Was tun, wenn die Krankenkasse die Gehilfe verweigert?
Ein bekannter braucht nach einem Schlaganfall einen Rollator, den die Kasse trotz ärztlicher Weisung nicht bezahlt. Widerspruch abgelehnt. (DAK)
9 Stimmen
5 Antworten
die Krankenkassen sparen überall. dabei haben sie genug Geld.
meistens bleibt man auf die Kosten sitzen und wenn doch nicht, muss mal billig ... Akzeptieren.
traurig finde ich so was, wenn der betroffene sich das nicht leisten kann. weil die Rente oder Amt Geld so wenig ist, das man gerade mal um die Runden kommst.
ach so, meist bringt es nicht viel die Krankenkasse zu Wechseln wurde mir gesagt. was eher was bringt ist privat Versichert zu sein. Aber leider kann es sich nicht jeder diese Versicherung leisten.
bei eBay ne Gehilfe zu kaufen, würde ich als letzte Lösung sehen.
Wichtig ist, dass die Verordnung möglichst präzise ausgefüllt ist. Auf dem Rezept muss unbedingt die medizinische Notwendigkeit stehen.
Die Diagnose Schlaganfall bedeutet aber nicht, dass alle Betroffenen gleich versorgt werden. Die Folgen eines Schlaganfalls sind sehr individuell und daher auch die Therapie und Hilfsmittel.
Wenn der Arzt eine Verordnung für einen Rollator ausstellt, übernimmt die Krankenkasse i.d.R. die Kosten.
Bei Ablehnung eines Widerspruchs, weil die Krankenkasse die Versorgung als nicht notwendig einschätzt, kann man sich mit einer Klage vor dem Sozialgericht wehren.
Billig bei Ebay kaufen
EBay, da würde man die Kasse unterstützen
Es kommt darauf an, ob vorübergehende oder dauerhafte Nutzung. An erster Stelle würde ich an mich denken, nicht was die Kasse unterstützt.
Hm... Servicewüste Deutschland - oder ist hier ein Fehler unterlaufen?
Was bedeutet "ärztliche Weisung"? Gibt es ein Rezept, Attest, ähnliches?
Du schriebst, dass die Kasse verpflichtet ist zu zahlen - da würde mich dann die Ablehungsbegründung interessieren.
Irgendwo wird wahrscheinlich ein Fehler sein. Liegt der Fehler tatsächlich bei der DAK, dann würde ich versuchen, zu klagen und mir ggf. nen Rechtsbeistand organisieren. Da sich sowas jedoch hinziehen wird, würde ich vorab doch mal bei Ebay gucken - schließlich wird dein Bekannter nicht aufs Gehen verzichten können, schätze ich mal...
Das Rezept gibt es. Nur es wurde abgelehnt. Dann kam eine ärztliche Weisung dazu, warum es gebraucht wird. Wieder abgelehnt. Widerspruch auch abgelehnt. Jetzt ist die Klage vom VdK gestellt worden.
Schreibe bei Kleinanzeigen oder Nebenan.de
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Oder Frage im Familien und Bekanntenkreis und Praxen und bei Hsushsltsauflösungen
Frage in Apotheken , manchmal werden gebrauchte verkauft
Rollator Dietz FAKTO +, Standardrollator Höhenverstellbar in Mangan Grey NEU OVP | eBayDen hat er jetzt von mir besorgt bekommen. UVP 149€ werden über uns mit eingeklagt. Die Sache läuft jetzt über die Rechtsabteilung der kLauS GmbH. Bekommen wir das zugesprochen, erhält der Bekannte neben den 25€ Abzug, den Rest erstattet. Braucht er das Ding noch später, kann er es prima im Auto verstauen. Selbst den Gehstock, eine Krücke, will man ihm nicht bezahlen. Da gehen auch noch mal 26€ rauf. Und die Versandkosten 2x25€ mit Verpackung. Die haben doch wohl mindestens eine Meise bei der DAK. Da ist man nicht bereit, Kundenservice anzubieten. 250€ für gerade mal 90€. Normal nehme ich keine Versandkosten, bei Behinderten.
Also ich würde nicht gleich klagen. ich würde Widerspruch einlegen und ggf auch telefonieren mit der Kasse... einmal hat das schon gut geklappt
Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde der Widerspruch bereits abgelehnt.
Widerspruch war gestellt, dann kam zum Rezept die Weisung, warum es benötigt wurde. Alles abgelehnt.
Danke. Aber die Krankenkasse ist gesetzlich zur Zahlung verpflichtet.