Nachteilsausgleich Prüfung?

2 Antworten

Du bist zwar erkrankt, aber Deine Frage bezieht sich auf das Recht eine Bescheinigung vom Arzt zu erhalten.

Ich vermute (ich bin kein Jurist) dass der Arzt gegen eine Gebühr die erforderliche Bescheinigung ausstellen wird, wenn die med. Voraussetzung vorliegt, so wie Du sie schilderst. Ich würde den Arzt danach fragen.

Ansonsten schau mal, ob Du in gutefrage.net, oder in einem Forum für Rechtsfragen bessere, präzisere Antworten erhältst. In diesem Forum hier werden nur die Erkrankungen als solche besprochen.


briese123 
Beitragsersteller
 26.11.2021, 14:34

Das Problem liegt nunmehr darin, dass mir der Arzt eben KEINE Bescheinigung ausstellt. Obwohl die Diagnosen (s. o.)schriftliche auf den Befunden zu entnehmen sind.

Winherby  26.11.2021, 14:34
@briese123

Auch nicht gegen Bezahlung? Aber wie gesagt, wir beh. hier die Erkrankungen. Ob Du die Bescheinigung juristisch erwirken kannst, kann Dir ein Jurist sagen, daher gehe in ein Forum für juristische Fragen. Dies wäre also mein Tipp für Dich.

Frage wegen dem Nachteilsausgleich mal beim VDK. Ich habe eine Azubi die keinen Nachteilausgleich bekommen soll, da sie schwerbehindert sein muss. Soll mir egal sein, sie macht gute Arbeit. Mein Vormund sieht, was sie kann und was die Prüfung sagt, ist ihm egal.