ALG 1, Praktikum, Krankenversicherung?

4 Antworten

Während des Praktikums bekommst du kein ALG I und bist daher auch nicht über das Amt pflichtversichert.

Das bedeutet aber nicht, dass du nicht krankenversichert bist. Wenn die Unterbrechung lediglich 2 Wochen dauert und du danach wieder ALG I bekommst oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung beginnst, tritt der Anspruch auf Nachversicherung gemäß § 19 SGB V (für max. 1 Monat) in Kraft.

Sollte die Versicherungslücke langer als 1 Monat dauern, bist du nach § 188 SGB V freiwillig versichert und musst Beiträge zahlen - min. 200 € monatlich.

Dem Praktikumsbetrieb kannst du eine Versicherungsbescheinigung deiner Krankenkasse vorlegen, die dort jederzeit ausgestellt werden kann.

Achtung! Wenn du noch Anspruch auf Familienversicherung nach § 10 SGB V hast (unter 23 Jahre alt oder verheiratet mit einem gesetzlich versicherten Ehepartner), ist diese vorrangig vor § 19 bzw. § 188 SGB V. Du müsstest dich dann für die Zeit des Praktikums familienversichern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 Ich bin dann einfach nicht krankenversichert für diesen Zeitraum.

Es ist in Deutschland nicht möglich "nicht krankenversichert" zu sein. Wenn du nicht mehr über das Amt pflichtversichert bist, wirst du automatisch freiwilliges Mitglied deiner Krankenkasse und musst dann den Beitrag aus eigener Tasche zahlen.

Ob es tatsächlich korrekt ist, dass du während des Praktikums keinen Anspruch auf ALG hast, kann ich leider nicht sagen.

DerHans  09.01.2020, 13:35

Hier greift aber die "Nachversicherung"

Valnar25  09.01.2020, 13:37
@DerHans

Oh, guter Hinweis. Ich hatte irgendwie 2 Monate gelesen.

Wenn du jetzt pflichtversichert bist, gilt die 30-tägige Nachversicherung, wenn klar ist, dass du anschließend WIEDER pflichtversichert bist. Scheitert das Praktikum, bist du ja wieder AlG 1 berechtigt.

Hast du diesen Bescheid von der Arbeitsagentur schriftlich? Dann solltest du in Widerspruch gehen. Es ist durchaus möglich, ein Praktikum zu absolvieren, obwohl du im Leistungsbezug bist (und bleibst)

Sowas ähnliches hatte ich zwischen FOS und Studium, ich musste damals für das Studium ein Pflichtpraktikum machen und habe aber gleichzeitg ALG angefordert. Letzendlich saß ich dann an diesem Tag am Ende im Büro der Leitung des örtlichen Arbeitsamtes und wir haben uns darauf geeinigt, das ich offiziel "hospitiere" und nicht Im Praktikum bin. Das bedeutet aber auch, hätten die eine Stelle für mich die mir sofort zusagen würde müsste ich da hin. Im Grunde war ich also für den Arbeitsmarkt verfügbar in der Zeit, darum geht es ja in der Hauptsache. Bei mir war es natürlich ein absehbarer Zeitraum aufgrund des Studiumbeginns und bis mein Antrag durch war hatte das bereits begonnen, aber im Prinzip ist es ja ähnlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
DerHans  09.01.2020, 13:36

Genau so geht das