ALG 1, Praktikum, Krankenversicherung?
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich habe eine beendete Erzieher Ausbildung, möchte diesen Beruf jedoch aus privaten Gründen an den Nagel hängen. Aus diesem Grund bin ich derzeit arbeitssuchend und beziehe ALG1 vom Amt. Alles schön und gut.
Nun habe ich die Möglichkeit gefunden, ein Praktikum in einer neuen Branche zu beginnen. Es würde zwei Wochen laufen.
Jedoch kommen wir hier zum Problem.
Laut meines Betreuers kann ich zwar ein Praktikum antreten, jedoch würde ich für diesen Zeitraum aus den Leistungen des Amtes ausgeschlossen werden. Das ich kein Geld bekomme ist an der Stelle nicht das schlimme. Ich bin dann einfach nicht krankenversichert für diesen Zeitraum.
Und die Stelle, bei welcher ich das Praktikum antreten möchte, nimmt mich natürlich nicht, wenn Ich nicht versichert bin. Was kann ich an an dem Punkt tun?
Meine Verwirrung kommt zustande, weil zwei voneinander unabhängige Parteien mich mit Forderungen und Regeln konfrontieren, die sich so dermaßen beißen. Die Leute vom Praktikum behaupten, dass das Amt mich weiterhin versichern muss und das Amt hingegen sagt das Gegenteil.
(Das das Amt mich gerade als Erzieher so schnell es geht vermitteln soll und die Betreuer dafür ihr Geld erhalten ist mir bewusst, jedoch muss es dort doch eine adäquate Lösung geben)
Hat jemand schon einmal solche oder ähnliche Erfahrungen machen können? Ich bin ein wenig verzweifelt und weiß nicht weiter.
vielen Dank und herzliche Grüße.
4 Antworten
Während des Praktikums bekommst du kein ALG I und bist daher auch nicht über das Amt pflichtversichert.
Das bedeutet aber nicht, dass du nicht krankenversichert bist. Wenn die Unterbrechung lediglich 2 Wochen dauert und du danach wieder ALG I bekommst oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung beginnst, tritt der Anspruch auf Nachversicherung gemäß § 19 SGB V (für max. 1 Monat) in Kraft.
Sollte die Versicherungslücke langer als 1 Monat dauern, bist du nach § 188 SGB V freiwillig versichert und musst Beiträge zahlen - min. 200 € monatlich.
Dem Praktikumsbetrieb kannst du eine Versicherungsbescheinigung deiner Krankenkasse vorlegen, die dort jederzeit ausgestellt werden kann.
Achtung! Wenn du noch Anspruch auf Familienversicherung nach § 10 SGB V hast (unter 23 Jahre alt oder verheiratet mit einem gesetzlich versicherten Ehepartner), ist diese vorrangig vor § 19 bzw. § 188 SGB V. Du müsstest dich dann für die Zeit des Praktikums familienversichern.
Ich bin dann einfach nicht krankenversichert für diesen Zeitraum.
Es ist in Deutschland nicht möglich "nicht krankenversichert" zu sein. Wenn du nicht mehr über das Amt pflichtversichert bist, wirst du automatisch freiwilliges Mitglied deiner Krankenkasse und musst dann den Beitrag aus eigener Tasche zahlen.
Ob es tatsächlich korrekt ist, dass du während des Praktikums keinen Anspruch auf ALG hast, kann ich leider nicht sagen.
Oh, guter Hinweis. Ich hatte irgendwie 2 Monate gelesen.
Wenn du jetzt pflichtversichert bist, gilt die 30-tägige Nachversicherung, wenn klar ist, dass du anschließend WIEDER pflichtversichert bist. Scheitert das Praktikum, bist du ja wieder AlG 1 berechtigt.
Hast du diesen Bescheid von der Arbeitsagentur schriftlich? Dann solltest du in Widerspruch gehen. Es ist durchaus möglich, ein Praktikum zu absolvieren, obwohl du im Leistungsbezug bist (und bleibst)
Sowas ähnliches hatte ich zwischen FOS und Studium, ich musste damals für das Studium ein Pflichtpraktikum machen und habe aber gleichzeitg ALG angefordert. Letzendlich saß ich dann an diesem Tag am Ende im Büro der Leitung des örtlichen Arbeitsamtes und wir haben uns darauf geeinigt, das ich offiziel "hospitiere" und nicht Im Praktikum bin. Das bedeutet aber auch, hätten die eine Stelle für mich die mir sofort zusagen würde müsste ich da hin. Im Grunde war ich also für den Arbeitsmarkt verfügbar in der Zeit, darum geht es ja in der Hauptsache. Bei mir war es natürlich ein absehbarer Zeitraum aufgrund des Studiumbeginns und bis mein Antrag durch war hatte das bereits begonnen, aber im Prinzip ist es ja ähnlich.
Genau so geht das
Hier greift aber die "Nachversicherung"