodosorius 
Beitragsersteller
 28.10.2014, 08:53

Hallo,

Danke erstmal für die Antwort.

einen Vorschaden nennt die BG es nicht zwingend, da bin ich nicht sicher. Die BG sagt, dass der von der Klinik nach dem Unfall festgestellte Riss der Supraspinatussehne, nicht vom Unfall herrühre, sondern eine "anlagebedingte Schadensanlage" sei.

Eine Schulterverletzung hatte er aber noch nie. Und nur, falls dort zB schlechtes Muskelgewebe bestünde (keine Ahnung), dann könnte die BG sich doch nihct darauf berufen, oder? Ich meine, ich kann mir doch auch den Geschädigten nicht aussuchen, also wenn ich zB nen Bluter aus versehen umfahre, kann ich doch auch nicht sagen: Einem Nihctbluter wäre aber ja nichts passiert...

Lokicorax  28.10.2014, 16:31
@theodosorius

Hoi.

Doch, darauf kann sich die BG berufen. Grundsätzlich ist jeder in dem Zustand versichert, in dem er sich befindet. Das findet dann seine Grenze, wenn der Unfallhergang die Verletzung nicht verursachen konnte.

Oft sind es Sehnen und Bänder, die einfach leichter reissen als bei einem "normal gesunden Menschen". So gibt es einfach altersbedingten Verschleiss oder eben diese anlagebedingte Geschichte. So hält z.B. eine normale Achillessehne ca. 800Kg an Zugkraft aus.

"Ein Riss der Achillessehne bei plötzlicher Anspannung des M. triceps surae tritt daher meist nur bei Vorschädigung durch Über- und Fehlbelastung ein. Die Sehne erfährt dabei immer wieder kleinere Verletzungen, welche die Blutversorgung des Gewebes stören und so zur Degeneration des Gewebes führen.

...Demzufolge sind überdurchschnittlich häufig sportlich aktive Menschen von einem Achillessehnenriss betroffen. Es zeigt sich eine Häufung bei sportlich aktiven Männern im Alter von 30 bis 50 Jahren."

http://www.gelenkchirurgie.de/html/sehnen.html

Wenn jetzt durch den Unfall mehr als 800Kg auf die Sehne treffen, also auch eine gesunde Sehne reissen würde, spielt die Vorschädigung keine Rolle mehr. Treffen aber nur 100Kg die Sehne und sie reisst, muss es also einen anderen Grund geben.

Aber was soll das alles? Es geht hier "nur" um die Frage, wer die Kosten für die Behandlung übernimmt. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge für die BG alleine, die für die Krankenkasse teilt man sich. Also ist durch die BG zu prüfen, ob der AG alleine für den Schaden bezahlen soll oder ob man sich die Kosten teilt.

Ciao Loki

Immer Widerspruch einlegen. Was hat dein Schwiegervater nach dem Unfall gemacht? Fand er im Betrieb statt? War es ein Wegeunfall (auf dem Weg zur oder von der Arbeit)? Die Gutachten, die geschrieben werden, sind von Aerzten, die der Berufsgenossenschaft angehoeren. Sie werden immer versuchen, den Arbeitsunfall so zu bewerten, dass derjenige schon vor dem Unfall an dieser Stelle Beschwerden hatte. Passt bloss auf und scheut euch nicht einen Anwalt zu kontaktieren. Stelle dir doch einmal den Fall vor, aus der Verletzung geht eine Arbeitsunfaehigkeit hervor oder er muss dadurch frueher in Rente gehen. Weiterhin immer Widerspruch einlegen und sich ggfs. an das Fernsehen wenden (Wiso etc.)

theodosorius 
Beitragsersteller
 28.10.2014, 08:57

Hallo,

danke für die Antwort.

Es war kein Wegeunfall. Er ist LKW-Fahrer und bei der Ladungssicherung vom LKW herunter gefallen. Dabei ist er auch die Schulter geknallt, die dann infolge dessen verletzt war.

Die BG bezieht sich neben dem Gutachten des Arztes auf ein Buch. Hierzu sagte das BSG aber 2006, dass sowohl die Fachliteratur als auch von der BG in Auftrag gegebene Gutachten zwar zur Ermittlung herangezogen werden können, allerdings kritisch beäugt werden müssen, allein wegen der STellung der Autoren und auch des Auftraggebers eines solchen Gutachten. So meinte er das wahrscheinlich mit den "Ärzten, die der BG angehören".

LG

Lokicorax  27.10.2014, 21:08

Hoi.

"sind von Aerzten, die der Berufsgenossenschaft angehoeren." Das ist Quatsch! Das sind ganz normale Ärzte.

Ciao Loki

februarfisch  27.10.2014, 21:25
@Lokicorax

Das ist richtig, dass es ganz normale Aerzte sind, vielleicht habe ich mich falsch ausgedrueckt, ich meinte sie arbeiten zugunsten der Berufsgenossenschaft.

Man muss schon ein Gegengutachten erstellen lassen! Die Berufsgenossenschaften haben so ihre speziellen Ärzte und wollen natürlich Kosten vermeiden.