Darf eine Privatperson originalverpackte Vitasprint B12 wieder verkaufen über das Internet?

5 Antworten

Ist das Produkt Apotheken- oder Verschreibungspflichtig, dann darf es nicht verkauft werden. Ein Nahrungsergänzungsmittel darfst du verkaufen. Egal ob der Hersteller nur über Apotheken verkauft. Apothekenpflichtig oder Verschreibungspflichtig muss bei entsprechender Ware angegeben sein.Vitasprint ist ein NEM und B12-Ampullen für Spritzen sind Apothekenpflichtig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

menssana 
Beitragsersteller
 11.05.2020, 14:32

Bei den Ampullen handelt es sich um Trinkfläschschen. D. h. es ist ein NEM und darf von Laien verkauft werden!?

kllaura  11.05.2020, 14:49
@menssana

Ja, wichtig ist nur, dass auf der Pachung nicht Apothekenpflichtig steht. Der Vermerk nur in der Apotheke erhältlich ist ein rechtlich wertloser Hinweis vom Hersteller, derv seine Produkte nur über Apotheken teuer verkaufen will. Aber nicht bindend. Nicht hingegen, wenn auf der Verpackung der Vermerk Apotheken- oder Verschreibungspflichtig steht. Dann sind es Arzneimittel. Nahrungsergänzungsmittel dürfen wie Pflaster auch verkauft werden. Auch von Laien. Als Eigentümerin unter Leitung meines Vormunds verkaufen wir NEM. Der Zirkulin-Mini-Einlauf darf auch verkauft werden. Er ist ein Nahrungsergänzungsmittel und kein Medikament. Auch muss das Personal keine Auskünfte geben. Maßgeblich ist, was das Produkt ist. Wer ein NEM von sich aus kauft, braucht auch keine Beratung. Anders sieht es bei Medikamenten aus. Wann müssen die genommen werden und wie häufig, das muss ein Apotheker machen. Bei uns wird ohne Informationen z.B. Multivitamin-Tabletten verkauft. Aber für Informationen ist man nicht zuständig, steht auf der Packung oder fragt einen Arzt oder Apotheker.

Medikamente dürfen nur Apotheker und mit großen Einschränkungen Ärzte verkaufen.

Allen anderen ist es verboten !!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – langjährige Berufserfahrung in der Medizin

https://www.ebay.de/sch/i.html?_from=R40&_trksid=p2334524.m570.l2632.R3.TR3.TRC2.A0.H0.TRS0&_nkw=vita+sprint+b12+trinkampullen&_sacat=78014&LH_TitleDesc=0&_osacat=180959&_odkw=vita+sprint+b12+trinkampullen

In diesem Link findest Du etliche Angebote dieses Vita Sprint. Diese Angebote stammen alle von Online-Apotheken.

Ich würde die Ampullen anbieten, ich hätte mir diese Gedanken nicht gemacht, wenn ich ehrlich bin. Denn was kann denn passieren, wenn das MHD klar ersichtlich ist.

Woher ich das weiß:Hobby

menssana 
Beitragsersteller
 11.05.2020, 14:31

Was passieren kann: vielleicht eine Strafanzeige, weil ein Laie unerlaubt ein apothekenpflichtiges Produkt verkaufen wollte?

kllaura  11.05.2020, 14:58
@menssana

Da kann es Strafen geben. Beim Nahrungsergänzungsmittel nicht. Schaue bitte genau und konzentriert deine Pachung an, ob da ein Vermerk mit Apotheken- oder Verschreibungspflicht angebracht ist. Wie schon geschrieben, ein Vermerk nur in Apotheken erhältlich schließt das Aüotheken- und Verschreibungspflichtige aus. Das zählt nicht dazu. Das machen Hersteller um seine Nem teuer zu vermarkten und sind in der Regel nicht besser als vom Discounter für weniger als 1/4 vom Preis. Dürfen von Privatleuten aber trotzdem verkauft werden. Als Einzelhändler dürften diese Produkte auch angeboten werden, aber wieder nicht, da man sich als Apotheker ausgeben würde. Das dürfen dann nur Prvatpersonen.

Grundsätzlich darf man freiverkäufliche Medikamente nicht weiterverkaufen, damit würde man sich strafbar machen. Lies mal dies dazu:

Wer darf mit freiverkäuflichen Arzneimitteln handeln und diese verkaufen?

Arzneimittel dürfen im Einzelhandel normalerweise nur in Apotheken in Verkehr gebracht werden. Für freiverkäufliche Arzneimittel sind allerdings unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zulässig. Diese dürfen außerhalb von Apotheken im Einzelhandel in Verkehr gebracht werden, wenn der Unternehmer bzw. die von ihm mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragte Person die erforderliche Sachkunde besitzt. Die Rechtsquelle dafür ist §50 I Arzneimittelgesetz.

Eine Voraussetzung ist der Nachweis der benötigten Sachkenntnis. Dieser Sachkundenachweis wird in der Regel durch eine Sachkundeprüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erlangt.

Nur wer Sachkenntnis besitzt, darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen. Dies können der Unternehmer, sein Vertreter oder Verkaufspersonal sein. Sachkenntnis hat, wer die Sachkundeprüfung vor einer IHK besteht.

https://www.sachkundenachweis.info/freiverkaeufliche-arzneimittel/

Vitasprint B12 wird auf der Firmen-Webseite als Arzneimittel angeboten und ist nur über Apotheken erhältlich. Demnach dürftest du das nach dem oben genannten nicht weiter verkaufen.

Woher ich das weiß:Recherche

Ich wollte mal ein original verschlossenes Nahrungsergänzungsmittel bei ebay-Kleinanzeigen anbieten. Die Anzeige wurde automatisch zur Überprüfung weitergeleitet, und mir wurde geantwortet, dass das verboten ist.