Einfach aus Krankenkasse abgemeldet?
Der Arbeitgeber meines Mannes hat am 06.09 Insolvenz angemeldet .das steuerbüro des Arbeitgebers hat meinen Mann am 31 .05.bei der Krankenkasse einfach abgemeldet weil dieses ab diesen Zeitpunkt nicht mehr für den Arbeitgeber tätig ist. Jetzt ist mein mann wegen einer op am 29.09.krankgeschrieben wir bekommen weder insolvenzgeld noch Krankengeld wer kann mir eine Rat geben wie es weiter gehen soll .mein mann ist noch nicht gekündigt worden
2 Antworten
Wende Dich an den SOVD, die können Dich genau beraten und helfen.
Hier stimmt aber so einiges nicht.
Der Arbeitgeber meines Mannes hat am 06.09 Insolvenz angemeldet
Dann ist ab diesem Zeitpunkt der Insolvenzverwalter zuständig.
das steuerbüro des Arbeitgebers hat meinen Mann am 31 .05.bei der
Krankenkasse einfach abgemeldet weil dieses ab diesen Zeitpunkt nicht
mehr für den Arbeitgeber tätig ist
Das ist schlicht nicht möglich. Wenn das Steuerbüro die Arbeit für den AG eingestelllt hat (vermutlich aufgrund unbezahlter Rechnungen), dann kann es nicht die AN abmelden, sondern müsste schlicht aufhören, die Meldungen an die SV und an das FA zu versenden. Sollte es hier tatsächlich zu einer Abmeldung des AN statt zu einem Wechsel des Datenübermittlers gekommen sein, wäre ggfs. das Steuerbüro sogar haftbar zu machen. Dies solte unverzüglich dem Insolvenzverwalter mitgeteillt werden, und zwar schriftlich mit Kopien der entsprechenden Bescheinigungen.
Jetzt ist mein mann wegen einer op am 29.09.krankgeschrieben wir
bekommen weder insolvenzgeld noch Krankengeld wer kann mir eine Rat
geben wie es weiter gehen soll .mein mann ist noch nicht gekündigt
worden
Wie gesagt, Ansprechpartner ist der Insolvenzverwalter, denn ohne Kündigung hat der AN Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, das gilt analog auch für das Insolvenzgeld. Des Weiteren ist zu prüfen, ob der AG hier nicht zumindest den Anfangsverdacht des Sozialversicherungsbetrugs unterliegt, denn die Ausweisung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge sowie der Lohnsteuer ist eine Kardinalpflicht des AG. Es dürfte ratsam sein, sich hier unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeits- respektive Sozailrecht zu suchen, der die Ansprüche des AN prüft und gegenüber den Beteiligten durchsetzt.