Kann ich nach einer Selbstentlassung, mich wieder einweisen lassen?
Hallo, ich wurde am Donnerstag wegen schmerzen im kompletten linken körperbereich ins Krankenhaus eingewiesen und war bis Freitag abend dort. Man hat Tests gemacht und neben mir im Zimmer war ein alter Herr der schon ziemlich fertig war. Alles zusammen hat mich ziemlich skeptisch gemacht und ich hab mich dort sehr unwohl gefühlt. Nun habe ich immer noch die Schmerzen und die Angst eine Hirnhautentzündung oder so zu haben. Der Vater (Neurologe) meines Kollegen hat mir damit Angst gemacht. Meine Frage ist, ob ich mich wieder einweisen lassen kann ohne dass ich mit der Krankenkasse Probleme bekomme oder kann es passieren, dass das Krankenhaus mich nicht aufnimmt ?
Ich finde echt, dass ich einen Fehler gemacht habe und das geklärt werden sollte, hilft mir bitte
3 Antworten
Natürlich kannst du dich wieder aufnehmen lassen! Ich sage das immer dazu, wenn Patienten auf eigenen Wunsch gehen: Wenn es schlimmer oder nicht besser wird, sollen sie sofort wiederkommen. Dass sich Patienten im Krankenhaus oft nicht wohlfühlen wissen auch Ärzte und Pfleger, da ist niemand "beleidigt" wenn jemand vorzeitig geht.
Ein Krankenhaus ist nunmal kein Gefängnis, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen ist jeder freiwillig da und kann gehen wann und wohin er will. Die Ärzte geben nur Empfehlungen - es ist vernünftig, sich danach zu richten, aber keine Pflicht!
Ich hatte vor einiger Zeit einen Patienten, der einfach so von der Intensivstation spaziert ist und noch einen speziellen Gefäßzugang (ZVK) hatte. Über diesen Zugang hat er sich dann zu Hause Heroin gespritzt, woraufhin sich zuerst der Zugang und dann das Herz entzündet hat (Endokarditis). Natürlich war das ziemlich dumm, aber wir haben den Patienten dann trotzdem wieder aufgenommen und wochenlang behandelt. Das ist nunmal unser Job.
Wurdest du nicht aufgeklärt als du den Entlassungberief unterschrieben hast?
Aus diesen informationen aus dem link, lässt es mich darauf schließen das der Arzt oder das Krankenhaus deine vorzeitige Entlassung und die damit evtl verbundenen Folgeschäden als Begründung nehmen kann dich nicht mehr zu behandeln.falls sich der zustand in Abwesenheit des kh verschlechtert hat (kann ja dort niemand wissen) könnten sie sagen das sie dieses Risiko nicht tragen möchten da du dich widersetzt hast.
Das ist aber nur meine Theorie ich bin kein Jurist.bestimmt kennt sich hier jmd besser aus,also wenn ich falsch liege sry danach werde ich es auch besser wissen.
Sicher ist jedoch das bei Folgeschäden die KK nicht aufkommen muss da entfällt jeglicher Schutz da es auf Eigenverantwortung war.
Ist ein bisschen verwirrend der rechtsurwald. Einerseits steht da was von aufnahmepflicht andererseits von Ausnahmefällen.
Ist vlt auch Überall verschieden wer weiss.
Hallo,
hinterher ist man meistens schlauer.......Wie wäre es, wenn du dir eine Einweisung vom Hausarzt geben lässt. Ich denke, das somit auch die rechtliche Seite abgesichert ist und es ohne Probleme möglich ist erneut stationär aufgenommen zu werden. Mache dir nicht so viele Gedanken, wir machen alle mal Fehler und kein einziger Mensch auf dieser Erde ist fehlerlos. In diesem Sinne alles Gute, vor allem Gesundheit. Liebe Grüße
Wie es juristisch aussieht, weiß ich auch nicht genau. In der Praxis ist es aber so, dass man als Patient jederzeit wiederkommen kann, auch wenn man sich kurz vorher selbst entlassen hat. Habe noch nicht davon gehört, dass deswegen jemand auf seinen Kosten sitzen geblieben ist.
Dass man sich selbst entlassen hat, ist ja auch überall dokumentiert. Kommt es also zu Folgeschäden dadurch, ist das Krankenhaus abgesichert.