Krankenkasse hat zuviel bezahlt, nun will sie Erstattung?

6 Antworten

Wenn Du es nicht zurückzahlst, bekommst Du Mahnungen, danach ein Mahnverfahren, dann eine Gehaltspfändung... denn es ist nicht dein Geld.

Eventuell ihr Fehler, aber sowas passiert und wenn dir jemand zu viel Geld gibt, sollte der Anstand da sein es auch wieder zurück zu geben.

Das ist auch Dein Problem,d enn natürlich können sie zu viel gezahltes Geld zurückfordern. Das kann bis ins Inkasso gehen.. oder sie erwirken einen gerichtlichen Titel,den können sie bis 30 Jahre lang vollstrecken lassen.


Melde Dich bei der KK, wie Ihr die Rückzahlung am besten deichselt- evtl. Raten?


Natürlich musst du es zurückzahlen. Du hast ja schließlich ab dem Zeitraum auch wieder Gehalt bezogen.

Bl4ckWorld 
Beitragsersteller
 11.08.2016, 13:00

Nein, das habe ich nicht. Da die Krankenkasse den angeforderten Zettel für das Arbeitsamt, wie lange ich Krankengeld bezogen hab, nicht ausgefüllt hat bzw. mir zugeschickt. Somit habe ich schon Zeit einem Monat nicht das Geld erhalten können was ich normal bekommen würde...

Bl4ckWorld 
Beitragsersteller
 11.08.2016, 13:03
@Bl4ckWorld

Somit hätte ich auch keinen Cent mehr bekommen. Da sie ja in denn Zettel reingeschrieben hätten das ich bis zu dem Datum x das Geld erhalten hätte. 

Birdistheword  11.08.2016, 13:27
@Bl4ckWorld

Das ergibt wenig bis überhaupt keinen Sinn

sassenach4u  16.08.2016, 18:30
@Birdistheword

Dann muss die Krankenkasse diese Bescheinigung auch berichtigen. Das Geld musst du trotzdem zurückzahlen- DU wusstest doch dass du nur bis zum xx krank geschrieben warst.

Natürlich musst du zurück zahlen, das ist logisch! Hast du das nicht gemerkt?

Peppi26  11.08.2016, 13:02

Also ich habe einmal zuviel vom Amt bekommen und wusste sofort das es nicht rechtens war und hab es gemeldet! Das Geld habe ich beiseite gelegt und gewartet bis ich es zurück zahlen darf!

SiViHa72  11.08.2016, 13:00

Nein, natürlich nicht! Es ist doch eins der Grundgesetze der Welt, dass man nur merkt,w enn zu wenig kommt!


Das zählt aber echt zum Allgemeinwissen.


;-)

Zu Unrecht bezogene Leistungen müssen zurückgezahlt werden.