Nachteilsausgleich Prüfung?
Guten Tag,
mir wurden folgende Diagnosen gestellt : Epicondylitis humanis radialis bds sowie Tendovaginitis stenosans (de Quervain).
Nun ist es so, dass ich handschriftlich nicht schreiben kann bzw. nicht über einen längeren Zeitraum, wodurch ich die Prüfungen mit dem Laptop schreibe müsste. (Für die Klausuren lag mir bereits seit ca. einem Jahr halbjährlich eine Bescheinigung vor, wodurch ich diese mithilfe eines - mir von der Schule gestellten - Laptops schreiben konnte.)
Allerdings stellt mir der Arzt keine Bescheinigung dergleichen aus. Es stehen im kommenden Schuljahr die Prüfungen zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife an, wodurch eine solche Bescheinigung entsprechend im Voraus eingereicht und genehmigt werden muss.
Was kann ich bezüglich der mir sehr umständlichen Lage nun tun ?
2 Antworten
Du bist zwar erkrankt, aber Deine Frage bezieht sich auf das Recht eine Bescheinigung vom Arzt zu erhalten.
Ich vermute (ich bin kein Jurist) dass der Arzt gegen eine Gebühr die erforderliche Bescheinigung ausstellen wird, wenn die med. Voraussetzung vorliegt, so wie Du sie schilderst. Ich würde den Arzt danach fragen.
Ansonsten schau mal, ob Du in gutefrage.net, oder in einem Forum für Rechtsfragen bessere, präzisere Antworten erhältst. In diesem Forum hier werden nur die Erkrankungen als solche besprochen.
Auch nicht gegen Bezahlung? Aber wie gesagt, wir beh. hier die Erkrankungen. Ob Du die Bescheinigung juristisch erwirken kannst, kann Dir ein Jurist sagen, daher gehe in ein Forum für juristische Fragen. Dies wäre also mein Tipp für Dich.
Frage wegen dem Nachteilsausgleich mal beim VDK. Ich habe eine Azubi die keinen Nachteilausgleich bekommen soll, da sie schwerbehindert sein muss. Soll mir egal sein, sie macht gute Arbeit. Mein Vormund sieht, was sie kann und was die Prüfung sagt, ist ihm egal.
Das Problem liegt nunmehr darin, dass mir der Arzt eben KEINE Bescheinigung ausstellt. Obwohl die Diagnosen (s. o.)schriftliche auf den Befunden zu entnehmen sind.