Wie ist das geregelt wenn ich und meine Frau heiraten sie hat einen Job und ich nicht ich habe Schulden bei Krankenkasse?
Muss ich trotzdem alles zurück Zahlen? Oder muss sie dann zahlen? Bin ich wieder krankenversichert dann?
5 Antworten
Wenn dein Einkommen unter derzeit 455,-- Euro/ Monat liegt, dann kannst du in die kostenfreie Familienversicherung bei deiner Ehefrau wechseln. Die Beitragsschulden bleiben und sind auch von dir zu bedienen. Selbst wenn du keine Einkommen hast, deine Ehefrau verdient, kannst du Raten zahlen.
Denn: Jeder Ehegatte hat einen Anspruch auf einen angemessenen Teil des Gesamteinkommens als Taschengeld. Dieser ihm persönlich verbleibende Betrag dient zur Befriedigung der eigenen persönlichen Bedürfnisse nach freier Wahl unabhängig von einer Mitsprache des anderen Ehegatten. Über dessen Verwendung ist er niemandem Rechenschaft schuldig.
Mit dem Taschengeld soll dem Berechtigten die Möglichkeit eingeräumt werden, persönliche Bedürfnisse wie Hobbys, Sport, Theater-, Kino- oder Gaststättenbesuche etc. zu finanzieren.
Um die Höhe des Taschengeldes bestimmen zu können, steht jedem Ehegatten ein Auskunftsanspruch gegen den anderen Ehegatten zu.
Und:
Der Anspruch auf Taschengeld ist grundsätzlich wie Arbeitseinkommen pfändbar.
Bedeutet: Deine Ehefrau darf dir ein Taschengeld von 5 bis 7% ihres Netto als Taschengeld zahlen- du davon deine Schulden bei der Krankenkasse abstottern.
Sie muss nicht zahlen, es sei denn, sie möchte sich aus ihrem Einkommen an der Tilgung der Schulden freiwillig beteiligen. Deine Schulden bleiben dir erhalten, du hast sie vor der Eheschließung angehäuft und musst sie auch selbst abbezahlen.
Wenn deine Frau gesetzlich krankenversichert ist, kannst du dich über die Familienversicherung ihrer Krankenkasse mitversichern.
Wenn deine Frau gesetzlich versichert ist, dein Einkommen 455 € monatlich nicht übersteigt und du auch keine Leistungen von einem Amt beziehst, kannst du in die kostenlose Familienversicherung deiner Frau.
Die Beitragsschulden aus der Vergangenheit werden natürlich nicht erlassen.
Am besten, du suchst dir eine versicherungspflichtige Beschäftigung (über 450 € monatlich), dann bist du nicht nur versichert, sondern kannst auch deine Schulden abstottern.
Die Schulden vor der Ehe gehen Deine zukünftige Frau nichts an.
Du könntest bei der Versicherung deiner Frau in der Familienversicherung versichert sein.
wenn deine frau heiratet und du auch heiratest, da sind dann zwei ehepaare ! ;-))
du meinst : bin ich auf antrag in der Familienversicherung - weil meine frau pflichtversichert ist ? ja , das geht -